Vom Klimawandel Betroffene verlegen sich auf Klagen. Das ist eine Entpolitisierung, die den komplexen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Umwelt nicht gerecht wird.

Sollen Gerichte jetzt auch noch über das Klima entscheiden?

Doch aus emanzipatorischer Sicht gibt es keinen Grund, eine Ausweitung der Macht der Justiz zu fordern. Es ist mittlerweile sowieso schon Usus, dass mehr noch als die Exekutive die Justiz sich in alles und jedes einmischt und es scheinbar keine Kontrollen und Grenzen gibt.

Früher beteten die Bauern zu ihrem Gott, wenn das Wetter zu nass oder zu trocken war. Heute gehen sie vor Gericht. So könnte man die Klimaklage von drei Bauernfamilien aus Deutschland kommentieren, die mit Unterstützung von Greenpeace wegen zu wenig Regen gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen. Die Bauernfamilien aus Brandenburg, dem Alten Land bei Hamburg und von der Nordseeinsel Pellworm sind ….

….. schon heute von der Erderhitzung betroffen, beispielsweise durch aus dem Süden zuwandernde Schädlinge und den steigenden Meeresspiegel.

Ist das Wetter justiziabel?

Die Kläger argumentieren, dass das Nichtstun der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz ihre Grundrechte verletzt. Die Regierung habe ihr Klimaziel 2020 zu einem verbindlichen Rechtsakt gemacht, indem sie es wiederholt selbst anerkannt hat, zum Beispiel in Kabinettsbeschlüssen. Folglich kann das Gericht die Bundesregierung dazu verurteilen, wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Ziel doch noch zu erreichen.

Am 29. Oktober verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht die Klage. Dann wird sich entscheiden, ob das Wetter tatsächlich justiziabel ist. Die Fachwelt verweist auf jüngste Abweisungen ähnlicher Klagen [1] durch deutsche und europäische Gerichte. Schon im Juni 2018 schrieb die Taz [2]:

Was damit in der EU beginnt, ist weltweit längst üblich: Der Kampf ums Klima wird zunehmend vor Gerichten ausgetragen. Laut UN-Umweltprogramms Unep waren 2017 weltweit 884 Prozesse in 24 Ländern anhängig, bei denen es ums Klima geht. Eine weltweit vernetzte Gemeinde von Anwälten, Umweltorganisationen und Wissenschaftlern will die UN-Staaten so zwingen, ihre großen Versprechungen etwa im Pariser Abkommen von 2015 umzusetzen – und das teilweise mit erstaunlichem Erfolg. „Vor Gericht zu gehen ist heute wohl wichtiger als je zuvor“, heißt es im Unep-Bericht Klimawandel vor Gericht“ [3].

Bernhard Pötter, Taz [4]

Verletzt die Erderwärmung Grundrechte?

Viele Juristen sehen in der Klage eher eine PR-Aktion von Greenpeace. Doch die NGO, die diese Klagen finanzieren, meinen es sehr ernst. Schon gibt es extra dafür ausgebildete Juristen, die auf den Präzedenzfall warten. Wenn das erste Mal ein Gericht sich für das Klima zuständig fühlt, wäre der Bann gebrochen. Möglich ist das durchaus. Denn die Gerichte sind ja nicht unabhängig von den gesellschaftlichen Debatten.

Wenn immer häufiger Klimanotstand eingefordert und der Eindruck erweckt wird, das Pariser Klimaziel würde zur Weltrettung beitragen, hat das auch Einfluss auf die Justiz. Das NGO-Milieu würde feiern, wenn die erste Klage erfolgreich ist. Und wahrscheinlich würden auch viele Umweltaktivisten das als einen Beitrag zur von ihnen in Anspruch genommenen Weltrettung sehen.

Doch aus emanzipatorischer Sicht gibt es keinen Grund, eine Ausweitung der Macht der Justiz zu fordern. Es ist mittlerweile sowieso schon Usus, dass mehr noch als die Exekutive die Justiz sich in alles und jedes einmischt und es scheinbar keine Kontrollen und Grenzen gibt.

Warum kaum Justizkritik?

Anders als die Politik ist die Justiz auch kritischen Nachfragen ihrer Entscheidungen weitgehend enthoben. Das kann man an der Debatte um das Mauturteil des Europäischen Gerichtshofs gut beobachten. Es ist natürlich völlig berechtigt, die Geheimgespräche des Verkehrsministeriums parlamentarisch unter die Lupe zu nehmen. Aber wieso wird nicht auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs kritisch hinterfragt?

Wieso interessiert sich scheinbar kaum jemand dafür, wer die Richter waren, die die Maut als nicht EU-konform bezeichneten, obwohl es vorher entgegengesetzte Signale auch aus der europäischen Justiz gab? Könnte es nicht auch da wie in der Politik zu Interessenkonflikten gekommen sein? Dazu müsste man eben auch die Personalien der Richter kennen.

Und noch eine andere Frage: Warum ist es so selbstverständlich, dass der Spruch vor dem Europäischen Gerichtshof das Ende der Maut bedeutet, die schließlich alle parlamentarischen Wege genommen hätte?

Da wäre es doch eigentlich logisch, dass nach dem Europäischen Gerichtshof das Gesetz erneut an das Parlament zurückgeht und dort dann entschieden wird, ob man sich dem Gericht beugt und das Gesetz zurückzieht oder eben mit einer vorher festgesetzten Mehrheit beschließt, an dem Gesetz festzuhalten. Das würde ausdrücken, dass eben die Politik und nicht die Justiz das letzte Wort hat.

Aktuell ist es anders: Die Justiz, kaum kontrolliert und wenig kritisiert, hat das letzte Wort. Das läuft in der faktischen Poltik darauf hinaus, dass Gerichte, deren Besetzung wie beim Maut-Urteil oft kaum bekannt ist, über der Entscheidung der bürgerlichen Parlamente stehen.

Daher haben die Gerichte heute auch die Dominanz im bürgerlichen Staat. Wenn nun auch noch Klimafragen justitiabel sind, würde sich dieser Trend noch ausweiten. Die Politik würde also noch mehr entwertet und entmachtet.

Soll jetzt die Klimafrage der politischen Debatte entzogen werden?

Schon heute hört man immer öfter, dass „mit der Klimakrise bzw. der Umwelt nicht verhandelt werden kann“. Das meint ganz konkret, es gebe hier keine politische Alternative und auch keine Debatte über eine Klima- und Umweltpolitik.

Man könnte sagen, die Klimakrise nimmt die Rolle der Märkte ein. Auch mit denen konnte man nicht verhandeln. Es brauchten nur Aktien und Daxkurse fallen und schon traten Regierungen zurück, soziale Wahlversprechen waren vergessen.

Es war die Erfahrung der letzten Jahrzehnte, dass eine Politik gegen die Märkte nicht möglich ist. Das führte auch zu der Entpolitisierung bei vielen der Subalternen, die sich eine soziale Politik erhofften. Doch wenn sie linksreformerische Parteien gewählt hatten, siegten am Ende die Märkte. In letzter Instanz bedeutete Politik im Interesse der Märkte auch Politik im Interesse des Kapitals.

Jetzt müssen sich nur die relevanten Kapitelformen auf die Grundrisse einer neuen Politik des postfossilen Zeitalters, von dem jetzt so viel die Rede ist, verständigen. Dann würde es mit Hilfe von Gerichten und dem Mantra umgesetzt, wonach diese Politik alternativlos sei. Denn schließlich kann man mit der Klimakrise nicht verhandeln. Nur wird dabei vergessen, dass es Interessengruppen sind, die definieren, was die Lösung aus der Klimakrise ist.

Gerichte entschieden also nicht abstrakt über eine Klimakrise, sondern über eine bestimmte gesellschaftliche Erklärungen und Lösungsansätze. derselben. Die wäre dann aktuell nach den heutigen Machtverhältnissen von den Interessen der relevanten Kapitalgruppen geprägt.

Klimabewegung und Arbeiterbewegung gemeinsam statt Gerichte

Wie bei allen anderen gesellschaftlichen Fragen ginge es darum, die Klimafrage eben nicht der postfossilen Industrie zu überlassen. Dazu müsste die Klimabewegung mit Gewerkschaften und sozialen Initiativen kooperieren, um eben die Klimakrise mit den anderen Krisen im Kapitalismus in eine für die Mehrheit der Menschen progressive Richtung zu bewegen. Das ist knapp zusammengefasst der Ansatz der Klimagerechtigkeitsbewegung.

Erste Ansätze für eine solche globale Bewegung sind bekanntlich in den letzten Monaten entstanden, beispielsweise beim globalen Klimastreik am 20. September. Eine Orientierung an Gerichtsentscheidungen wäre da eher kontraproduktiv. Neben den politischen Gründen sollten auch die komplexen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Natur es verbieten, dass jetzt wegen zu viel oder zu wenig Regen, wegen schlechten Ernten und andere Natur- und Wetterphänomene Gerichte angerufen werden können.

Denn damit würde ein mechanisches Verhältnis zwischen Klimaphänomen und gesellschaftlichen Handeln unterstellt, der eben den sehr komplexen und nur in Ansätzen erforschten realen Austauschbeziehungen nicht gerecht werden. 

Ohne den Einfluss der menschlichen Gesellschaft, nicht des einzelnen Menschen, auf das Klima infrage zu stellen, muss doch konstatiert werden, dass es im Laufe der Geschichte der Menschheit immer wieder extreme Wetterphänomene und Missernten gab, die in vorkapitalistischen Zeiten Hungersnöte, Massenmigration etc. auch aus Europa zur Folge hatten.

Die längste Zeit in der menschlichen Geschichte wollte man Götter, also höhere Wesen, gnädig stimmen. Sie beteten oder spendeten Opfer für Regen oder Sonnenschein. Irgendwann trat dann das Gewünschte ein und so konnte man immer behaupten, die Gebete oder Opfer hätten Erfolg gehabt. Wenn sich der Erfolg aber länger nicht einstellte, lag es dann vor allem daran, dass den Menschen eingeredet wurde, dass sie in Sünde gelebt haben. Sie und ihr Leben wurden also verantwortlich gemacht, nicht die Herrschaft.

In der säkularen Gesellschaft drängen nun Interessengruppen darauf, dass Gerichte die Rolle dieser höheren Wesen übernehmen. Es geht auch hier in letzter Instanz um die Durchsetzung einer Klimapolitik im Interesse der dominanten Kapitalgruppen. Dabei wäre es auch in der Klimafrage an der Zeit, wenn sich die Menschen aus ihrer selbstverschuldeten Entmündigung befreien und tatsächlich ihre Geschichte selbst machen.

In einer Gesellschaft, in der Verwertungszwang des Kapitals nicht mehr die Wirtschaft leitet, könnte man auch die modernsten technische Lösungen vorantreiben, um zu verhindern, dass das Weltklima kippt. Doch dafür müsste man den Grundsatz, es rettet uns kein höheres Wesen, kein Gott, kein Geister, kein Tribun ausweiten. Es rettet uns auch kein Gerichtsbeschluss.

Peter Nowak