Der Grund ist verschwunden


Peter Nowak über einen unbeliebten Tarifvertrag

»Niedriglohntarif per Tarifvertrag – Schluss damit« hieß 2013 eine Kampagne von Gewerkschaftsmitgliedern inner- und außerhalb des DGB. Sie hatten damals die DGB-Gewerkschaften aufgefordert, die Tarifverträge mit den Leiharbeitsfirmen zu kündigen und keine neuen abzuschließen. Dann würde nach einer sechsmonatigen Frist automatisch der Grundsatz »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« gelten, so die Argumentation der Träger der Kampagne. Obwohl die DGB-Tarifgemeinschaft die Tarifverträge mit den Verbänden der Zeitarbeitsfirmen verlängerte, war die Kampagne nicht ganz erfolglos. Vor allem bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di war der Widerstand gegen den Niedriglohn per Tarifvertrag sehr groß.

Nun haben die Kritiker einen neuen Anlauf genommen. In einem auf dem Onlineportal LabourNet veröffentlichten (http://www.labournet.de/branchen/medien/software-und-dienstleistungen/atos/die-auseinandersetzung-bei-atos-geht-in-die-naechste-runde/)  offenen Brief fordern 37 Gewerkschafter eine Kündigung des Tarifvertrags. Zum einen verstoße dieser gegen den gewerkschaftlichen Gleichheitsgrundsatz. Zum anderen ist den Befürwortern der Tarifverträge ein wichtiges Argument abhanden gekommen. Sie verwiesen stets darauf, dass die Leiharbeitsfirmen mit unternehmensnahen Konkurrenzgewerkschaften Verträge zu noch schlechteren Konditionen abschließen könnten. Doch vielen sogenannten christlichen Gewerkschaften wurde von Arbeitsgerichten die Tariffähigkeit abgesprochen.

Deshalb kommt der Brief zur richtigen Zeit. Die verantwortlichen DGB-Gewerkschaften müssen den Beweis erbringen, dass sie nicht selber in die Fußstapfen der gelben Gewerkschaften treten und mit den Tarifverträgen die Spaltung der Belegschaften vorantreiben – und überdies die im Gesetz festgeschriebene Gleichbehandlung der Leiharbeiter verhindern. Die Spaltung in Kernbeschäftigte und Leiharbeiter ist der Kern eines gewerkschaftlichen Korporatismus, der ein enormes Hindernis für jegliche kämpferische Interessenvertretung darstellt. Die Kampagne gegen den Niedriglohn per Tarifvertrag ist denn auch eine Kampfansage an dieses Modell der Betriebspartnerschaft.

Das aber macht auch einen Erfolg schwierig. Sollte also die DGB-Tarifgemeinschaft die Tarifverträge in der Zeitarbeit erneut verlängern, sollte nicht wieder einige Jahre gewartet werden. Wichtig ist es, dass sich die Zeitarbeiter selber organisieren, im und auch außerhalb des DGB. Das würde auch den Druck auf den DGB erhöhen. Ein gutes Beispiel haben im letzten Jahr rund 5500 Beschäftigte in Bremen gegeben, die mit Protestaktionen und Streiks gegen die Entlassung von Leiharbeitern protestierten. Die Unternehmen reagierten mit 760 Abmahnungen. Die Bremer IG Metall hatte sich damals keinesfalls solidarisch gezeigt, sondern vor französischen Verhältnissen und wilden Streiks gewarnt. Der aktuelle Tarifvertrag Zeitarbeit zwischen DGB und dem Unternehmerverband IGZ läuft zum 31. Dezember aus.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1018775.der-grund-ist-verschwunden.html

Peter Nowak