Jungle World: Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Verbot von »Linksunten Indymedia«

Jungle World 41/2018

Small Talk mit Detlef Georgia Schulze, Journalistin, über Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Verbot von »Linksunten Indymedia«

»Verboten, gegen das Verbot zu verstoßen«
Im August 2017 verhängte das Bundesinnenministerium ein Verbot gegen die Internetplattform »Linksunten Indymedia«. Das Verbot war politisch und juristisch heftig umstritten, zumal es über den Umweg des Vereinsrechts verhängt worden war. Ob es sich um einen Verein handelte, ist zweifelhaft. Kürzlich erfuhren die Journalisten Detlef Georgia Schulze, Achim Schill und Peter Nowak, der auch für die Jungle World schreibt, dass das Berliner Landeskriminalamt (LKA) gegen sie wegen Verstoßes gegen das Verbot ermittelt. Die ­Jungle World hat mit Schulze gesprochen

Small Talk von André Anchuelo


Sie und Ihre Kollegen Achim Schill und Peter Nowak erhielten Mitte September Post vom LKA. Worum ging es?

Wir hatten im vergangenen Jahr eine Erklärung gegen das Verbot von »Linksunten« abgegeben. Wir stellten auch eine Website online, systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu, auf der wir unsere eigenen Texte, die wir bei »Linksunten« veröffentlicht hatten, ­wiederveröffentlichten. Wir forderten andere Leute auf, die wie wir bei »Linksunten« unter ihrem eigenen Namen ihre Texte veröffentlicht hatten, es uns gleichzutun, um zu zeigen, dass es sich bei der Plattform um ein pluralistisches linkes Medium handelt. Unsere Erklärung nahm das LKA zum Anlass, uns zu verdächtigen, wir ­hätten gegen das Verbot von »Linksunten« verstoßen. Womit wir das genau getan haben sollen, wissen wir nicht. Zwei von uns ­haben Akteneinsicht betragt, aber noch nicht bekommen.

Handelt es sich um einen Straftatbestand?
Es gibt den Paragraphen 20 im Vereinsgesetz, der fünf Varianten aufzählt, wie man gegen ein Vereinsverbot verstoßen kann. Welche ­davon uns vorgehalten wird, wissen wir nicht. Man kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Das Verfahren gegen Sie und Ihre Kollegen basiert auf dem Vereinsverbot gegen »Linksunten«, gegen das die Betroffenen Rechtsmittel eingelegt haben. Was ist da der Stand?
Das Verfahren läuft noch. Es war beim Bundesverwaltungsgericht ein Termin für Anfang 2019 angesetzt, der aber wieder verschoben wurde. Daher ist das Verbot noch nicht rechtskräftig, aber »vollziehbar«. Falls die Strafgerichte unsere Erklärung – nur diese wird uns vorgeworfen; nicht die Wiederveröffentlichungen – als strafbar ansehen – was wir für falsch halten –, das Verbot aber vorher aufge­hoben wird, so würde dies mindestens beim Strafmaß berücksichtigt. Zu kritisieren ist aber schon die Vorstellung, ein Verstoß gegen ein rechtswidriges Verbot könne eine Straftat darstellen. Damit hätte es das Bundesinnenministerium in der Hand, durch rechtswidrige Vereinsverbote neue Straf­tatbestände zu schaffen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat Ihnen nun mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren gegen Sie und Ihre Kollegen dort bislang unbekannt war. Ist das normal?
Es sei nicht ungewöhnlich, dass die Polizei zunächst zu Ende ermittle und dann erst die Staatsanwaltschaft die Akten bekomme, hieß es. Laut Strafprozessordnung muss aber die Polizei die Staatsanwaltschaft »ohne Verzug« informieren. Es ist ja völlig unstrittig, was wir geschrieben haben und dass wir es geschrieben haben. Strittig ist nur, wie der Text juristisch zu beurteilen ist. Das fällt in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und nicht der Polizei.

Wie geht es jetzt weiter?
Wir freuen uns erst einmal, dass das Ermittlungsverfahren gegen uns wieder kritische Aufmerksamkeit auf das Verbot von »Links­unten Indymedia« gelenkt hat – wir fordern weiterhin dessen Aufhebung.

https://jungle.world/artikel/2018/41/verboten-gegen-das-verbot-zu-verstossen