Bundesvorstand verhinderte Veröffentlichung eines Papiers der eigenen Rechtsabteilung, das die Sanktionspraxis deutlich kritisiert
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist daher der Auffassung, dass das Sanktionsregime nicht nur das Grundgesetz verletzt, sondern auch aus sozialpolitischen Gründen verfehlt ist.« So deutlich wurde selten von Seiten des DGB die Sanktionspraxis gegen Hartz-IV-Empfänger_innen verurteilt. Doch obwohl die Stellungnahme der Rechtsabteilung des DGB bereits mehrere Monate alt ist, ist sie kaum bekannt. Schließlich hat der DGB-Bundesvorstand eine Veröffentlichung verhindert. Auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wurde gebeten, die Stellungnahme nicht zu veröffentlichen, wie deren Geschäftsführer Harald Thome gegenüber »nd« bestätigte. Mittlerweile ist die 23-seitige Stellungnahme allerdings auf der Onlineplattform LabourNet Germany zu finden.
Dass es zu der Stellungnahme kam, ist einem Arbeitsrichter des Sozialgerichts Gera zu verdanken, der die Sanktionen für verfassungswidrig hält und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet hatte. Wie üblich hat diese Instanz Stellungnahmen von sachkundigen Organisationen eingeholt, darunter der DGB. In der Stellungnahme der Rechtsabteilung finden sich sämtliche Argumente der Hartz-IV-Kritiker_innen. Sehr detailliert stellten die Verfasser_innen der Erklärung klar, wie mit den Hartz-IV-Gesetzen ein politisch gewollter Niedriglohnsektor in Deutschland etabliert wurde, der die Rechte von Lohnabhängigen einschränkt.
Es ist nicht verwunderlich, dass dem DGB-Bundesvorstand die Hartz-kritische Stellungnahme nicht gefällt. Schließlich saßen in der Kommission, die die Agenda 2010 einst vorbereitete, auch Vertreter von DGB-Gewerkschaften. Noch 2015 hatte der DGB-Vorstand die Sanktionen verteidigt. Dass er nun sogar eine juristisch fundierte Stellungnahme aus dem eigenen Haus verschweigen will, hat vor allem bei den gewerkschaftlichen Erwerbslosenausschüssen Protest ausgelöst. Der ver.di-Erwerbslosenausschuss hatte bereits 2015 vom DGB-Vorstand eine Erklärung verlangt, warum dieser immer noch die Agenda 2010 unterstützt. Darauf gab es die vage Antwort, man handele im »höheren Interesse«.
Viele Kritiker_innen des DGB-Vorstandes sahen einen Zusammenhang zwischen der Zurückhaltung des Papiers der Rechtsabteilung und den Bundestagswahlen. Der Vorstand wolle, so der Verdacht, das Verhältnis des DGB zur SPD nicht stören und halte sich daher mit Kritik an der Agenda 2010 zurück. Vor allem die als SPD-Linke firmierende Andrea Nahles war in ihrer Position als Arbeitsministerin von führenden DGB-Gewerkschafter_innen oft gelobt worden, besonders nachdem sie den Mindestlohn mit auf den Weg gebracht hatte. Doch auch nach den Bundestagswahlen gab der DGB-Vorstand die Stellungnahme der Rechtsabteilung nicht frei.
Es gibt also offenbar auch innergewerkschaftliche Gründe. Die Mitwirkung der Gewerkschaften bei der Agenda 2010 wurde nie kritisch aufgearbeitet. Tatsächlich dürften die gewerkschaftlichen Interessenvertreter_innen der Beschäftigten in den Jobcentern einen großen Druck ausüben. Immer wenn in der Mitgliederzeitschrift der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ein kritischer Artikel oder eine Reportage zu dem Hartz-Sanktionsregime veröffentlicht wurde, meldeten sich Mitarbeiter_innen der Jobcenter zu Wort, die sich gegen Hetze gegen ihren Berufsstand wandten und ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft zur Disposition stellten.
Die Kritik an der Verschweigepraxis des sanktionskritischen Gutachtens sollte nicht nur den Erwerbslosenausschüssen überlassen werden. Schon vor einigen Jahren gehörten Gewerkschafter_innen wie der ver.di-Chef Frank Bsirske zu den Unterzeichner_innen eines Aufrufs für ein Sanktionsmoratorium. Es wäre doch eigentlich zu erwarten, dass von ihnen nun Widerspruch kommt, wenn eine sanktionskritische Expertise aus dem eigenen Haus unterdrückt wird,
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1067445.dgb-streitet-um-positionierung-zu-hartz-iv.html
Peter Nowak