Was sagen uns die Notizbücher des Anarcho-Kommunisten Erich Mühsam?

Erich Mühsam: Bündnisfälle

Mühsam, der in der Festungshaft einige Wochen lang KPD-Mitglied war, machte aus seiner Ablehnung der bürgerlichen Demokratie ebenso wenig ein Geheimnis wie aus seiner Kritik am zunehmend autoritären Kurs gegen linke Oppositionelle in der SU. Aber diese Kritik hinderte ihn nicht an einer Zusammenarbeit mit Kommunist*innen in Deutschland und eben auch mit der Roten Hilfe – das Honorar, das Mühsam wie alle Redner*innen der Roten Hilfe für seine Arbeit erhielt, war dafür sicher nicht ausschlaggebend.

Noch fast 90 Jahre nach der Ermordung von Erich Mühsam im Konzentrationslager Oranienburg erscheinen neue Schriften des bekannten Anarchisten. So hat die Berliner Gustav Landauer Initiative vor einigen Wochen in zwei Broschüren die Notizbücher Mühsams veröffentlicht. Der erste Band enthält seine Notizen aus den …

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Max Brym: Skizzen – Arbeiterwiderstand in Südbayern. Berlin: Die Buch­macherei, 2022. 83 S., 6,50 Euro

Gejagt und verraten – Die KPD Südbayern in den 20er und 30er Jahren

In seinem neuen Buch beginnt Brym ebenfalls mit den verschiedenen bayerischen Räterepubliken im Jahr 1919. Denn nicht nur in München, sondern auch in vielen kleineren bayerischen Städten riefen die Arbeitenden damals solche Räterepubliken aus. Darüber hat Michael Seligmann 1989 im Trotzdem-Verlag ein sehr informatives Buch unter dem Titel Aufstand der Räte herausgegeben, das allerdings nur noch antiquarisch zu bekommen ist. Leider wird es nicht in Bryms Literaturliste angeführt. Doch es ist sehr wahrscheinlich, dass er es gelesen hat.

Bayern ist als Ort der Reaktion schon in der Weimarer Republik bekannt. In München begann der Aufstieg der NSDAP. Nürnberg wurde zum Inbegriff der Reichsparteitage der NSDAP. Viel weniger ist über den linken Widerstand in Bayern bekannt.  Vielleicht ist gerade noch die Münchner Räterepublik ein Begriff, wird aber in der Regel als kurze Zeit des linken Chaos abgetan. Deshalb ist es umso verdienstvoller, dass der Historiker Max Brym auf knapp 80 Seiten eine kurze Geschichte des …

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Aktivisten demonstrieren rund um den 18. März für Antifaschisten, die sich in Haft befinden

Politische Gefangene gibt es auch im Westen

In Berlin protestiert am Donnerstag ab 18 Uhr ein linkes Bündnis mit einer Musikkundgebung vor dem Spanischen Kulturinstitut Cervantes gegen die Verhaftung des Rappers Pablo Hasel. Er wurde kürzlich wegen seiner kritischen Texte in Spanien verhaftet. Die Behörden werfen ihm Majestätsbeleidigung und Verherrlichung des »Terrorismus« vor. In vielen Städten finden zudem Kundgebungen und kleinere Demonstrationen statt, um gegen politische Repressionen zu protestieren.

Nach Einschätzung von nahezu allen Spitzenpolitiker*innen der Europäischen Union gibt es politische Häftlinge nur außerhalb ihres Staatenverbunds und der westlichen Welt. Aktivist*innen widersprechen ihnen. Anlass hierfür ist am 18. März der alljährlich begangene »Tag der politischen Gefangenen«. In Berlin protestiert am Donnerstag ab 18 Uhr ein linkes Bündnis mit einer Musikkundgebung vor dem Spanischen Kulturinstitut Cervantes gegen die Verhaftung des Rappers Pablo Hasel. Er wurde kürzlich wegen seiner kritischen Texte in Spanien verhaftet. Die Behörden werfen ihm Majestätsbeleidigung und Verherrlichung des »Terrorismus« vor. In vielen Städten finden zudem …

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Kommentar: Der Teil der Klimabewegung, der eine grundsätzliche Kritik an den Verhältnissen hat, wird weiterhin kriminalisiert, auch wenn die Grünen mitregieren

Klimaaktivisten wegen gewaltfreien Widerstand in Haft

Dass 7 Personen weiterhin inhaftiert sind, wird von der Justiz mit Fluchtgefahr begründet. Die Beschuldigten hätten bisher verhindert, dass ihre Identität festgestellt werden konnte. Viele der Klimaaktivisten geben keine Namen an und haben auch keine Dokumente bei sich, um ihre Identifizierung zu erschweren. Solidaritätsgruppen kritisieren die Untersuchungshaft und die erschwerten Haftbedingungen.

Die Räumungen im Dannenröder Forst in Nordhessen gehen weiter. Immer wieder meldet die Polizei Festnahme von Umweltaktivisten, die Baumhäuser errichtet und den Wald besetzt haben. Sie wollen die Abholzung verhindern und werden dabei von zahlreichen Umweltinitiativen aus ganz Deutschland unterstützt, die dagegen protestieren, dass das Waldstück für den Ausbau der Autobahn A49 verschwinden soll. Jetzt wurde bekannt, dass sieben Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten bereits seit ….

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Sieben Umweltschützer in Frankfurt am Main inhaftiert

Schikane gegen Klimaaktivisten

Die Sprecherin des Bundesvorstands der Roten Hilfe, Anja Sommerfeld, befürchtet, dass an den sieben Aktivist*innen ein Exempel statuiert werden soll, um andere vom Protest gegen die Rodung des Dannenröder Forsts abzuhalten. »Die Verhängung einer Untersuchungshaft für den Vorwurf einer einfachen Nötigung haben wir noch nicht erlebt. Für uns ist das nur aus politischen Gründen zu erklären.« Auch, dass die JVA ihre Organisation als verfassungsfeindliche Organisation bezeichnet und damit finanzielle Unterstützung unterbunden wird, bezeichnete Sommerfeld als Willkür.

Die Räumungen im Dannenröder Forst in Hessen dauern an. Immer wieder vermeldet die Polizei dabei Festnahmen von Aktivist*innen, die sich gegen den Ausbau der Autobahn A49 engagieren. Nun wurde bekannt, dass seit zwei Wochen sieben Klimaaktivist*innen unter schikanösen Bedingungen in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main inhaftiert sind.
Die Beschuldigten hatten sich ….

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Bündnis ruft zu Protest gegen die Kriminalisierung von friedlichen Demo-TeilnehmerInnen bei G20 auf

Mitgegangen, mitgefangen?

Für den 28. November ist um 15 Uhr am Spreeplatz eine Demonstration gegen die Repression geplant. Marion Kneist vom Berliner Solidaritätsbündnis betonte gegenüber der taz, dass man nicht nur die linke Szene, sondern alle erreichen wolle, die sich gegen die Prozesse und die Verschärfungen des Demonstrationsrechts wenden.

Dass sich das linke Bündnis „Gemeinschaftlicher Widerstand“ gerade jetzt noch einmal mit den G20-Protesten aus dem Sommer 2017 beschäftigt, hat einen guten Grund. Denn demnächst beginnt in Hamburg eine ….

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Prozesse zum Hamburger G20-Gipfel könnten weitreichende Auswirkungen haben

Ein Angriff auf die Demonstrationsfreiheit

»Ostentatives Mitmarschieren« wäre dann Grund für eine Verurteilung. Damit würde der 1970 abgeschaffte Landfriedensparagraf faktisch wieder eingeführt, warnte Gabriele Heinecke. Sie erinnerte unter Applaus daran, dass 1970 Tausende Apo-Aktivist*innen amnestiert wurden, die nach den Landfriedensparagrafen angeklagt waren.

Am 3. Dezember beginnt vor dem Hamburger Landgericht eine Prozessserie, die Rechtsgeschichte schreiben könnte. Angeklagt sind in dem Mammutprozess insgesamt 80 Personen, denen Straftaten im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 vorgeworfen werden. Den Auftakt macht ein Verfahren gegen fünf Menschen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Es handelt sich um das sogenannte Rondenbarg-Verfahren. Benannt ist es nach einer …

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Viele linke Zentren und Projekte befinden sich wegen der Pandemiemaßnahmen in existentiellen Nöten.

Solidarisch durch die Krise

Unter dem Namen »Support your linkes Zentrum« haben sich die Einrichtungen »Faites votre jeu!«, »Centro«, »Community Space«, »Exzess« und »IZ – Internationales Zentrum« zusammengeschlossen. Auch in Hamburg haben fünf linke Einrichtungen eine gemeinsame Spendenkampagne initiiert. Beteiligt sind die antifaschistische Bildungs- und Erholungsstätte »Heideruh«, die »Rote Flora«, das Stadtteilzentrum »Centro Sociale«, der »Infoladen Wilhelmsburg« und das libertäre Kulturzentrum »Schwarze Katze«.

In jüngster Zeit häufen sich Berichte über gefährdete Kultureinrichtungen und Clubs, die wegen der Pandemiemaßnahmen entweder noch vollständig geschlossen haben oder nur für ein eng begrenztes Publikum öffnen können. Wenig hört man hingegen über die zahlreichen linken Zentren, die ebenfalls ab Mitte März schließen mussten. Manche haben mittlerweile ….

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Kommentar: Wer kein kritisches Wort zu Ausgangssperren in Deutschland sagt, ist unglaubwürdig, als Demokratielehrmeister aufzutreten

Ist die Demokratie in der Corona-Krise nur in Ungarn und Polen bedroht?

So wie die Rote Hilfe hinterfragen mittlerweile unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen die Politik des Notstands. Dazu gehört auch eine Kreuzberger Ärztepraxis, die eine Sonderseite zur Corona-Debatte eingerichtet hat, die sich an mündige Menschen richtet:

„Verteidigt die Demokratie in der Coronakrise“, fordert eine Online-Petition, die von linken, sozialdemokratischen, grünen und liberalen Politikern des EU-Parlaments initiiert wurde. Dort wird moniert, dass die ungarische Regierung ….

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Repression gegen linke DDR-Opposition

Rote Hilfe streitet über die DDR

Das Magazin der Soli-Organisation kritisiert in der aktuellen Ausgabe die DDR. Das Titelthema stört die DKP und die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke.

Dieser Themenschwerpunkt ist ei­ne Herausforderung. Vor seiner Erstellung hat es innerhalb und außerhalb der Roten Hilfe Diskussionen gegeben, teils sehr emotionale, nicht immer solidarische. Und auch nach seinem Erscheinen wird es Diskussionen geben, teils sehr emotionale, hoffentlich aber solidarische.“ Mit dieser Vorbemerkung leitet….

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Gerichtsprozess nach türkischem Geschmack


Musa Asoglu ist in Deutschland angeklagt, weil er Mitglied der kommunistischen DHKP/C sein soll

In Hamburg steht ein Mann wegen der angeblichen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor Gericht. Linke halten das für politisch motiviert.

»Freiheit für Musa Aşoğlu«, lautete die Parole, unter der diesen Samstag in Hamburg rund 130 Menschen demonstrierten. Gegen den in der Türkei geborenen Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit läuft seit Januar 2018 ein Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Angeklagt ist Aşoğlu nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation. Ihm wird eine führende Rolle in der »Revolutionären Volksbefreiungspartei/Front« (DHKP/C) vorgeworfen. Die Kommunisten leisten Stadtteilarbeit in den Armenvierteln türkischer Großstädte und übernehmen auch immer wieder Verantwortung für bewaffnete Aktionen.

Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP/C war Aşoğlu bereits im Jahr 2007 durch ein belgisches Gericht frei gesprochen worden. Für die Hamburger Boulevardmedien war er schon vor der Urteilsverkündung schuldig. »Was wird jetzt aus dem Terrorfürsten?«, titelte die »Hamburger Morgenpost« im Dezember 2016, als Aşoğlu in der Hansestadt verhaftet worden war.

Damit übernahm die Zeitung die Diktion des türkischen Innenministeriums und der türkischen Justiz, die ein Kopfgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf Aşoğlu ausgesetzt hatten. Die US-amerikanische Justiz bot für den Mann sogar drei Millionen. Dort will man ihn vor Gericht stellen, weil die DHKP/C sich auch zu Anschlägen auf die US-Botschaft in Istanbul und das US-Konsulat in Ankara 2013 bekannte. In türkischen Medien wurde Aşoğlus Verhaftung als »großer Schlag« gegen die »linken Terrororganisationen« gefeiert.

Nicht nur bei der radikalen Linken sondern auch bei Bürgerrechtsgruppen steht diese Passage des Strafgesetzbuchs seit Langem in der Kritik. Er kommt häufig in Verfahren gegen linke Gruppen zum Einsatz. Gegen ausländische rechtsextreme Organisationen wie etwa die Grauen Wölfe ist der Paragraf bisher indes nicht angewandt worden; sie sind in Deutschland offiziell nicht verboten. Bei den Ermittlungen wegen linken Terrors scheint auch die Kooperation zwischen der türkischen und deutschen Justiz reibungslos zu laufen, und das, obwohl die Bundesregierung immer wieder die mangelnde Rechtsstaatlichkeit der Türkei beklagt.

Vor einem deutschen Gericht kam der Paragraf gegen linken Widerstand zum ersten Mal im Jahr 2008 zum Einsatz. Damals wurden fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP/C vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilt. Seit diesem Präzedenzfall werden auf dieser Grundlage auch andere Linke aus der Türkei angeklagt. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen kommunistischen Partei TKP/ML. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragrafen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht.

Die Rechtsanwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayın, die Aşoğlu verteidigen, betonen, dass für ein Verfahren nach 129b eine Ermächtigung des Bundesministeriums erforderlich ist. Der Vorstand der Solidaritätsorganisation »Rote Hilfe« verwies auf die Verantwortung der Bundesregierung. »Die Entscheidung, ob Unterstützer*innen der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunist*innen einen legitimen Kampf führen oder ›Terroristen‹ sind, wird auf politischer Ebene getroffen.«

In den nächsten Wochen soll im Fall Aşoğlu in Hamburg das Urteil gesprochen werden. Unterstützer rechnen mit einer Haftstrafe. Danach könnte ihm eine Auslieferung an die USA oder die Türkei bevorstehen. In Deutschland könnten bald neue 129b-Verfahren beginnen. Am Samstag wurde der in Belgien lebende İnan Doğan auf dem Weg zur Demonstration in Hamburg verhaftet – für ihn lag ein internationaler Haftbefehl vor.

aus: Neues Deutschland,
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1108118.dhkp-c-gerichtsprozess-nach-tuerkischem-geschmack.html

Peter Nowak

Klammheimliche Bilderverbote und andere Formen der Repression in Deutschland

Die Verschärfung von Gesetzen geht in Deutschland oft schleichend voran. Ein Kommentar

„Die PKK gehört zu Deutschland.“ Diese Botschaft [1] vermittelte eine bundesweite Demonstration am vergangenen Samstag in Berlin, die sich gegen die fortdauernde Kriminalisierung von Symbolen, Fahnen und Transparenten der kurdischen Nationalbewegung wendete.

Dabei zeigte der Verlauf der Demonstration, welche Folgen diese Kriminalisierung hat. Bei dem friedlichen Umzug, an dem viele Frauen und Kinder teilnahmen, griff die Polizei mehrmals ein, beschlagnahmte Transparente und nahm kurzzeitig Personen fest. In der Demo-Nachbetrachtung [2] der Veranstalter wurde nicht erwähnt, dass Objekte der Polizeimaßnahmen neben Symbolen der kurdischen Nationalbewegung auch Öcalan-Bilder waren.

Das in aller Stille eingeführte Konterfei-Verbot

Damit wurde erneut in Erinnerung gerufen, dass seit März 2017 in Deutschland das Zeigen von Bildern des Vorsitzenden der kurdischen Arbeiterpartei in Deutschland verboten ist. Diese Verschärfung wurde vorher weder im Parlament noch von Gerichten diskutiert.

Der Spiegel berichtete [3] seinerzeit, dass die Grundlage des Konterfei-Verbots ein fünfseitiges Schreiben vom 3. März 2017 des Bundesinnenministeriums, damals unter Leitung de Maizières, an die Innenminister der Länder und die Sicherheitsbehörden war.

In einem Land, in dem Gerichte jahrelang geplante Großprojekte wie den Hambacher Forst unter anderem wegen des Tierwohls stoppen, gehen gleichzeitig Verschärfungen von Gesetzen ohne große öffentliche Diskussion über die Bühne, die eine massive Einschränkung des Demonstrationsrechts und viele Strafverfahren zur Folge haben.

Das zeigte sich nicht nur bei der Demonstration am vergangenen Samstag. Immer wieder führt das Konterfei-Verbot zu Polizeieinsätzen und Strafverfahren. Dabei bleibt es nicht beim Öcalan-Bann. Eine Solidaritätsgruppe für den in Hamburg angeklagten türkischen Linken Musa Asoglu [4] bekam die Auflage, auf einer Demonstration keine Fotos des Mannes zu zeigen.

Wenn man bedenkt, dass selbst in der Hochphase des Deutschen Herbstes 1977 nicht ausdrücklich verboten war, Fotos von RAF-Mitgliedern zu zeigen, wird die Gesetzesverschärfung des Konterfeiverbotes deutlich, dessen Grundlage ein Schreiben des Bundesinnenministeriums ist.

Wenn ein vorläufiges Verbot einer Internetplattform schon über ein Jahr andauert

Auch die massiven Einschränkungen gegen die linke türkische Band Grup Yorum hatte ein Schreiben des Innenministeriums zur Grundlage. Für die Band bedeutete das Auftrittsverbote. Wo sie noch auftreten konnte, durfte kein Eintritt verlangt und keine Spenden gesammelt werden [5]. Diskutiert wurde im Bundestag erst darüber als die Linkspartei eine kleine Anfrage [6] stellte.

Nun könnte man noch denken, die öffentliche Kritik an den Konterfei- und Auftrittsverboten sei so gering, weil es sich um politische Bewegungen bzw. Bands aus der Türkei bzw. aus Kurdistan handelt. Doch auch beim nun schon seit mehr als ein Jahr gültigen Verbot der Plattform Indymedia Linksunten [7] hält sich die zivilgesellschaftliche Kritik in Grenzen, obwohl selbst Die Zeit als Problem herausstellte [8], dass hier ein Medium nach dem Vereinsgesetz verboten wurde und politische Gründe dafür nicht ausgeschlossen wurden.

Selbst liberale Rechtsstaatsverteidiger müssten sich daran stoßen, dass bisher kein Gericht über die das Indymedia-Verbot entschieden hat. Das Verbot ist trotzdem vorläufig vollstreckt worden und die Vorläufigkeit dauert nun schon über ein Jahr.

Droht auch Verbot der Roten Hilfe e.V.?

Nun wird seit Tagen über ein Verbot der Gefangenensolidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. [9] diskutiert [10]. Zumindest erfährt die Öffentlichkeit davon nicht erst nachträglich aus dem Spiegel.

Aber auch die gezielte Spekulation über ein mögliches Verbot verfolgt einen Zweck. Sie soll abschrecken. Vor allem Mitglieder der SPD und der Grünen, die es auch in der Roten Hilfe gibt, sollen zum Austritt motiviert werden.

Nun wird sich zeigen, ob im Fall der Roten Hilfe eine Solidaritätskampagne [11] ein Verbot verhindern kann. Schließlich sind die Gesetzesverschärfungen der letzten Zeit durchaus ein öffentliches Thema in Deutschland.

In verschiedenen Bundesländern wie Bayern, NRW und Brandenburg gab es in den letzten Monaten große Demonstrationen gegen die Verschärfungen des Polizeigesetzes. Auch anlässlich der Bundesinnenministerkonferenz gingen im Magdeburg am 24. November über tausend Leute auf die Straße [12].

Das Bündnis Unheimlich sicher [13] umfasste neben verschiedenen Gruppierungen der außerparlamentarischen Linken auch Gewerkschafter und studentische Initiativen, die auch mit eigenen Blöcken vertreten waren.

Was also in Deutschland fehlt, sind nicht Initiativen gegen Gesetzesverschärfungen, sondern die Zuspitzung auf einige klare Forderungen.

Repressive Staatsorgane kein Partner im Kampf gegen rechts

Dazu sollte beispielsweise die Aufhebung des Verbots von Indymedia Linksunten und „Kein Verbot der Roten Hilfe“ ebenso gehören wie die Zurückweisung jedes Bilderverbots. Dahinter steckt auch die Klärung des Verhältnisses zu den repressiven Staatsorganen.

Man kann schlecht Repression gegen Linke anprangern und eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz feiern. Für Linke sollten die repressive Staatsorgane kein Partner im Kampf gegen rechts sein.

Peter Nowak

URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/-4239357
https://www.heise.de/tp/features/Klammheimliche-Bilderverbote-und-andere-Formen-der-Repression-in-Deutschland-4239357.html

Links in diesem Artikel:
[1] https://anfdeutsch.com/frauen/die-pkk-gehoert-zu-deutschland-8104
[2] https://anfdeutsch.com/aktuelles/positive-bilanz-der-berliner-demonstration-gegen-das-pkk-verbot-8108
[3] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-verbietet-portraets-von-pkk-anfuehrer-abdullah-oecalan-a-1138207.html
[4] http://www.gefangenen.info/tag/musa-asoglu/
[5] https://www.heise.de/tp/features/Grup-Yorum-Verbote-Schikanen-finanzielle-Verluste-3744759.html
[6] https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_06/-/561952
[7] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html
[8] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/indymedia-linksunten-verbot-34c3
[9] https://www.rote-hilfe.de/
[10] https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-news/919-rote-hilfe-e-v-ist-politische-akteur-in-und-leistet-legitime-solidaritaetsarbeit
[11] https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-news/920-ulla-jelpke-mdb-die-linke-finger-weg-von-der-roten-hilfe
[12] https://unheimlichsicher.org/
[13] https://unheimlichsicher.org/unterstuetzerinnen

Chance für Solidarität


Deutschland Seine Verhaftung wurde in der Türkei gefeiert: In Hamburg steht Musa Aşoğlu vor Gericht

Die Repression gegen die G20-Proteste hat in der letzten Zeit das Thema Knast und Justiz wieder stärker in den Fokus der außerparlamentarischen Linken gerückt. Doch oft wird vergessen, dass ein Großteil der politischen Gefangenen in Deutschland heute migrantische Linke aus der Türkei und Kurdistan sind. Gegen sie wird mit dem Paragraphen 129b ermittelt, der die »Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland« unter Strafe stellt.
2008 wurde das erste Mal mit diesen Paragraphen linker Widerstand im Ausland vor deutschen Gerichten abgeurteilt. Fünf vermeintliche Mitglieder der türkischen kommunistischen DHKP-C wurden vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht angeklagt und verurteilt – ein Pilotverfahren. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragraphen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht. Die Aktivitäten der kurdischen Bewegung, die ihre bisherigen traditionsmarxistisch-leninistischen Positionen in den letzten 20 Jahren einer gründlichen Revision unterzog, sich dem Demokratischen Konföderalismus zuwandte und den Kämpfen der Frauen einen großen Stellenwert zuschreibt, werden von der deutschen Justiz mit dem Terrorismusvorwurf belegt. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen Kommunistischen Partei TKP/ML. Alle lebten und arbeiteten seit Jahren legal in Deutschland, als sie durch ihre Verhaftung im Jahr 2015 aus ihrem Alltag herausgerissen wurden.

Mediale Vorverurteilung als »Terror-Fürst«

Zurzeit läuft in Hamburg ein Verfahren gegen den türkischen Linken Musa Aşoğlu. Am 25. Januar hat der Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht begonnen. Bis Anfang August 2018 sind schon Termine anberaumt. Aşoğlus Anwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayın zufolge weist das Verfahren gegen ihn einige Besonderheiten auf. Ihr Mandant wurde in deutschen und türkischen Medien als einer der »meistgesuchten Terroristen der Welt« und als »Terror-Fürst« vorverurteilt. Die türkischen Medien feierten Aşoğlus Verhaftung. Sie hatten ein hohes Kopfgeld auf ihn ausgesetzt, ebenso wie die USA. Dort hat man großes Interesse daran, vermeintliche Mitglieder der DHKP-C zu verurteilen, weil die Organisation, die politisch in der Tradition des Guevarismus steht und Stadtteilarbeit in Armenvierteln mit dem bewaffneten Kampf kombiniert, für Angriffe auf US-Einrichtungen in Istanbul und Ankara die Verantwortung übernommen hat. So könnte nach einer Verurteilung in Deutschland Aşoğlu die Auslieferung in die USA oder gar in die Türkei drohen. Eine solche Auslieferung ist möglich, wenn die betreffenden Länder zusichern, dass der Gefangene in der Haft nicht gefoltert wird und dass ihm nicht die Todesstrafe droht. Dann steht der Auslieferung von Deutschland aus nichts mehr im Wege.
Die Politik spielt bei sämtlichen 129b-Verfahren in Deutschland eine zentrale Rolle. Das Gesetz kann nur angewendet werden, wenn das Bundesjustizministerium die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt, gegen kurdische und türkische Linke in Deutschland zu ermitteln. Der Bundesvorstand der Roten Hilfe hat das Prinzip gut zusammengefasst: »Die Entscheidung, ob Unterstützer der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunisten einen legitimen Kampf führen oder ›Terroristen‹ sind, wird auf politischer Ebene getroffen. Ob verfolgt wird oder nicht, hängt nicht vom Tatvorwurf ab, sondern wird letztlich von einem Bundesministerium festgelegt«. Genau hier bieten sich auch politische Interventionsmöglichkeiten über die Begleitung der Prozesse hinaus. »Keine Ermächtigung zur Verfolgung kurdischer und türkischer Linker in Deutschland« müsste eine zentrale politische Forderung werden. Dabei geht es nicht darum, ob jemand die politischen Inhalte der jeweiligen Gruppierungen unterstützt oder nicht. Es geht darum, dass diese Inhalte in Deutschland nicht kriminalisiert werden dürfen und damit die Kooperation zwischen deutscher und türkischer Justiz beendet wird. Die ist nämlich ungestört weitergelaufen, während sich führende Politiker_innen Deutschlands und der Türkei gegenseitig bekämpft haben. Es ist keine Gefälligkeit für das türkische Regime, sondern eigenes Interesse deutscher Staatsapparate, Linke aus Kurdistan und der Türkei und sicher demnächst auch anderen Regionen in der Welt abzurteilen. Daher muss ein Kampf gegen diese Repression auch die Repressionsorgane beider Staaten und ihre Kooperation in den Fokus rücken.

Wenig Interesse in der außerparlamentarischen Linken

Das Interesse der außerparlamentarischen Linken an dem Verfahren ist sehr begrenzt. Das zeigte sich auch bei der internationalen Konferenz »Freiheit für Musa Aşoğlu«, die am 10. und 11. Februar im Centro Sociale in Hamburg stattfand. Ziel der Veranstalter_innen vom Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen« war es, unterschiedliche von Repression betroffene Spektren zusammenzubringen. So berichteten Aktivist_innen des Bündnisses »United We Stand« auch über die Repression gegen G20-Gegner_innen und den wachsenden Widerstand dagegen. Eine gemeinsame Diskussion kam jedoch nur in Ansätzen zustande.

aus: ak 635 vom 20.2.2018

https://www.akweb.de
Peter Nowak

Linke fotografieren die Polizei

Die Aktion könnte eigentlich eine wichtige Debatte über den Umgang zwischen Polizei und Bürger anregen. Doch durch teils krude politische Analysen und eine militaristische Sprache wird das teilweise konterkariert


Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Das zeigte sich dieser Tage mal wieder, als sich Linke und Polizei einen Wettbewerb darüber lieferten, wer die originellsten Fotos seiner Kontrahenten veröffentlicht. Zunächst veröffentlichte die Hamburger Polizei öffentlichkeitswirksam zahlreiche Fotos von Personen, die angeblich Straftaten im Zusammenhang mit den G20-Protesten verübt haben sollen (siehe Hamburg: Terroristenjagd wie in den 1970ern).

Bei zahlreichen Bildern sind allerdings diese Straftaten nicht zu sehen. Zudem sind sie noch nicht dafür verurteilt wurden, also gilt die Unschuldsvermutung. Das hinderte allerdings die Bild-Zeitung und andere Boulevardmedien nicht am markigen Aufruf „104 Gesichter! Jagt diese G20-Verbrecher“. Die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe spricht in einer Pressemitteilung von einem Denunziationsaufruf.

„Fahndung ist ungesetzlich“

Kritik an den Fahndungsmethoden kommt auch vom liberalen Kommentator der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl: „G20 ist keine Lizenz zum Rechtsbruch“, warnt er in einem Kommentar:

Es gehört zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, Täter zu suchen. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, bei dieser Suche Mittel einzusetzen, die unverhältnismäßig, untauglich und gefährlich sind. Die Ermittler haben zur Fahndung nach sogenannten G-20-Chaoten 100 Fotos und Videosequenzen ins Netz gestellt. Das ist eine gigantische Öffentlichkeitsfahndung, ein Massenscreening, eine Aufforderung zur öffentlichen Rasterfahndung.

Diese Präsentation von echten oder angeblichen Beschuldigten hat mit Steckbriefen nichts mehr zu tun. Es handelt sich um die umfassende Aufforderung an die Bevölkerung, Hilfssheriff zur spielen. Es handelt sich um die Aufforderung, eine Vielzahl von Menschen zu jagen, deren Tat oder Tatbeitrag völlig ungeklärt ist.

Heribert Prantl
Prantl wirft der Polizei vor, den Paragraphen 131b, auf den sich die Polizei bezieht, bis zur Unkenntlich auszudehnen. Er regelt die Veröffentlichung von Fotos von Zeugen und Beschuldigten. Prantl wirft der Polizei vor, nicht zwischen Zeugen und Beschuldigen zu unterscheiden. Die Boulevardpresse geht dann nur einen Schritt weiter und erklärt alle Abgebildeten zu G20-Verbrechern.

Ein solch rechtsstaatlicher Disput ist nicht die Sache des linken Wohn- und Kulturzentrums R94 in Berlin-Friedrichshain. Es ist in der Vergangenheit von Politik und Polizei immer wieder zum Hort von militanten Linken erklärt worden. Der ehemalige Berliner Innensenator Henkel handelte sich im letzten Jahr eine große politische und juristische Niederlage ein, als er das Haus wochenlang belagern und Teile des Hinterhauses räumen ließ.

Die Maßnahme wurde später vom Gericht für rechtswidrig erklärt, weil die rechtliche Grundlage dafür fehlte. Doch auch nach Henkels Abwahl geht die massive Polizeipräsenz und Kontrolle in dem Stadtteil weiter, nur tritt die Polizei in der Regel nicht mehr so massiv auf wie im letzten Jahr.

Doch weiterhin klagen nicht nur Bewohner und Besucher der R94, sondern auch aktive Nachbarn über Repression und Schikane. Während der Zeit der Belagerung, als die Polizei Tag und Nacht im und um die R94 sich aufhielt, entstanden auch zahlreiche Fotos.

Polizisten gesucht

Die wurden jetzt als Retourkutsche auf den Fahndungsaufruf ebenfalls auf der Webseite von rigaer94 veröffentlicht. Die Polizeigewerkschaft und ein Großteil der Presse sprechen von einer Hetzjagd radikaler Linker auf Polizisten. Mittlerweile ermittelt auch der Staatsschutz.

Dabei könnte die Aktion aufzeigen, dass Polizisten, wenn sie Straftaten begehen, eben nicht mit öffentlichen Fahndungsfotos gesucht werden. Dass es rund um den Polizeigipfel in Hamburg rechtswidriges Verhalten der Polizei gab, kann heute kaum jemand mehr bestreiten, obwohl es der Regierende Bürgermeister Hamburgs zunächst strikt zurück gewiesen hat.

Zudem weigert sich ein Großteil der Polizeiorganisationen noch immer strikt, eine Nummer als Mittel der Identifizierung zu tragen. Befürworter dieser Erkennungsmaßnahme werden beschuldigt, die Polizei zu verdächtigen. Eine solche Debatte könnte durch die Veröffentlichung der Fotos angeregt werden.

Doch die Aktion aus dem Umfeld der Rigaer Straße kann das kaum leisten. Auf den ins Netz gestellten Fotos ist kein Polizist bei konkreten Straftaten zu sehen. Nach Ansicht der Linksautonomen war die Belagerung und Teilräumung des Hauses rechtswidrig und damit haben sich die Abgebildeten auch dafür zu verantworten.

Die Aktion hätte sicher noch mehr politische Wirkung gezeigt, wenn auf eine übertrieben kraftmeierische Sprache verzichtet worden wäre und eine Differenzierung zwischen bürgerlicher Herrschaft und Faschismus geleistet worden wäre.

Problematik von Positionen, die noch hinter den bürgerlichen Rechtsstaat zurückfallen

Wenn in einem Text von Polizeirepression hier und heute in einen Halbsatz die Deportation von Anne Frank erwähnt wird, dann verschwimmt dieser entscheidende Unterschied verschiedener Herrschaftsformen.

Da wird dann mal in einem Halbsatz die Tötung von Schleyer begrüßt und wenige Zeilen weiter kritisiert, dass im Deutschen Herbst von Politikern die Einführung der Todesstrafe gegen die RAF gefordert und von Teilen der Bevölkerung unterstützt wurde.

Wenn dann über die Ereignisse rund um den G20-Gipfel geschrieben wird, dass „für jeden vernünftigen Menschen“ klar sei, dass die „Geschehnisse eine Notwendigkeit waren“, blenden die Verfasser nicht nur alle kritischen Diskussionen auch in der außerparlamentarischen Linken aus, sie verzichten auch auf jegliches Argument und machen politische Positionen an der Achse „vernünftig und unvernünftig“ fest.

Dabei sind sie näher an einer Position, die diese Unvernünftigen dann sanktioniert, als ihnen wahrscheinlich bewusst ist. Auch der Aufruf, die Polizisten zu Hause zu besuchen, klingt nach Selbstjustiz und wäre kein Fortschritt gegenüber einem bürgerlichen Rechtsstaat, der zumindest dem Anspruch nach die Gleichheit vor dem Gesetz beinhaltet.

Der Text zeigt so auch exemplarisch, die Problematik von Positionen aus Teilen des anarchistischen Insurrektionismus, die ihren Fokus auf den Kampf gegen Repression und Polizei legen und andere Unterdrückungsverhältnisse oft völlig ausblenden. Aus den Augen verloren wird auch die Notwendigkeit, dass Alternativen zur repressiven Polizeistrategie nicht hinter die postulierten Ansprüche des bürgerlichen Rechtsstaats zurückfallen, sondern über diesen hinausgehen müssen.

Schon nach der Oktoberrevolution 1917 hat es sich als fatal erwiesen, dass vor allem Teile der Bolschewiki Fragen der Rechtsstaatlichkeit für bürgerlichen Zierrat hielt, der nach der Revolution überflüssig wird. Hingegen versuchte der erste Justizminister der Sowjetunion Isaac Steinberg, der der Partei der Linken Sozialrevolutionäre angehörte, eine Politik umzusetzen, die Sozialismus und Freiheitsrechte vereinigte.

Er wurde kürzlich von Historikern wie Hendrik Wallat wiederentdeckt. Eine Linke, die heute Alternativen zum Bestehenden entwickelt, sollte an den damals gemachten Erfahrungen nicht vorbeigehen.

Fehlen einer bürgerlichen Zivilgesellschaft

Doch diese Kritik an einer insurrektionistischen Strömung, die eben keine Alternative zum bürgerlichen System hat, muss auch das Fehlen einer starken zivilgesellschaftlichen Strömung in Deutschland konstatieren. Die hätte als Antwort auf die Fahndungsaufrufe die Fotos von Polizisten ins Netz gestellt, die sie beim Einsatz von Pfefferspray, beim Knüppeln und anderen Körperverletzungen zeigen.

Statt Hausbesuche anzudrohen, hätten sachdienstliche Hinweise an einen Untersuchungsausschuss gehen sollen, der sich aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Juristen zusammensetzt. Die hätten dann Betroffene von Polizeigewalt sowie Augenzeugen einladen können und dann wäre öffentlich und transparent über die Vorwürfe verhandelt worden.

Die Ergebnisse wären dann der Öffentlichkeit übergeben worden. So hätte Druck ausgeübt werden können, Polizeigewalt nicht straflos zu lassen. Solche Untersuchungsausschüsse gab es schon 1968 nach der Polizeigewalt gegen die damalige Außerparlamentarische Opposition sowie nach der massiven Polizeigewalt anlässlich des G8-Gipfels in Genua 2001 und auch nach der Einkesselung der Blockupy-Proteste 2013 in Frankfurt/Main.

Peter Nowak

https://www.heise.de/tp/features/Linke-fotografieren-die-Polizei-3924941.html
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http://www.heise.de/-3924941

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[1] https://www.heise.de/tp/features/Hamburg-Terroristen-Jagd-wie-in-den-1970ern-3921119.html
[2] https://www.rote-hilfe.de
[3] https://www.rote-hilfe.de/78-news/presse/853-internetfahndung-nach-g20-aktivist-innen-rote-hilfe-e-v-protestiert-gegen-oeffentlichen-denunziationsaufruf
[4] http://www.sueddeutsche.de/politik/ermittlungen-g-ist-keine-lizenz-zum-rechtsbruch-1.3796934
[5] https://dejure.org/gesetze/StPO/131b.html
[6] http://rigaer94.squat.net/
[7] https://nordkiezlebt.noblogs.org/
[8] https://anarchistischebibliothek.org/category/topic/insurrektionalismus
[9] https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/isaak_steinberg.pdf
[10] https://www.edition-assemblage.de/oktoberrevolution-oder-bolschewismus/
[11] https://www.rosalux.de/news/id/7369/
[12] https://www.heise.de/tp/features/Es-geschah-in-Genua-3426881.html
[13] https://blockupy.org/2870/erfolg-des-blockupy-tribunal-rechtsbruch-erneut-skandalisiert-2/

Zu kooperativ für Solidarität?


Die Anti-Knast-Tage in Berlin beleuchteten die Situation der Gefangenen nach den Hamburger G20-Protesten

Bei vielen libertären Linken ist kooperatives Verhalten mit Gerichten oder anderen Staatsorganen nicht gerne gesehen. So stößt das Einlenken vieler junger G20-Häftlinge nicht bei allen auf Verständnis.

Die juristische Nachlese der Proteste gegen den G20-Gipfel ist im vollen Gange. Die ersten elf Angeklagten vor dem Hamburger Amtsgericht haben die ihnen vorgeworfenen Taten eingeräumt, um Entschuldigung gebeten und nahmen das Entgegenkommen der Gerichte dankbar an, wenn diese – wie in vielen Fällen geschehen – die von der Staatsanwaltschaft geforderten hohen Strafen zur Bewährung aussetzten.

Doch immer noch sitzen seit Anfang Juli rund 30 Personen im Knast – die meisten von ihnen in Untersuchungshaft. Unter ihnen der 21-jährige nicht vorbestrafte Niederländer Peike S., der wegen zweier Flaschenwürfe auf Polizeibeamte zu einer ungewöhnlich hohen Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war.

Bei vielen Hamburger G20-Häftlinge können Gemeinsamkeiten ausgemacht werden. Oft sind die Beschuldigten recht jung, leben im europäischen Ausland und arbeiten in geregelten Arbeitsverhältnissen. Ihr größter Wunsch ist es, das Gefängnis und Deutschland zu verlassen. Um ihre Gerichtsprozesse zu verkürzen, kooperieren sie mit den Behörden.

Über die Repressionsbedingungen wurde am vergangenen Wochenende auf den Anti-Knast-Tagen im Berliner Mehringhof debattiert. Ein Bündnis verschiedener libertärer Gruppen hatte ein vielfältiges Programm vorbereitet, an dem auch Vertreter_innen aus den Reihen der Zeitschrift »Gefangeneninfo« und der »Roten Hilfe« teilnahmen. Insgesamt waren über 200 Besucher_innen aus Deutschland und Österreich angereist, sie setzten sich zwei Tage lang mit den unterschiedlichen Aspekten von Gefängnis auseinander.

Vielen auch in der radikalen Linken sei heute oft nicht klar, dass eine Demonstration mit Gefängnis enden kann, so der Tenor. Das schaffe Ängste und führe dann dazu, dass die Betroffenen nur noch darüber nachdenken, wie sie schnell wieder aus dem Gefängnis entkommen können. So zumindest erklärten sich die meist jungen Teilnehmer_innen der Tagung die große Bereitschaft zur Kooperation bei den Hamburger Gerichtsverfahren. Ein junger Mann sprach auch von einer Niederlage für die außerparlamentarische Linke.

Wolfgang Lettow gehörte zu den älteren Teilnehmern der Anti-Knast-Tage. Der Redakteur der Zeitschrift »Gefangeneninfo« hat bereits Ende der 1970er Jahre mit der Solidaritätsarbeit begonnen, als Gefängnisse noch voll mit politischen Gefangenen und die Gerichtssäle zu klein für die vielen Prozessbesucher_innen waren.

In seinen Vortrag ging er auf die heute im Vergleich zu den 70er und 80er Jahren stark veränderte soziale Zusammensetzung in den deutschen Gefängnissen ein. Neben Menschen aus der Türkei und Kurdistan, die heute das Gros der politischen Gefangenen stellen, säße auch eine steigende Anzahl sogenannter sozialer Gefangener aufgrund von Delikten wie Schwarzfahren, Diebstahl oder Raub ein. Beide Gruppen seien besonders starken Disziplinierungsmaßnahmen ausgesetzt, wenn sie im Gefängnisalltag zu wenig Kooperationsbereitschaft zeigen würden. Lettow betonte, dass Briefe für Gefangene nach wie vor ein wichtiges Mittel der Unterstützung seien.

Großen Raum nahm bei den Anti-Knast-Tagen die Frage des Umgangs mit Angeklagten ein, die vor Gericht kooperieren, ohne andere Personen zu belasten. Zu einer gemeinsamen Handlungsmaxime kam man dabei allerdings nicht.

Ein aktueller Fall ist die Verurteilung der Schweizerin Andrea N. vergangene Woche in Chur. Wegen linkspolitisch motivierter Militanz in den Jahren 2007 bis 2010 in Berlin wurde sie zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, von der sie – abzüglich ihrer in der Untersuchungshaft verbrachten Zeit – nun neun Monate absitzen muss. Die Frau hat sich mittlerweile von der linken Szene verabschiedet und die Anklagepunkte eingeräumt. Gleichzeitig verweigerte sie jedoch Angaben zu anderen Personen und zu politischen Strukturen.

Dennoch hegte von den Anwesenden kaum jemand mehr solidarische Gefühle gegenüber der ehemaligen Berliner Aktivistin Andrea N. Diese hatte bereits vor zehn Jahren wegen politischer Delikte 14 Monate in der Haftanstalt Berlin-Pankow absitzen müssen. Von denen, die damals die Solidaritätskampagne »Freiheit für Andrea« mitgetragen hatten, waren nur noch wenige am letzten Wochenende dabei.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1066477.zu-kooperativ-fuer-solidaritaet.html

Peter Nowak

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In dem Gefangeneninfo und auf der Seite von ABC Wien gab es eine Reaktion auf dem Artikel, der hier nur mit zwei Anmerkungen dokumentiert wird:

Hier ist davon die Rede, dass die Vorbereitungsgruppe so radikal ist, dass sie nicht mit der bürgerlichen Presse kooperiert. Was nicht stimmt. Wenn ein/e Gefangene einen Hungerstreik macht etc. wird natürlich der Kontakt zur Presse gesucht, was ja auch sinnvoll für die Gefangenen sein kann. Nur hat in diesen Fall gar keine Kooperation zwischen den Veranstalter_innen und der bürgerlichen Presse stattgefunden. Das ist nämlich eine längere Zusammenarbeit, die mit Interviews, Artikeln etc. begleitet wird. Das gab es nicht. Ich habe als Journalist über eine öffentlich beworbene und angekündigte Veranstaltung einen Artikel geschrieben. Das ist keine Kooperation zwischen den Veranstalter_innen und der Zeitung und daher haben die Veranstalter_innen darauf auch keinen Einfluss. Es gab natürlich immer wieder Versuche aus verschiedenen politischen Lagern, Berichterstattung zu verhindern. Es ist bedauerlich, dass auch libertäre Linke nicht vor dem Versuchen gefeit sind, eine Berichterstattung, die nicht von ihnen genehmigt ist und nicht unter ihrer Kontrolle steht, verhindern zu wollen. Es ist auch bezeichnend, dass ausgerechnet libertäre Linke nicht die Autonomie der Veranstalter_innen der einzelnen Arbeitsgruppen respektieren und auch dort Einfluss nehmen wollen. Den Veranstalter, den ich namentlich erwähnte, habe ich vorher gefragt und er hat seine Zustimmung dazu gegeben. Dass sich da noch einige sogenannte Libertäre als Über-ZK aufspielen, ist nur lächerlich. Das Ganze wird hier auch dokumentiert als Zeugnis der ideologischen Verwirrunung heutiger Linksradikaler, die sich ärgern, dass sie nicht alles unter ihrer Kontrolle haben. Und nun ist nicht zu befürchten, dass diese in ihrer aktuellen Form als radikale Linke mehr Einfluss auf die Gesellschaft bekommen, um ihren Kontroll- und Überwachungsgelüsten zu frönen. Doch zu befürchten ist, dass sie das nach ihrer radikalen Phase tun, wenn sie dann in den diversen Jobs für die bürgerliche Gesellschaft sind.

Die Anti-Knasttage 2017 in Berlin
Eine Auswertung, wie sie waren, was fehlte, wie geht es weiter?
Die Orgagruppe der Anti-Knast-Tage 2017

aus: gi_411_web.pdf und

Die Anti-Knast-Tage 2017 in Berlin – Eine Auswertung, wie sie waren, was fehlte, wie geht es weiter?

„Bei wem wir uns auch sehr ausdrücklich bedanken wollen, ist der Journalist Peter Nowak. Dieser nämlich veröffentlichte einen Artikel in der Zeitung „Neues Deutschland“, „Zu kooperativ für Solidarität?1“ über die Anti-Knast-Tage in Berlin. Wir wollen mal ein paar Dinge klarstellen, erstens, die Anti-Knast-Tage waren nicht von einem „ Bündnis verschiedener libertärer Gruppen“ organisiert und es nahmen auch keine „Vertreterin*innen aus den Reihen (…) der Roten Hilfe“ teil. Einige von uns sind Anarchist*innen, aber andere eben nicht und wir wollen dies betonen. Die Rote Hilfe wurde nicht eingeladen, weil sie nicht für die Abschaffung der Knäste stehen kann und steht, dies bestätigten uns auch einige ihrer Mitglieder. Diese Einstellung teilen nicht alle Mitglieder der RH, weil es auch dort Menschen gibt, die für die Abschaffung von Knästen sind, aber unter dem Motto könnten sie die Tage nicht unterstützen. Genauso wenig ist die RH für die Freiheit aller Gefangenen und engagiert sich nur für „politische Gefangene“, was wir nicht teilen. Was nicht bedeutet, dass die Rote Hilfe nicht trotzdem einen Infotisch ab dem Samstag aufgebaut hatte und es auch klar war, dass sie dafür Platz hätten.
Was uns auch sehr ärgerte ist das Peter Nowak, einen Veranstalter namentlich erwähnte. Und zuletzt die Einschätzung von Peter Nowak, dass während der Anti-Knast-Tage „die Frage des Umgangs mit Angeklagten (…), die vor Gericht kooperieren“ sehr viel Raum eingenommen hätte. Um diese Frage herum fand eine Veranstaltung statt, die von einer sehr langen Diskussion begleitet wurde. Aber es war nur eine von vielen. Dass daraus Peter Nowak die Schlussfolgerung zog, dass dies sich auf den Fall einer Person bezieht die in der Schweiz verurteilt wurde, war mehr als fragwürdig und nicht nachvollziehbar. Unseres Erachtens nach spielte es evtl. nur in kleinen Gesprächen eine Rolle, aber über diesen Fall wurde nicht in den Diskussionen geredet. Wir wollen nicht sagen, dass Peter Nowak absichtlich gelogen hat, aber er hat definitiv nicht wenig falsch veröffentlicht. Er hat auch in keinem Moment mit irgendwem von uns geredet, bzw. erwähnt, dass ein Artikel veröffentlicht werden würde. Dies hätten wir so oder so verneint, weil wir die Kooperation mit bürgerlichen Medien strikt verweigern. Für uns ist es wichtig, dies klarzustellen, weil es uns selber sehr überraschte einen Artikel darüber zu lesen und es uns sehr ärgerte was drin stand. Wir haben Peter Nowak ganz persönlich die Leviten gelesen. Diese Zeilen sollten ihn also auch nicht mehr überraschen.