Anders als die Beschneidung von Kindern ist die Zwangsbehandlung von als psychisch krank erklärten Menschen hierzulande kein großes Thema
Die heute im Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat in der Öffentlichkeit kaum für Diskussionen gesorgt. Auslöser der Initiative ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012. Es hatte entschieden, dass Psychiatriepatienten nicht gegen ihren Willen behandelt werden dürfen.
Ein ähnliches Urteil hatte bereits im letzten Jahr das Bundesverfassungsgericht gefasst. Damit ist jede Zwangsbehandlung gesetzwidrig. Nun müssen Gesetze formuliert werden, die diesen Urteilen Rechnung tragen. Doch die heute unter Federführung des Bundesjustizministeriums verfasste Änderung will die Zwangsbehandlung unter bestimmten Umständen wieder ermöglichen und wird denkbar unterschiedlich interpretiert.
Hilfe oder Folter?
In einer Pressemitteilung aus dem Bundesjustizministerium wird von Hilfe für die Betroffenen gesprochen.
„Mit dem heute vorgelegten Entwurf wird Betroffenen konkret geholfen. Wenn jemand wegen einer Krankheit seinen freien Willen verliert, muss der Staat zum Wohle des Patienten helfend eingreifen können. Die Neuregelungen knüpfen an die bisherige Rechtsprechung an. Künftig können psychisch Kranke unter engen Voraussetzungen auch dann ärztlich behandelt werden, wenn ihnen die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt.“
Für Rene Talbot von den Psychiatrieerfahrenen ist die Änderung dagegen schlicht gesetzwidrig. Damit werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das jede Zwangsbehandlung ausschließt, konterkariert. Den Verweis auf die Hilfe für die Betroffenen hält Talbot für zynisch. „Es ist schon merkwürdig, dass die Verbände dieser Betroffenen, denen damit angeblich geholfen werden soll, gegen diese Änderung protestieren“, erklärt er gegenüber Telepolis.
Tatsächlich schlagen zahlreiche Organisationen Alarm, in denen sich von Menschen zusammengeschlossenen haben, die mit psychiatrischen Maßnahmen Erfahrungen sammeln mussten. Die beschlossene Änderung legalisiere Foltermaßnahmen gegen Psychiatriepatienten, warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener in einer Erklärung. Der heutige Beschluss sei auf massiven Druck von Seiten der Bundesländer sämtlicher politischer Couleur zustande gekommen, so Talbot.
Gerade das grün-rot regierte Baden-Württemberg sei dabei federführend gewesen. Zudem hatten in vielen Medien Psychiater gegen die Abschaffung der gerichtlichen Abschaffung der Zwangsbehandlung agiert. Auch sie betonten immer, dass ihre Einwürfe im Interesse der Patienten seien, so der Leiter Berliner Psychiater in einem Kommentar in der Taz. Als die Psychiatrieerfahrenen eine Antwort darauf formulierten und ebenfalls in der taz platzieren wollten, bekamen sie darauf bis heute keine Antwort.
Zwangsbehandlung im Gegensatz zu Beschneidung kein Thema
Das Desinteresse, das ihrem Anliegen entgegenschlägt ist besonders deshalb bemerkenswert, weil in den letzten Wochen so viel und sehr lebhaft darüber diskutiert wurde, dass das Selbstbestimmungsrecht von Menschen nicht eingeschränkt werden darf. Dabei ging es um die Beschneidung von Kindern.
Auch der Rechtsanwalt und Publizist Oliver Tolmein stellte diesen Zusammenhang in der FAZ her. Auf dem Höhepunkt der Beschneidungsdebatte machte er sich darüber Gedanken, warum das juristische Verbot für Zwangsbehandlungen kaum wahrgenommen wird:
„Angesichts des vehementen Interesses der deutschen Öffentlichkeit an der körperlichen Unversehrtheit von Menschen, die Eingriffen selber nicht zustimmen können, ist erstaunlich, wie wenig Beachtung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gefunden hat, die viele Tausende vor einer Zwangsbehandlung bewahrt. Die Bundesrichter haben mit ihrer aktuellen Entscheidung ihre bisherige Rechtsprechung aufgegeben (die erstaunlicherweise genau das für rechtens hielt) und festgestellt, dass das Betreuungsrecht keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung enthält.“
http://www.heise.de/tp/blogs/8/153139
Peter Nowak