„Es bleibt beim bekannten Zusammenspiel des Ärzte-Richter-Filzes“

Interview mit Rene Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Fixierung von Psychiatriepatienten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.7. zur Frage von Fixierungen von Psychiatriepatienten entschieden[1]: „Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriff.“ Telepolis sprach mit Rene Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener[2] über die Entscheidung.

„„Es bleibt beim bekannten Zusammenspiel des Ärzte-Richter-Filzes““ weiterlesen

„Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung sind mit der UN-Behindertenkonvention unvereinbar“

Rene Talbot über die UN-Behinderten-Konvention und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird

Ende März wurde die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erstmals vor dem UN-Fachausschuss geprüft[1]. Dabei ging es auch um die Frage, wie weit die in Deutschland praktizierten psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und der Zwangsbetreuungen mit der UN-Konvention vereinbar sind. Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich zu der BRK-Allianz[2] für einen „Koordinierten Parallelbericht“ zusammengeschlossen. Peter Nowak sprach mit Rene Talbot vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Berlin-Brandenburg[3] über die Anhörung und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird.

Sie konnten die Anhörung des UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen verfolgen, der am 26. und 27. März den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland geprüft hat. Welche Probleme hat der Ausschuss angesprochen?

René Talbot: Von den vielen Fragen und Problemen, die in dieser 13. Sitzung des Komitees in Genf angesprochen wurden, will ich mich auf die beschränken, die mit der gemeinsamen Eingabe der beiden bundesweiten Organisationen Psychiatrie-Erfahrener an das Komitee zu tun haben. Dabei geht es um einen zentralen Punkt in der BRK, den Artikel 12, in dem die gleiche Anerkennung vor dem Recht festgeschrieben ist. Dessen Absatz 2 lautet: „Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“

Was bedeutet diese Klausel für die Psychiatrie?

René Talbot: Grundsätzlich ist damit alles unvereinbar, was die Zwangspsychiatrie ausmacht: Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung. Und alles zusammen, wenn man nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit mit dem § 63 StGB zu unbefristetem Dauerknast in der forensischen Psychiatrie verurteilt werden sollte oder wenn man durch eine scheinheilig „Betreuung“ genannte Entmündigung sein Selbstbestimmungsrecht abgesprochen bekommt – alles mit der BRK unvereinbare Instrumente, um den Willen zu brechen oder brechen zu können oder damit auch nur zu drohen.

Warum gibt es dann trotzdem noch Zwang in der Psychiatrie?

René Talbot: Weil von staatlicher Seite schon in der Entstehungsphase der BRK das explizite Verbot der Zwangspsychiatrie verhindern wollte, wurde als Kompromiss dieses Verbot nur implizit, sozusagen verdeckt in die BRK aufgenommen. Damit war ein Streit um die Interpretation in den ratifizierenden Staaten vorprogrammiert, denn von staatlicher Seiten gab es nie das Interesse an einer Veränderung der Praktiken, sondern nur das Interesse, irgendeine die internationale Vereinbarung zu treffen, um Kritik mit Verweis auf diese „großartigen“ Vereinbarungen abzuwehren.

Um dem entgegen zu wirken, hatte der UN-Fachausschuss im Mai letzten Jahres einen richtungsweisenden „Comment Nr. 1“ erarbeitet und veröffentlicht, mit dem unmissverständlich klargestellt wurde, dass rechtlich stellvertretende „Betreuung“ unvereinbar mit der BRK ist, solange jemand diese Stellvertretung nicht will und sich entsprechend äußert. Auf dieser Grundlage haben wir wiederholt vom Gesetzgeber gefordert, dass durch eine Gesetzesnovelle jede Betreuung gegen den erklärten – in Juristendeutsch: „natürlichen“ – Willen einer Person weder eingerichtet noch fortgesetzt werden darf. Die Antwort von der Fraktionsführung der CDU im Bundestag und dem Staatssekretär des SPD geführten Justizministeriums war: Nein, das wollen wir nicht und der „Comment Nr. 1“ ist für uns nicht maßgeblich.

Welchen Stellenwert hatten bei der Anhörung in Genf die in Deutschland praktizierten staatlichen Zwangsmaßnahmen und die Zwangsbetreuung?

René Talbot: Mein Eindruck war, dass möglicherweise durch unsere Eingabe mit der Forderung, dass Deutschland als Menschenrechtsverbrecherstaat verurteilt werden soll, vom Komitee so nachdrücklich Fragen an die Regierungsvertreter gestellt wurden, dass sich daraus schließen lässt, dass beides vom Komitee sehr wichtig genommen und verurteilt werden wird. Am 17.4. wird der Bericht des Komitees veröffentlicht. Dann wird es darauf ankommen, was sich hinter den Kulissen tut und insbesondere wie das UN-Hochkommissariat seinem Fachkomitee den Rücken stärkt.

Sie kritisierten, dass die Gesetzgebung des Bundes und der Länder nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehe. Können sie Beispiele nennen?

René Talbot: Alle drei Säulen der Zwangspsychiatrie sind mit Ratifizierung der BRK in der BRD Unrecht geworden, also Zwangsbetreuung gemäß § 1896 BGB und die Folgen daraus, Forensik durch § 63 StGB und alle landesgesetzlichen PsychKGe bzw. Unterbringungsgesetze, in Hessen das Freiheitsentziehungsgesetz. Besonders krass ist, dass, nachdem die BRK am 1.1.2009 als Gesetz in Kraft getreten ist, skrupellos neue, mit der BRK unvereinbare Unrechtsgesetze zur psychiatrischen Zwangsbehandlung beschlossen wurden: 2013 zuerst der § 1906 im BGB, dann der Reihe nach in Baden-Württemberg und Hamburg, gefolgt 2014 vom Saarland, dann Rheinland Pfalz, Bremen, Brandenburg und Sachsen. In Berlin hat der Gesundheitssenator einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zwangspsychiatrie sogar mit Securitate-Terrormethoden ausstatten will.

Können Sie diesen schweren Vorwurf belegen?

René Talbot: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der sozialpsychiatrische Dienst ermächtigt wird, auch ohne Polizei und richterlichen Beschluss die Wohnung aufzubrechen, zwangsdiagnostizieren, zwangseinzuweisen und dann auch zwangsbehandeln können soll. Dieser Sachverhalt wird vom Berliner Gesundheitssenat auf die Anfrage von Alexander Spies[4] von den Piraten bestätigt[5].

Sind Länderregierungen, in denen die Grünen oder die Linke mitregieren, für Ihre Forderung nach Abschaffung der Zwangsmaßnahmen aufgeschlossener oder gibt es keine Unterschiede zwischen den Länderregierungen?

René Talbot: Baden-Württemberg mit seinem grünen Ministerpräsidenten war mit dem psychiatrischen Sondergesetz der Vorreiter bei den Ländern. Die LINKE wird sich in Thüringen bald entscheiden müssen. Dort gibt es keine Ausrede mehr, dass man ein illegales psychiatrisches Sondergesetz deshalb mitmachen müsse, weil sonst der größere Koalitionspartner damit drohen könnte, die Koalition platzen zu lassen.

Wenn es trotzdem in Thüringen zu einem neuen psychiatrischen Sondergesetz kommen sollte, dann wäre das ein glatter Wahlbetrug, weil 2013 die LINKE BRK-konform die Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze in ihrem Bundestagswahlprogramm explizit festgeschrieben hat. Als kleinerer Koalitionspartner hat sie dieses Versprechen in Brandenburg schon einmal gebrochen. Wenn die LINKE in Thüringen dieses Wahlversprechen halten sollte, könnte sie den Beweis erbringen, dass sie anti-stalinistisch geworden ist, weil sie allein – im Gegensatz zu allen Westparteien! – die Freiheitsrechte des Individuums über ein therapeutisches Privileg des Staates stellt und dieses Kerkersystem mit Folterregime (M. Foucault) tatsächlich abschafft, wo sie die Macht dazu hat.

Welche Rolle spielt das Deutsche Institut für Menschenrechte[6] bei der Untersuchung?

René Talbot: Dessen Rolle ist zwiespältig. Das Institut wird von der Bundesregierung bezahlt, soll aber mit der dort angesiedelten „Monitoringstelle“ der nationale Hüter der BRK sein. Diese Aufgabe hat es leider in Hinsicht auf diesen Staatenbericht missachtet und sich gegen unseren Willen und obwohl wir detailliert argumentiert und aufgeklärt hatten, die Forderung der Berufsbetreuer nach einer Ausbildungs- und Berufsordnung zu eigen gemacht, ohne zur notwendigen Bedingung gemacht zu haben, dass vorher unsere Forderung nach einer Gesetzesänderung erfüllt worden sein muss, so dass eine rechtliche Betreuung gegen den erklärten Willen der Betroffenen weder eingerichtet noch fortgesetzt werden darf.

Wenn die Monitoringstelle so weitermacht, wird sie zu einer Stelle für Regierungsgefälligkeiten und zum Teil der „Betreuer“lobby. Sie droht die BRK so zu verbiegen, dass sie zu einer Fallgrube für die Selbstbestimmung Behinderter wird. Wir sind maßlos enttäuscht und hoffen, dass die Monitoringstelle einhält und endlich ihren Kurs ändert.

Wie rechtfertigten die Mitglieder der deutschen Delegation unter Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, dass es in Deutschland weiterhin psychiatrischen Zwang gibt?

René Talbot: Mit zwei platten Lügen:

In der BRK stünde, dass es nur dann eine unerlaubte Diskriminierung wäre, wenn allein aufgrund einer Behinderung eingesperrt würde. Wenn eine Zusatzbedingung hinzukäme, z.B. Selbst- oder Fremdgefährdung, wären alle diese Sondergesetze BRK-konform. Dass das allein angeblich in der BRK stünde, ist schlicht erfunden, hingegen heißt es in Artikel 14 explizit: „Die Vertragsstaaten gewährleisten, … dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“

Ein fremdbestimmtes Wohl könne konform mit der BRK dann gegen die Selbstbestimmung ausgespielt werden, wenn ein Mediziner behauptet, die Person könne bedingt durch ihre Krankheit ihren Willen nicht mehr frei bestimmen. Dann seien unter bestimmten Bedingungen alle grund- und menschenrechtsverletzenden Zwangsmaßnahmen zu rechtfertigen. Zynisch wird gefolgert, dass eine von der BRK untersagte rechtliche Zwangs-Stellvertretung so zu einer unterstützenden Entscheidungsfindung werde.

Die Aussage des UN-Sonderberichterstatters über Folter, Juan E. Méndez, dass psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist, wurde von den Vertretern der Bundesregierung einfach mit einem „Das sehen wir anders“ negiert.

Ist die Anhörung unverbindlich oder hat es Konsequenzen, wenn die Bundesregierung die Maßgabe der UN-Behindertenkonvention weiterhin missachtet?

René Talbot: Das ist die entscheidende Frage, denn jetzt ist es zu einem Machtkampf geworden, ob die Menschenrechte – ausbuchstabiert in der UN-BRK – verbindlich gelten sollen oder die BRD trotz des Bekenntnisses zu den Menschenrechten im Grundgesetz in Artikel 1 Abs. 2, geschützt durch ihre Souveränität, alles für unverbindlich erklären kann, was der Fachausschuss auch beschließen mag. Da die Menschenrechte auf den gewaltfreien Umgang der Menschen untereinander abzielen, wäre es ein innerer Widerspruch, wenn versucht werden sollte, sie mit Gewalt durchzusetzen.

Diese Gewaltfreiheit in der Durchsetzung versucht die BRD schamlos aus zu nutzen. Der UN-Fachausschuss hat dann nur politische und appellative Mittel, keine Exekutive, kein Strafgericht. Der Fachausschuss muss jetzt gewaltfrei seine Autorität herstellen. Misslingt das, wird jeder Comment, aber auch jeder Staatenbericht jetzt und in Zukunft zur Floskel.

Der Fachausschuss kann dazu meiner Meinung nach nur innerhalb der UN die ihm übergeordneten Instanzen, insbesondere das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, ansprechen, dass dann mit dem Kanzleramt Kontakt aufnehmen müsste. Wenn dem Kanzleramt drohen sollte, dass die heuchlerische Menschenrechtsfassade als Camouflage auffliegt, dann könnte von dort, von der Regierungsspitze, Druck auf die Ministerien ausgeübt werden, den Comment Nr. 1 und den Staatenbericht ernst zu nehmen und umzusetzen, insbesondere jede Betreuung gegen den erklärten Willen der Betroffenen per Gesetzesnovelle auszuschließen. Damit würde die BRK und die darin festgeschriebene gleiche Rechts- und Handlungsfähigkeit mit Anderen durch eine unterstützende Entscheidungsfindung erfüllt, die an den Willen der Betroffenen gebunden ist. Betreuung würde wieder zu einer Bevollmächtigung. Wenn die BRD-Regierung allerdings mit ihren Lügenmärchen ungeschoren davon käme, wäre die BRK politisch tot.

Anhang

Links

[1]

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/umsetzung-der-un-brk-in-deutschland-erstmals-vom-fachausschuss-geprueft-ausschuss-ueber-sonderstru/

[2]

http://www.brk-allianz.de/

[3]

http://www.psychiatrie-erfahren.de/

[4]

http://www.piratenfraktion-berlin.de/fraktion/abgeordnete/alexander-spies/

[5]

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15649.pdf

[6]

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/umsetzung-der-un-brk-in-deutschland-erstmals-vom-fachausschuss-geprueft-ausschuss-ueber-sonderstru/

http://www.heise.de/tp/artikel/44/44582/1.html

Interview:  Peter Nowak

Ist Psychiatrie heute noch Folter?

Eine Einladung nach Berlin macht deutlich, wie unterschiedlich die Ansichten über die Psychiatrie heute noch sind

„Menschenrechte und Psychiatrie“ [1] lautete der Titel einer Expertentagung mit hochkarätiger Besetzung, die am Donnerstag in Berlin stattgefunden hat. Auf Einladung der Deutschen Gesellschaft fürPsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde [2] sprach dort auch der UN-Beauftragte zu Fragen des Genozids und Folter, [3]Juan E. Méndez [4].

Er wurde bereits am Eingang Transparenten empfangen. „Willkommen in Berlin, Herr Méndez“ [5] lautete das Motto eines Bündnisses von Kritikern der aktuellen Psychiatrie in Deutschland. Sie machten auch deutlich [6], dass der Willkommensgruß nur dem UN-Beauftragten, nicht aber dessen Gastgeber galten.“Juan E. Méndez hatte eine ungewöhnliche Einladung erhalten: eine Organisation der Täter, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde, hatte ihn zum Vortrag über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen in der Psychiatrie am 19.6.2014 nach Berlin eingeladen“, heißt es auf der Homepage der Psychiatriekritiker.

Folter in der Psychiatrie endlich abschaffen

Doch es sind nicht nur die Psychiatrieerfahrene und –betroffene, die auch die moderne Psychiatrie mit Folter in Verbindung bringen. So haben 9 Professoren, 4 Rechtsanwälte sowie ein ehemaliger BGH-Richter ein Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie [7] gegründet, in dem sich inzwischen 20 Organisationen von Menschenrechtsaktivisten und Betroffene zusammengeschlossen haben.

Dieses Bündnis beruft sich nun ausdrücklich auf Juan E. Méndez. Er hat als Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in der 22. Sitzung des „Human Rights Council“ am 1. Februar 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erklärt [8]. Zudem forderte Méndez dort von allen Staaten, dass sie „ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen“ verhängen sollen. Darunter fällt für ihn ausdrücklich die Anwendung „nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung“.

Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist „sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen“, mahnte Méndez. In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit öfter geurteilt [9].

Umdenken bei der Psychiatrie?

Die Aktivisten, die den UN-Beauftragten aber nicht dessen Gastgeber in Berlin begrüßten, fordern vom Gesetzgeber, dass endlich die Postulate von Méndez auch in Deutschland umgesetzt werden. „Gewaltfreie Psychiatrie jetzt“ lautete das Motto. Könnte nicht die Einladung des erklärten Folter-Gegners durch die führende Organisation der Deutschen Psychiatrie ein hoffnungsvolles Zeichen für ein Umdenken bei den Organisatoren sein?

Rene Talbot, der bei den Berliner Psychiatrie-Erfahrenen aktiv ist, ist davon nicht überzeugt. Er bezeichnet es als zynisch, dass die Tagung mit dem Titel „Menschenrechte und Psychiatrie“ auf der Méndez eingeladen war und auf der eine „ethische Positionierung der DGPPN“ vorbereitet werden soll, ausgerechnet von einem Präsidenten der DGPPN, Prof. Wolfgang Maier, eröffnet wird, der ein deutscher Erbhygieniker sei. „Die Erbhygiene umetikettiert als ‚psychiatrische Genetik‘, die Prof. Wolfgang Maier als Vorsitzender der Sektion „Genetics of Psychiatry“ bei der World Psychiatric Association vertrat, war die ideologische Grundlage, mit der Ärzte versuchten, ihr systematisches Gaskammer-Massenmorden ab 1939 in Deutschland zu rechtfertigen – das Mordsystem, das anschließend zum Massenmord an Juden, Roma, Sinti und Homosexuellen ins besetzte Polen exportiert wurde“, so Talbot.

http://www.heise.de/tp/news/Ist-Psychiatrie-heute-noch-Folter-2236185.html

Peter Nowak

Links:

[1]

http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67UN/wp-content/uploads/2014/06/Mendez-DGPPN.pdf

[2]

http://www.dgppn.de/

[3]

http://www.ohchr.org/en/issues/torture/srtorture/pages/srtortureindex.aspx

[4]

http://www.un.org/en/preventgenocide/adviser/juanmendes.shtml

[5]

http://www.zwangspsychiatrie.de/2014/06/willkommen-in-berlin-herr-mendez/

[6]

http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67UN/wp-content/uploads/2014/06/Mendez-DGPPN.pdf

[7]

http://www.folter-abschaffen.de/

[8]

http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session22/A.HRC.22.53_English.pdf

[9]

http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/01/nun-offensichtlich-psychiatrie-ist-nackte-gewalt/

Gewalt in der Psychiatarie abgelehnt

Eigentlich  ist die  Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychiatrieerfahrenen Berlin-Brandenburg (BPE) mit der Linken zufrieden. Die Selbsthilfeorganisation von Psychiatriepatienten  hat nach der Aufstellung von Wahlprüfsteinen sogar zur Wahl der Kandidaten dieser Partei aufgerufen. „Nur die LINKE setzt sich für eine bedingungslos Gewalt- und folterfreie Psychiatrie ein und fordert als logische Konsequenz daraus, die Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze. Damit ist sie auch für den Bereich der Psychiatrie menschenrechtskonform und sollte
dafür auch gewählt werden“, erklärte der Sprecher des (BPE) gegenüber nd.  Doch  er  ist sich nicht sicher, ob er diese Wahlempfehlung nicht bald bereuen könnte. Der Grund ist die Position der Brandenburgischen Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack.    Die ist in dem Bundesland auch für das sogenannte Psychisch Krankengesetz zuständig sind. Ein Oberlandesgerichtsbeschluss hatte vor einigen Monaten  bestätigt, dass es in Brandenburg keine gesetzliche Grundlage für psychiatrische Zwangsbehandlung gibt.    Sie ist damit illegal. Der BPE kämpft dafür, dass es so bleibt.  In einem Brief an Tack hat er an die Beschlusslage der Linken erinnert und die Ministerin aufgefordert, sich  jeden neuen Gesetzesvorhaben, der eine Zwangsbehandlung ermöglicht, entschieden zu verweigern. „Gelten in Brandenburg im Justiz- und Gesundheitsresort die Grund- und Menschenrechte, so wie sie im Wahlprogramm der Partei Die Linke ausbuchstabiert sind, oder  werden sie in diesem Bundesland einem Machtkalkül der Regierungsverantwortung geopfert“, heißt es in dem Brief an die Ministerin. Auf das von dem BPD formulierte Angebot, die Streitfragen bei einem Besuch in Potsdam zu klären, ist Tack nicht eingegangen.  In einem Antwortschreiben ihrer Mitarbeitern Andrea Schulz, dass nd vorliegt, heißt es: „Eine medizinische Behandlung gegen den natürlichen Willen, die sogenannte  Zwangsbehandlung allein wegen des Vorliegens einer psychischen Behinderung ist und bleibt bundes- und landesrechtlich wie nach dem Völkerrecht unzulässig.  Anknüpfungspunkt für Zwangsmaßnahmen ist hier immer die Abwehr von Gefahren, die ein Betroffener für sich selbst oder andere herbeiführt“. Tack  betonte auch, dass im Wahlprogramm der  Partei Die Linke nicht von der “Abschaffung der psychiatrischen Sondergesetze“ die Rede sei. „Vielmehr ist ausgeführt, dass die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein neues Denken und Handeln bei politisch Verantwortlichen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Betroffenen selbst erfordert“. Besonders dieser Passus stößt beim BPE auf starke Kritik. Hier könnten Zwangsmaßnahmen durch die Hintertür wieder eingeführt werden, befürchtet Talbot. Man werde genau verfolgen, ob solche Gesetzesinitiativen in Brandenburg geplant sind, betont er. Dann werde man nach Potsdam  kommen und die Ministerin an das Wahlprogramm ihrer Partei erinnern. Schließlich hat der Verband auf dieser Grundlage die Wahlempfehlung für die LINKE gegeben.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/833968.gewalt-in-der-psychiatrie-abgelehnt.html
Peter Nowak

„Mit Warnhinweis“

Aus Anlass der Bundestagswahl hat der Bundesverband Psychiatrieerfahrener (BPE) 1126 Kandidaten sowie sechs Parteien nach ihren Ansichten zur Psychiatriepolitik befragt. 233 Kandidaten sowie drei Parteien haben geantwortet. Der BPE hat nun Wahlempfehlungen ausgesprochen. René Talbot engagiert sich in dem Verband.

Der BPE ruft zur Wahl der Linkspartei auf. Warum?

Nur die Linkspartei setzt sich für eine bedingungslos gewalt- und folterfreie Psychiatrie ein und fordert als logische Konsequenz daraus die Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze. Damit ist sie auch für den Bereich der Psychiatrie menschenrechtskonform und sollte dafür auch gewählt werden.

Dennoch hat Ihr Verband einen Warnhinweis unter die Empfehlung gesetzt. Weshalb?

Noch ist ungeklärt, ob die Linkspartei nicht womöglich ein taktisches Verhältnis zu den Menschenrechten hat. Im Land Brandenburg stellt sie die Minister für das Justiz- und Gesundheitsressort, die für das Psychisch-Kranken-Gesetz zuständig sind. Ein Oberlandesgerichtsbeschluss hat bestätigt, dass es in Brandenburg keine gesetzliche Grundlage für psychiatrische Zwangsbehandlungen gibt. Sie sind daher illegal. Durch Verweigerung der Zustimmung zu dem Vorhaben, ein neues Gesetz zur Zwangsbehandlung zu schaffen, muss die Linke ihr Wahlversprechen halten, damit die Zwangsbehandlung weiter illegal bleibt. Aber die Gesundheitsministerin Anita Tack hat dem Brandenburger Landtag in einer Drucksache im Mai schon offenbart, dass sie sehr wohl ein Foltergesetz auf den Weg bringen will. Wenn das geschähe, hätte die Linkspartei menschenrechtlich total versagt und grundlegende Menschenrechte wie das Folterverbot zugunsten eines Machtkalküls geopfert.

Warum hat Ihr Verband auch eine besondere Wahlempfehlung für den CDU-Direktkandidaten Hubert Hüppe ausgesprochen?

Weil Herr Hüppe – immerhin der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung – inzwischen verstanden hat, dass mit der Gesetz gewordenen Behindertenrechtskonvention alle psychiatrischen Sondergesetze ohne Wenn und Aber abgeschafft werden müssen. Er hat dies auch auf unsere Fragen, die sogenannten Wahlprüfsteine, geantwortet.

Welche Empfehlung gab Ihre Organisation bei vorherigen Wahlen?

Es ist das erste Mal, dass wir bei einer Bundestagswahl die Kandidaten und Parteien befragt und eine Empfehlung abgegeben haben – allerdings mit Warnhinweis.

Interview: Peter Nowak

http://jungle-world.com/artikel/2013/38/48484.html

Zwangsbehandlung durch die Hintertür?

Anders als die Beschneidung von Kindern ist die Zwangsbehandlung von als psychisch krank erklärten Menschen hierzulande kein großes Thema

Die heute im Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat in der Öffentlichkeit kaum für Diskussionen gesorgt. Auslöser der Initiative ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012. Es hatte entschieden, dass Psychiatriepatienten nicht gegen ihren Willen behandelt werden dürfen.

Ein ähnliches Urteil hatte bereits im letzten Jahr das Bundesverfassungsgericht gefasst. Damit ist jede Zwangsbehandlung gesetzwidrig. Nun müssen Gesetze formuliert werden, die diesen Urteilen Rechnung tragen. Doch die heute unter Federführung des Bundesjustizministeriums verfasste Änderung will die Zwangsbehandlung unter bestimmten Umständen wieder ermöglichen und wird denkbar unterschiedlich interpretiert.

Hilfe oder Folter?

In einer Pressemitteilung aus dem Bundesjustizministerium wird von Hilfe für die Betroffenen gesprochen.

„Mit dem heute vorgelegten Entwurf wird Betroffenen konkret geholfen. Wenn jemand wegen einer Krankheit seinen freien Willen verliert, muss der Staat zum Wohle des Patienten helfend eingreifen können. Die Neuregelungen knüpfen an die bisherige Rechtsprechung an. Künftig können psychisch Kranke unter engen Voraussetzungen auch dann ärztlich behandelt werden, wenn ihnen die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt.“

Für Rene Talbot von den Psychiatrieerfahrenen ist die Änderung dagegen schlicht gesetzwidrig. Damit werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das jede Zwangsbehandlung ausschließt, konterkariert. Den Verweis auf die Hilfe für die Betroffenen hält Talbot für zynisch. „Es ist schon merkwürdig, dass die Verbände dieser Betroffenen, denen damit angeblich geholfen werden soll, gegen diese Änderung protestieren“, erklärt er gegenüber Telepolis.

Tatsächlich schlagen zahlreiche Organisationen Alarm, in denen sich von Menschen zusammengeschlossenen haben, die mit psychiatrischen Maßnahmen Erfahrungen sammeln mussten. Die beschlossene Änderung legalisiere Foltermaßnahmen gegen Psychiatriepatienten, warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener in einer Erklärung. Der heutige Beschluss sei auf massiven Druck von Seiten der Bundesländer sämtlicher politischer Couleur zustande gekommen, so Talbot.

Gerade das grün-rot regierte Baden-Württemberg sei dabei federführend gewesen. Zudem hatten in vielen Medien Psychiater gegen die Abschaffung der gerichtlichen Abschaffung der Zwangsbehandlung agiert. Auch sie betonten immer, dass ihre Einwürfe im Interesse der Patienten seien, so der Leiter Berliner Psychiater in einem Kommentar in der Taz. Als die Psychiatrieerfahrenen eine Antwort darauf formulierten und ebenfalls in der taz platzieren wollten, bekamen sie darauf bis heute keine Antwort.

Zwangsbehandlung im Gegensatz zu Beschneidung kein Thema

Das Desinteresse, das ihrem Anliegen entgegenschlägt ist besonders deshalb bemerkenswert, weil in den letzten Wochen so viel und sehr lebhaft darüber diskutiert wurde, dass das Selbstbestimmungsrecht von Menschen nicht eingeschränkt werden darf. Dabei ging es um die Beschneidung von Kindern.

Auch der Rechtsanwalt und Publizist Oliver Tolmein stellte diesen Zusammenhang in der FAZ her. Auf dem Höhepunkt der Beschneidungsdebatte machte er sich darüber Gedanken, warum das juristische Verbot für Zwangsbehandlungen kaum wahrgenommen wird:

„Angesichts des vehementen Interesses der deutschen Öffentlichkeit an der körperlichen Unversehrtheit von Menschen, die Eingriffen selber nicht zustimmen können, ist erstaunlich, wie wenig Beachtung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gefunden hat, die viele Tausende vor einer Zwangsbehandlung bewahrt. Die Bundesrichter haben mit ihrer aktuellen Entscheidung ihre bisherige Rechtsprechung aufgegeben (die erstaunlicherweise genau das für rechtens hielt) und festgestellt, dass das Betreuungsrecht keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung enthält.“

http://www.heise.de/tp/blogs/8/153139
Peter Nowak