60 Euro Strafe trotz Ticket

Kipping betonte, dass sich Be­ troffene, die bereits eine Zahlungs­ aufforderung erhalten haben, beim Kundenzentrum melden sollten, da­ mit die Aufforderung zurückgenom­ men wird. Nur so könne verhindert werden, dass sie Post von Inkasso­ büros bekommen und die ganze Sa­ che noch teurer werde. Ein Betroffener fordert, die Kundennummer nachtragen zu dürfen, Kontrolleure sollten geschult werden

„60 Euro Strafe – trotz Sozialticket!“ steht auf den Plakaten, die Aktivis­t*innen am Donnerstagnachmittag vor dem Kundenzentrum der BVG in der Holzmarktstraße hochhal­ten. Sie protestieren dagegen, dass in letzter Zeit Besitzer*innen eines gültigen Sozialtickets und eines Be­rechtigungsnachweises bei Kontrol­len ein erhöhtes Beförderungsgeld zahlen sollten. „Die Kontrolleure behaupteten, mein Ticket sei nicht gültig, weil …

… die Kundenummer nicht eingetragen war“, erklärte Max gegenüber der taz. Er wandte sich an die „Stadtteil­gruppe im Schillerkiez“, die sich wö­chentlich im Neuköllner Stadtteilla­den Lunte trifft.

„Nachdem wir über Twitter über den Fall informiert hatten, haben sich in kurzer Zeit mehrere Personen gemeldet, die ebenfalls 60 Euro we­ gen einer nicht eingetragenen Kun­dennummer zahlen sollten“, erzählt Pia von der Stadtteilinitiative. Die Initiative bereitete daraufhin die Protestaktion vor dem Kundenzen­ trum vor. In Gesprächen mit den Be­sucher*innen erfuhren die Aktivis­ t*innen von weiteren Fällen, manche hatten schon die 60 Euro bezahlt.

Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) erklärte der taz auf Nach­ frage, sie wisse von den Problemen mit dem Sozialticket. Daher habe sie bei der Landespressekonferenz am 28. März explizit darauf hingewie­sen, dass eine fehlende Kundennum­mer auf einem Sozialticket nicht zu einem erhöhten Beförderungsgeld führen dürfe. Davon gäbe es auch ein Video.

Kipping betonte, dass sich Be­troffene, die bereits eine Zahlungs­aufforderung erhalten haben, beim Kundenzentrum melden sollten, da­mit die Aufforderung zurückgenom­men wird. Nur so könne verhindert werden, dass sie Post von Inkasso­büros bekommen und die ganze Sa­che noch teurer werde. Max forderte nicht nur die Rücknahme der Zah­lungsaufforderungen. „Dass in Zu­kunft aus Kulanz noch in Anwesen­heit der Kontrolleure ohne Strafe die Nummer nachgetragen werden darf, ist bei den bürokratischen Verwir­ rungsmanövern das Mindeste“, er­klärt er.

Bei Gesprächen mit der BVG sei vereinbart worden, dass die von dem Unternehmen beauftragten Kont­rolleure entsprechend geschult wer­den, betonte Kipping. Dass ist wohl nicht überall angekommen. Zwei BVG­-Angestellte aus dem Kunden­zentrum erklärten im Gespräch mit einem Mitglied der Stadtteilin­itiative, dass ihnen davon nichts be­kannt sei. Peter Nowak

Erstveröffentlichungsort: