»Wenn jemand mit einem Sozialticket vergessen hat, die Kundenummer einzutragen, soll das ausdrücklich kein Anlass für eine Strafgebühr von 60 Euro sein«, erklärte Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) schon am vergangenen Dienstag während der Senatspressekonferenz und verwies auf Berichte von Nutzer*innen, die 60 Euro zahlen sollten, weil auf ihren Tickets die Kundennummer fehlte. Kipping verkündete auf der Konferenz nicht nur die Verlängerung des Neun-Euro-Sozialtickets bis Ende des Jahres, sondern auch die Verlängerung der Übergangsregel bis Ende April, nach der eine Kopie des Leistungsnachweises beim Sozialticket reicht. Zudem habe die BVG in Gesprächen zugesagt, dass Ticket-Kontrolleur*innen kulant vorgehen sollen, so die Sozialsenatorin.
»60 Euro Strafe für Nichts« – das steht auf den Schildern der Aktivist*innen, die sich am vergangenen Donnerstag vor dem BVG-Kundenzentrum in Friedrichshain versammelt haben. Sie wollen Aufmerksamkeit schaffen für ein Problem, das nun schon einige Berliner*innen betroffen hat: Obwohl sie bei Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr ihr Sozialticket vorzeigten, müssen sie die Strafe für Fahren ohne gültigen Fahrschein bezahlen. Grund dafür ist das …
Kipping betonte, dass sich Be troffene, die bereits eine Zahlungs aufforderung erhalten haben, beim Kundenzentrum melden sollten, da mit die Aufforderung zurückgenom men wird. Nur so könne verhindert werden, dass sie Post von Inkasso
büros bekommen und die ganze Sa che noch teurer werde. Ein Betroffener fordert, die Kundennummer nachtragen zu dürfen, Kontrolleure sollten geschult werden
„60 Euro Strafe – trotz Sozialticket!“ steht auf den Plakaten, die Aktivist*innen am Donnerstagnachmittag vor dem Kundenzentrum der BVG in der Holzmarktstraße hochhalten. Sie protestieren dagegen, dass in letzter Zeit Besitzer*innen eines gültigen Sozialtickets und eines Berechtigungsnachweises bei Kontrollen ein erhöhtes Beförderungsgeld zahlen sollten. „Die Kontrolleure behaupteten, mein Ticket sei nicht gültig, weil …