60 Euro Strafe trotz Ticket

Kipping betonte, dass sich Be­ troffene, die bereits eine Zahlungs­ aufforderung erhalten haben, beim Kundenzentrum melden sollten, da­ mit die Aufforderung zurückgenom­ men wird. Nur so könne verhindert werden, dass sie Post von Inkasso­ büros bekommen und die ganze Sa­ che noch teurer werde. Ein Betroffener fordert, die Kundennummer nachtragen zu dürfen, Kontrolleure sollten geschult werden

„60 Euro Strafe – trotz Sozialticket!“ steht auf den Plakaten, die Aktivis­t*innen am Donnerstagnachmittag vor dem Kundenzentrum der BVG in der Holzmarktstraße hochhal­ten. Sie protestieren dagegen, dass in letzter Zeit Besitzer*innen eines gültigen Sozialtickets und eines Be­rechtigungsnachweises bei Kontrol­len ein erhöhtes Beförderungsgeld zahlen sollten. „Die Kontrolleure behaupteten, mein Ticket sei nicht gültig, weil …

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