Jahrzehntelanges Arbeiten ohne Aussicht auf Altersbezüge – genau das droht vielen ehemaligen Strafgefangenen, obwohl sich immer mehr in eigenen Gewerkschaften organisieren (Jungle World 48/2015).
Versuche, die Insassen über ihre Rechte aufzuklären, werden oft von Gefängnisleitungen verhindert. Ein aktuelles Beispiel: »Wege durch den Knast« ist ein Ratgeber, der dieses Jahr im Verlag Assoziation A erschienen ist. Der Beschreibung des Verlags zufolge handelt es sich um »ein umfassendes Standardwerk für Betroffene, Angehörige und Interessierte«. Das Buch gebe »tiefe Einblicke in den Gefängnisalltag, informiert über die Rechte von Inhaftierten und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese auch durchgesetzt werden können«. Doch das von einem Team aus ehemaligen und derzeitigen Gefangenen, Juristen und Solidaritätsgruppen erstellte Buch erreicht seine Adressaten häufig gar nicht.
»In allen bayerischen Gefängnissen wird das Buch nicht an die Häftlinge weitergeleitet«, sagt Janko L.* vom Herausgeberkollektiv der Broschüre der Jungle World. Die Justizvollzugsanstalten (JVA) in Straubing und Aichach hätten mit der Verbannung des Buchs den Anfang gemacht, da »Wege durch den Knast« Sicherheit und Ordnung in den Anstalten gefährde. Die Publikation sei deshalb »vollzugsfeindlich« und »aufwieglerisch«. Auch die Gefängnisse in Darmstadt, Werl und Butzbach geben den Ratgeber nicht an die Häftlinge weiter. Beschlagnahmt wurden von den Gefängnisleitungen zudem eine Stellungnahme der Herausgeber und ein Auszug aus dem Buch, in dem juristische Wege aufgelistet sind, wie man sich gegen solche Sanktionen wehren kann.
Die Herausgeber des Leitfadens betonen, dass die gefangene Person im Buch als Subjekt anerkannt wird. »Die rechtlichen, medizinischen und sonstigen Ratschläge dienen der Ausübung der Rechte, wie sie den Bürgerinnen und Bürgern der BRD durch das Grundgesetz, die Strafvollzugsgesetze und die Strafprozessordnung zugewiesen werden«, heißt es darin. »Davon zu sprechen, das Buch sei vollzugsfeindlich, verrät mehr über das Bild von den Gefangenen und der Funktion des Strafvollzugs aus Sicht der JVA-Leitung, als über unsere Motivation, das Buch zu schreiben«, so die Herausgeber.
Wie es um die Grundrechte für Gefangene steht, wird auch daran deutlich, dass ihnen weiterhin die Einbeziehung in die Rentenversicherung verweigert wird. Bei der Diskussion über Altersarmut bleibt ausgeblendet, dass Gefangene von ihr selbst dann betroffen sind, wenn sie 40 Jahre in der Haft gearbeitet haben. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben anlässlich der Justizministerkonferenz vom 17. November darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine fortgesetzte Grundrechtsverletzung handelte. »Arbeitende Gefangene werden nicht nur gegenüber ihren Kollegen draußen diskriminiert, sondern auch gegenüber den Strafgefangenen, die als Freigänger außerhalb der Gefängnisse arbeiten und in die Rentenversicherung einbezogen sind«, sagt Gabriele Sauermann, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe. Gefangene und ihre Familien würden vom Ausschluss aus der Rentenversicherung stark belastet.
Die Sozialverbände erinnern daran, dass der Gesetzgeber bereits 1977 beschlossen hatte, Gefangene in die öffentliche Altersvorsorge einzubeziehen. Bislang ist kein Gesetz erlassen worden, weil sich Bund und Länder nicht auf die Finanzierung einigen können. Bei der Justizministerkonferenz wurde die Rente für Gefangene erneut nicht diskutiert. Dass die Politiker die Forderungen so lange aussitzen, kann damit zu tun haben, dass den Gefangenen mit der Koalitionsfreiheit ein weiteres Grundrecht vorenthalten wird. So konnte die vor zwei Jahren gegründete Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation mit der Forderung nach Rente und Mindestlohn im Gefängnis viele Häftlinge für sich gewinnen. Doch einen Streik könnten die Anstaltsleitungen als Meuterei auslegen. Weitere Strafen für die Beteiligten wären die Folge.
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Peter Nowak
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