Papierlos, rechtlos

Bürokratie: Menschen ohne Arbeitserlaubnis können bei Verdi nicht mehr Mitglied werden. eine Justizposse

Gemeinsam kämpfen wir für bessere Arbeitsbedingungen. So präsentieren sich  die deutschen Gewerkschaften gerne nach außen. Doch wenn es um Flüchtlinge geht, hört die Solidarität schnell auf – zumindest beim Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft verdi. Die Vorstandsetage ist nämlich der Auffassung, dass Ausländer ohne Arbeitserlaubnis nicht Verdi-Mitglied werden dürfen.Begonnen hat es im vergangenen Sommer, als rund 300 Flüchtlinge der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ in die Gewerkschaft aufgenommen wurden – vom Hamburger Fachbereich „Besondere Dienstleistungen“. Die Asylbewerber schrieben .

„In der Gewerkschaft haben wir eine Partnerin gefunden,  die die Ungerechtigkeit, die uns angetan wurde, realisiert und diesen Kampf mit uns zusammen führt“. Seitdem sah  man  auf Flüchtlingsdemonstrationen häufig  Ver.di-Fahnen. Doch dann bekam der Hamburger Gewerkschaftssekretär Peter Bremme hat vom ver.di-Bundesvorstand eine Abmahnung bekommen. Er habe mit der Aufnahme der Flüchtlinge gegen die -Satzung verstoßen. Begründet wurde das mit einer Stellungnahme der Verdi-Verwaltung, die formaljuristisch in Ordnung sein mag, mit der Wirklichkeit und den Herausforderungen einer Gewerkschaft aber herzlich wenig zu tun hat. Zum einen wird bemängelt, dass eine Lampedusa-Flüchtlinge als Bauarbeiter oder Automechaniker arbeiteten, also bei der Dienstleistungsgewerkschaft falsch seinen. Dies verkennt jedoch die Lebensrealität der meisten Migranten, die sich mit kurzfristigen Arbeitsverhältnissen herumschlagen müssen. Sollen sie alle paar Wochen die Gewerkschaft wechseln? Zum anderen argumentieren die Bürokraten von Verdi, dass diejenigen Flüchtlinge, die keine Arbeitserlaubnis haben, weder lohnabhängig noch erwerbslos seine. Dabei gelingt der Gewerkschaftsführung ein Kunstgriff, in dem sie sich „weniger auf den Zustand der Erwerbslosigkeit als auf arbeitsmarktpolitische bzw. sozialrechtliche Zuordnung“ beruft. Das heißt: da die Flüchtlinge vom Staat nicht als erwerbslos gemeldet werden, dürfen sie sich nicht in Verdi organisieren.Muss eine Gewerkschaft die ausgrenzende Logik der deutschen Asylgesetze übernehmen, die Flüchtlingen eine Arbeitsaufnahme verbietet und so auch verhindert, dass sie sich arbeitslos melden können? Sollte der Staat entscheiden, wer Gewerkschaftsmitglied wird? Und wird durch ein solches Gebaren nicht die Verhandlungsposition von Verdi gegenüber den Arbeitgebern geschwächt? Es gibt einen guten Grund, weshalb sich nicht nur Lohnabhängige in Gewerkschaften organisieren. Die Erwerbslosen können leicht gegen sie ausgespielt werden. Wenn sie durch Sozialhilfekürzungen gezwungen sind, jeden noch so schlecht bezahlten Job anzunehmen, dann erhöht sich auch der Druck auf die Beschäftigten, eine miese Bezahlung zu akzeptieren. Bei Menschen ohne Arbeitserlaubnis ist es genauso. Wenn sie illegal für Hungerlöhne arbeiten, schwächt das auch die Gewerkschaften. Der Verdi-Vorstand schießt sich also ins eigene Knie, wenn er die Flüchtlinge ausschließt. Das erkennen inzwischen auch viele ehren- und hauptamtliche Gewerkschafter. Sie haben einen Aufruf unterzeichnet, der eine Verdi-Mitgliedschaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus fordert. Der Bundesvorstand ist inzwischen zwar nicht von seiner Position abgerückt, aber es gibt einige Hoffnungsschimmer. Die aufgenommenen Flüchtlinge aus Hamburg dürfen trotz des Gutachtens Verdi-Mitglieder bleiben. Zudem existieren seit einigen Jahren in mehreren Städten  Ver.di-Arbeitskreise, die auch Beschäftigten ohne gültige Dokumente zu ihrem Recht verhelfen. Papierlos aber nicht rechtlos, lautet ihr Motto. Es sollte für alle Flüchtlinge gelten. Vor allem in den Gewerkschaften.

Peter Nowak

aus Wochenzeitung Freitag 24/2014 vom 6.4. 2014

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