Bei Presse- und Rundfunkräten sowie Medienanstalten können sich Leser*innen und Zuschauer*innen über Berichterstattung beschweren. Eine neue Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt wie das im Falle der deutschen Nahostberichterstattung geschehen ist.

Ein Fall für die Medienaufsicht

Stefan Mey betont die unterschiedlichen Arbeitsweisen der Beschwerdeinstanzen. „Der Presserat nimmt seinen Kontrollauftrag aktiv wahr und agiert auch sehr transparent“, betont er im Gespräch mit M. Die Rundfunkräte hingegen agierten laut Mey oft als „zahme Tiger“. Zudem moniert er, dass die Medienanstalten ihre Befugnisse zur Durchsetzung journalistischer Standards kaum einsetzen.

Klagen über mangelndes Medienvertrauen sind oft zu hören. Dabei wird manchmal vergessen, dass es Instanzen gibt, die diese Medien kontrollieren und Fehler in der Berichterstattung untersuchen sollen. Doch wie nehmen die Presse- und Rundfunkräte und Medienanstalten diese Aufgabe wahr?…


… Das hat der freie Journalist Stefan Mey in der Studie „Medienaufsicht in Ausnahmezeiten“ für die Rosa-Luxemburg-Stiftung untersucht.

In der Studie untersucht Mey, wie sich die Kritik an der Nahost-Berichterstattung zwischen dem 7. Oktober 2023 und Dezember 2025 in der Arbeit von Presserat, Rundfunkräten und Landesmedienanstalten widerspiegelt. Der Presserat behandelte in diesem Zeitraum 72 Beschwerden zu Nahost-Berichterstattung. Er sprach zwölf öffentliche Rügen aus – alle auf Basis eher propalästinensisch motivierter Beschwerden. Zwei Drittel dieser Rügen betrafen Print- oder Digitalbeiträge der Bild-Zeitung, 83 Prozent den Axel-Springer-Verlag. Gerügt wurde beispielsweise die unbelegte Behauptung, auf einer propalästinensischen Demonstration hätten tausende Menschen die Parole „Bombardiert Israel“ skandiert. Ebenfalls gerügt wurde die Behauptung, ein von israelischen Militärs in Gaza getöteter Journalist sei ein Terrorist gewesen.      

Mey konstatiert auch 72 Programmbeschwerden zu Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), die in dem Beobachtungszeitraum entschieden wurden, davon 55 durch die jeweiligen Intendanzen und weitere 17 – nach einem Widerspruch – zusätzlich durch Rundfunkräte. Anders als beim Presserat sei die Transparenz der Rundfunkräte geringer, so Mey. Deshalb lasse sich nur für einen kleinen Teil der Beschwerden die inhaltliche Tendenz ableiten. Für den Zeitraum Oktober 2023 bis Ende 2025 gab es fünf Beschwerden bei den Medienanstalten (Verantwortlich für privaten Rundfunk) zur Nahost Berichterstattung.

Unterschiede bei den Beschwerdeinstanzen

Mey betont die unterschiedlichen Arbeitsweisen der Beschwerdeinstanzen. „Der Presserat nimmt seinen Kontrollauftrag aktiv wahr und agiert auch sehr transparent“, betont er im Gespräch mit M. Die Rundfunkräte hingegen agierten laut Mey oft als „zahme Tiger“. Zudem moniert er, dass die Medienanstalten ihre Befugnisse zur Durchsetzung journalistischer Standards kaum einsetzen.

Zur Studie liefert Mey in einen Begleitdokument weiterführende Informationen über konkrete Beschwerdeverfahren und weist auch auf die unterschiedlichen Formulare hin. So könnte die Studie dazu beitragen, dass dieses Instrumentarium mehr genutzt und vielleicht auch verbessert wird. Peter Nowak