Leiharbeit bei Stiftung war rechtswidrig

Die grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung  hat gesetzeswidrig Leiharbeiter angestellt. Das stellte das Berliner Arbeitsgericht am 5. September fest. Geklagt hatte Michael Rocher, der seit  April 2011  bei einem  Besucherservice angestellt und bei der Stiftung als Leiharbeiter eingesetzt war.  Das Gericht hat entschieden, dass der Besucherservice keine Erlaubnis für die Arbeiternehmerüberlassung besessen hatte. Der Kläger war daher  bei der Stiftung festangestellt. Über eine Lohnnachzahlung wird das Gericht in einer weiteren Sitzung entscheiden.
Im Gespräch zeigte sich Rocher sehr erfreut über die Entscheidung. Er hatte sich  an die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) gewandt, die in den letzten Wochen eine Kampagne gegen die Leiharbeit bei der Böll-Stiftung initiiert hat.Peter Nowak

aus: Neues Deutschland vom 6.8., Printausgabe

Peter Nowak