Der Militanzvorwurf wird eingesetzt, um linke Bewegungen zu isolieren. s ist notwendig, linke Bewegungen zu verteidigen, wenn diesen Extremismus und Militanz vorgeworfen werden. Disko von Peter Nowak

Wer verliert, kriminalisiert

Die Auseinandersetzungen über linke Haus­projekte in der Rigaer Straße in Berlin-­Fried­richs­hain und die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen eine Antifaschistin, die seit Monaten in Untersuchungshaft sitzt, befeuern die Debatte über linke Militanz und sogenannten Linksextremismus. Doch was ist eigentlich Militanz und wie sollte man sich zu militanten Aktionen ver­halten?

Die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen plant eine Verschärfung des Versammlungsrechts. Neben verstärkter Videoüberwachung und Vermummungsverboten sieht der Gesetzentwurf auch ein sogenanntes Militanzverbot vor; in der Begründung wird als Beispiel der »Schwarze Block« genannt (Jungle World 27/2021). Als am 26. Juni gegen das geplante Gesetz demonstriert wurde, zeigte die Polizei, dass sie Grundrechte auch ohne eine Gesetzesverschärfung einschränken kann. Sie benutzte Pfefferspray und Schlagstöcke und kesselte Hunderte Menschen stundenlang ein. Später diffamierten Politiker der Landesregierung die Demonstrationsteilnehmer als …

… linke Extremisten. Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte bei einer Sitzung des Innenausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags, einige der Demonstrierenden sei bereits vermummt angereist. Dass sie damit pandemiebedingte Auflagen erfüllten, erwähnte er nicht. Zudem bezeichnete er sowohl das antirassistische Bündnis »Nationalismus ist keine Alternative« (Nika) als auch das umweltpolitische Bündnis »Ende Gelände«, die dem Demobündnis angehörten, mit Verweis auf Verfassungsschutzberichte als linksextremistisch beeinflusst. Auf den im Innenausschuss geäußerten Vorwurf, dass 300 einge­kesselten Demonstranten über Stunden weder Getränke noch Toiletten zur Verfügung gestellt worden seien, erwiderte der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, es sei nicht »Aufgabe der Steuerzahler«, die »gewaltbereiten Linksextremisten« zu versorgen.

»Law and order«-Politiker benutzen den Extremismusvorwurf gegen Bündnisse wie »Ende Gelände«, weil diese politisch durchaus nicht isoliert sind.

Die Repressalien gegen die Demonstranten dürften auch deshalb besondere Aufmerksamkeit erregt haben, weil der letztlich verantwortliche Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) gute Chancen hat, im September Bundeskanzler zu werden. Doch mit dem Versuch, das Gespenst von linker Militanz und linkem Extremismus an die Wand zu malen, um Einschränkungen von Grundrechten zu legitimieren, steht Nordrhein-Westfalens Landesregierung nicht allein.

Besonders in einigen ostdeutschen Bundesländern greifen CDU und AfD zivilgesellschaftliche Organisationen an, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen oder gegen umweltschädliche Projekte protestieren. 2017 stimmte in Sachsen-Anhalt eine große Mehrheit der CDU-Fraktion dem Antrag der AfD zur Einrichtung einer Enquetekommission Linksextremismus zu. Damals waren die Proteste gegen das G20-Treffen in Hamburg der Anlass für die law and order-Parteien – ausnehmen kann man da nur die Linkspartei und die Grünen –, die Gefahr des so­genannten Linksextremismus in grellen Farben darzustellen. Entsprechende Vorwürfe richteten sich damals auch gegen linke Hausprojekte und politische Initiativen, die zum Beispiel Informationsveranstaltungen zu den Hamburger Protesten organisiert oder Plakate aufgehängt hatten. Auch das Verbot der Internetplattform »Linksunten Indymedia« wurde mit militanten ­Aktionen in Hamburg begründet. Prozesse gegen Demonstrierende laufen noch. Unterdessen wurde trotz zahlreicher Berichte über Polizeigewalt noch immer gegen keinen einzigen Polizisten Anklage erhoben, wie eine Kleine Anfrage der Linkspartei im Hamburger Senat ergab.

Seit der Verhaftung der Leipziger Studentin Lina E. im November vorigen Jahres verfolgt die Justiz erneut Antifaschistinnen und Antifaschisten; E. befindet sich seither in Untersuchungshaft. Im Mai erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sie und drei Mitbeschuldigte. Die vier stehen unter Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gebildet und sich an Angriffen auf Rechtsextreme beteiligt zu haben.

Das Solidaritätskomitee »Free Lina«, das E.s Freilassung fordert, hat erkannt, dass dieses Verfahren auf die Kriminalisierung einer staatsunabhängigen antifaschistischen Bewegung zielt. Solche Kriminalisierungsversuche hat es in den vergangenen Jahrzehnten­ ­gegen antifaschistische Gruppen in Frankfurt/Oder, Dresden, Leipzig und Berlin gegeben, um nur einige Beispiele zu nennen. Selten kam es zu Anklagen, noch seltener zu Verurteilungen. Das Ziel ist die Ausforschung und Einschüchterung der linken Szene. Doch das gelingt nicht immer, insbesondere wenn sich Solidaritätsbündnisse bilden, die diese Angriffe abwehren.

Oft beteiligen sich auch Gruppen und Einzelpersonen an solchen Solidaritätsbündnissen, die Einwände gegen bestimmte Formen linker Militanz haben, es jedoch ablehnen, eine innerlinke Debatte unter staatlichem Repressionsdruck zu führen. Das ist der grundlegende Unterschied zwischen einer notwendigen linken Kritik an bestimmten Aktionsformen und einer von den Staatsapparaten eingeforderten Distanzierung von »Linksextremisten«.

Auch die Medien bedienten sich nach E.s Verhaftung der sogenannten Extremismustheorie. So veröffentlichte der Focus einen Artikel über E. und ­Beate Zschäpe von der Naziterrorgruppe NSU, auf deren Konto zehn Morde und zahlreiche Sprengstoffanschläge gehen. Darin hieß es, E. sei »laut Behörden eine der gefährlichsten Linksextremistinnen Deutschlands«. »Ein solcher Vergleich zwischen vermeintlich linker Gewalt und rechtem Terror beinhaltet eine erschreckende Bagatellisierung des rechten Terrors«, heißt es auf der Website von »Free Lina«. »Er entspricht jedoch der sogenannten Hufeisentheorie, die eine Gleichsetzung von links und rechts beinhaltet und offensichtlich noch immer wirkmächtig in Teilen der medialen Berichterstattung ist.«

Kritik an Militanz kann nicht bedeuten, sich staatlichem Distanzierungsdruck zu beugen oder Anleihen bei der Extremismustheorie zu machen, der zufolge »die Mitte« die Demokratie vor Extremisten von rechts und links schützen müsse. Es lohnt sich, auf ­Diskussionen zurückzublicken, die zu diesem Thema vor gar nicht so langer Zeit geführt wurden. Erinnert werden soll beispielsweise an die Texte der »Initiative gegen jeden Extremismusbegriff« (Inex), die sich vor mehr als einem Jahrzehnt gründete, nachdem in Sachsen unter dem damaligen CDU-Innenminister Albrecht Buttolo linksalternative Kulturprojekte und außerparlamentarische Linke als Extremisten diffamiert worden waren. »Ziel ist es, Repressionen gegenüber Antifaschistinnen und Antifaschisten und Linksalternativen zu rechtfertigen und gegebenenfalls politisch unliebsamen Projekten die Existenzgrundlage zu entziehen«, schrieb Inex damals. Daran hat sich nichts geändert.

Dass die gegen linke Gruppen und Bewegungen gerichteten Kampagnen unter dem Vorwand, die Gesellschaft vor linker Militanz zu schützen, sich seit Jahren so gleichen, macht auch deutlich, dass das staatliche Kalkül längst nicht immer aufgegangen ist und es durchaus linke Erfolge dabei gab, diese Kampagnen abzuwehren. So wurde eine von der damaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) initiierte sogenannte Extremismusklausel 2014 nach heftiger Kritik, auch von Liberalen, wieder abgeschafft. ­Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Geld vom Familienministerium ­erhalten, sollten sich demnach schriftlich verpflichten, nur noch Bündnispartner und Referenten einzuladen, die sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.

Law and order-Politiker und einige Medien erhoben den Extremismusvorwurf gegen Bündnisse wie Ende Gelände oder Nika, weil diese politisch durchaus nicht isoliert sind. Junge Anhänger von Fridays for Future haben sich von Warnungen der Polizei nicht davon abhalten lassen, mit Ende Gelände gegen klimaschädliche Projekte zu protestieren; Nika hat Bündnispartner bis in Gewerkschaftskreise. Dass der CDU-Politiker Hans-Georg Maaßen, damals noch Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, 2018 von »linksradikalen Kräften in der SPD« raunte, ist auch ein Zeichen für das Scheitern mancher staatlicher Extremismuskampagnen, die nicht erreicht haben, dass sich viele Sozialdemokraten gegen linke Bewegungen aussprechen.

Natürlich gibt es auch rechte Erfolge. Ein Beispiel ist eine Auseinandersetzung über einen Text auf der Website der Bundeszentrale für Politische ­Bildung. Das »Dossier Linksextremismus« enthielt lange folgende sachliche Einführung: »Im Unterschied zum Rechtsextremismus teilen sozialistische und kommunistische Bewegungen die liberalen Ideen von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – interpretieren sie aber auf ihre Weise um.« Das ließ Rechte aller Couleur von Bild bis Junge Freiheit nicht ruhen. Mittlerweile steht an selber Stelle, wie Recherchen der Taz belegen, auf Druck des Bundesinnenministeriums: »Linksextremismus wird von den Sicherheitsbehörden wie folgt definiert: ›Linksextremismus ist ein Sammelbegriff für alle ­gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen, die sich insbesondere in den Ideen von Anarchismus und Kommunismus ausdrücken.‹«

Auch die linke Forderung nach Abschaffung der Inlandsgeheimdienste als Konsequenz aus dem NSU-Terror findet wenig Resonanz. Das liegt auch daran, dass manche Linken noch die Hoffnung hegen, ein Geheimdienst ohne Hans-Georg Maaßen an der Spitze könnte doch nützlich im Kampf gegen Rechtsextreme sein – als gäbe es nicht seit Jahren antifaschistische Recherchedienste. Doch Fälle wie die zeitweilige Aufhebung der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) durch die Finanzbehörden aufgrund eines auf Geheimdienst­berichten basierenden Extremismusvorwurfs zeigen, wie notwendig eine staatsunabhängige antifaschistische Bewegung ist. Man sollte sich dagegen wehren, dass diese mit Militanz- oder Extremismusvorwürfen bekämpft wird.