Fast unisono wurde das jüngste Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gelobt, das den Regierungen von Ungarn, Polen und der Tschechischen Republik bescheinigte, EU-Recht verletzt zu haben, weil sie sich 2015 …..
…. weigerten, Asylbewerber aufzunehmen, wie nach einem von der Europäischen Kommission vereinbarten Modus gegen die Stimmen dieser drei Länder beschlossen wurde. Der zentrale Satz der Entscheidung lautet:
Diese Mitgliedstaaten können sich weder auf ihre Zuständigkeiten im Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit noch auf das angebliche Nichtfunktionieren des Umsiedlungsmechanismus berufen, um sich der Umsetzung dieses Mechanismus zu entziehen.
Europäischer Gerichtshof
Zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten hatten 2015 festgelegt, dass bis zu 160.000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Ungarn, Polen und Tschechien hatten sich geweigert, den Beschluss umzusetzen, dessen Rechtmäßigkeit der Europäische Gerichtshof bereits in einem früheren Urteil bestätigt hat. Deshalb hatte die Brüsseler Behörde, die die Einhaltung von EU-Recht überwacht, gegen die drei Länder geklagt. Dabei ist erstaunlich, dass auch linke und liberale Medien das Urteil begrüßen.
So nennt El Pais das Urteil einen verspäteten Sieg für die Befürworter der Flüchtlingspolitik des Jahres 2015. Es schwäche die Argumente jener europäischen Länder, die wenig Kooperationsbereitschaft zeigen würden. Ihm könnte daher große Bedeutung für die zukünftige Gestaltung der europäischen Flüchtlingspolitik beikommen. Das ist aber eher eine Drohung für die Migranten.
Migranten werden nicht gefragt
Denn völlig unberücksichtigt bleibt sowohl in dem Urteil wie auch bei den Kommentatoren der Wille der Menschen, die nach Europa kommen überwiegend aus dem Grund, weil sie dort ein besseres Leben für sich und ihre Angehörigen erhoffen. Nicht wenige haben auch schon Freunde und Angehörige in europäischen Ländern, und sie haben meist auch eine klare Vorstellung von ihren Zielländern.
Sie werden aber überhaupt nicht gefragt. Ihre Zielländer wären in der Regel nicht Ungarn, Polen, Tschechien, sondern Deutschland, die Benelux-Länder, die skandinavischen Länder oder Großbritannien. Das hat verschiedene Gründe. Die Wirtschaft in den Ländern lässt auch für Menschen in den prekären Arbeitsverhältnissen noch deutlich mehr Spielraum. Zudem gibt es in den Ländern oft schon Communitys von Menschen, die aus den Herkunftsländern dieser Migranten bestehen.
Darüber hinaus gibt es ökonomische Gründe dafür, warum bestimmte EU-Länder von Migranten favorisiert werden. Diese werden aktuell angesichts des Corona-Notstands besonders deutlich. In den Ökonomien Deutschlands, der Benelux-Länder und auch Skandinaviens werden dringend Arbeitskräfte gebraucht, jedenfalls erheblich mehr als in den drei Ländern, die sich geweigert haben, Migranten aufzunehmen.
Hinzu kommt im Fall von Polen noch, dass dort viele Arbeitsmigranten aus der Ukraine und anderen osteuropäischen Staaten leben. Als nach den Grenzschließungen im Zuge der Corona-Krise plötzlich zeitweise auch Erntehelfer fehlten – mittlerweile gehören sie zu den systemrelevanten Jobs und sind von den Beschränkungen ausgenommen -, sollten nach dem Willen der Politik sofort Migranten einspringen.
Es gab berechtigte Kritik daran, weil den Menschen nicht einmal die Zusicherung einer Bleibeperspektive gemacht wurde. Allerdings war es eine begrenzte Alternative, wenn bei der Bezahlung der Mindestlohn nicht unterschritten wird.
Denn für viele Asylsuchende, die ihre Heimatländer verlassen, spielt neben dem Schutz vor Verfolgung auch die Suche nach besseren Lebensverhältnisse eine wichtige Rolle. Dazu gehören auch Lohnarbeitsverhältnisse, mit denen sie sich und oft auch ihre Angehörigen in den Heimatländern ernähren können
Sie wollen nicht wie ein Paket in Länder umgesiedelt werden, in denen sie nicht willkommen sind und in die sie auch nicht wollen und in denen die Suche nach einer Lohnarbeit noch mehr erschwert und verunmöglichst wird. Daher ist das Urteil des EuGH keine gute Entscheidung für Rechte von Migranten.
Ein moralischer Sieg Brüssels?
Ob es, wie behauptet wird, ein moralischer Sieg Brüssels ist, mag entscheiden, wer sich berufen fühlt, Moraldebatten zu führen.
Man könnte natürlich sagen, dass die Entscheidung nur den Stand der Moral in der Europäischen Institution auslotet. Die Corona-Krise hat nun wieder einmal gezeigt, was von der Solidarität innerhalb der EU in Bezug auf Hilfsmittel bei der Eindämmung der Corona-Erkrankungen in Italien und Frankreich zu halten ist. Erst nachdem die Fotos von Hilfslieferungen aus Kuba, China und Russland zu sehen waren, entdeckte man plötzlich auch die Solidarität in der EU.
Es ist schon besonders peinlich, dass man dann diesen Begriff überhaupt strapaziert. In den Ohren großer Teile der italienischen Bevölkerung dürfte er besonders, wenn ihn deutsche Politiker jetzt aussprechen, nicht besonders beliebt sein. Aber dann kann man ein Urteil, dass über die Köpfe der Migranten hinweg entscheidet, dass sie auch in Länder müssen, in denen sie nicht willkommen sind und in die sie nicht wollen, nicht auch noch irgendwie mit dem Schlagwort „Solidarität“ versehen.
Der Sozialwissenschaftler Arian-Schiffer Nasserie machte sich in der jungen Welt Gedanken über die Konjunktur des Solidaritätsbegriffs in Zeiten von Corona:
In den Zeiten von Corona bedeute Solidarität, so sagen es deutsche „Verantwortungsträger“, den gesundheits- und wirtschaftspolitischen Anordnungen der Regierung Folge zu leisten und die von ihnen angerichtete Misere des Gesundheitswesens kritiklos als „Herausforderung für uns alle“ zu begreifen. „Europäische Solidarität“ sei ganz wichtig, finden deutsche Politiker, die Italien im März dringend benötigte Medizingüter verweigerten. „Unsolidarisch“ ist nach Ansicht deutscher Presseleute hingegen, wenn die Türkei Flüchtlinge nicht mehr an der Weiterreise in die EU hindert. Umso mehr wird die Internierung der Flüchtenden in Lagern, ihre Zurückdrängung mit Waffengewalt, ihre Misshandlung durch den griechischen Staat gefördert und gefordert – als Teil der europäischen „Solidarität“.
Arian Schiffer Nasserie, junge Welt
Da könnte man auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezogen sagen: Unsolidarisch ist es nach Ansicht großer Teile der Medien, wenn Ungarn, Polen, Tschechien Migranten nicht aufnehmen, die gar nicht dort hinwollen. Sollten sie sich aus eigenem Antrieb in die Länder aufmachen, in die sie eigentlich wollen, beispielsweise nach Deutschland, wird dagegen mit aller Härte des Rechts vorgegangen, Abschiebungen inklusive.
Ungarns Notstand ganz im EU-Trend
Nun äußern sich Politiker und Medien, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das keine aktuellen Folgen mehr hat, weil die Verordnung, auf die es sich bezieht, bereits 2017 ausgelaufen ist, gerade in einer Zeit erfolgt, wo Polen und Ungarn mit ihren Notstandsgesetzen angeblich den Europäischen Wertekanon verlassen.
Selbst ein längst vergessener SPD-Kanzlerkandidat aus Würselen, macht mit der Forderung, Ungarn jetzt die EU-Gelder zu streichen, wieder einmal auf sich aufmerksam. Auch andere Politiker der SPD und der Grünen überbieten sich mit Forderungen, nun müsse man Ungarn und Polen endlich mit Härte begegnen.
Sie wollen damit nur verbergen, dass Orban mit seinem autoritären Kurs im Trend der EU-Politik liegt, wie er es 2015 mit seiner Migrantenabwehr gewesen ist.
Wenn aktuell in Zeiten des Corona-Notstands eine Protestkunstaktion der Organisation Seebrücke Hamburg verboten ist, obwohl dort alle Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden sollen, dann zeigt sich, dass in diesen Tagen sich die innenpolitischen Verhältnisse in der EU angleichen, aller Rhetorik und Beschwörung imaginärer europäischer Werte zum Trotz. (Peter Nowak)
https://www.heise.de/tp/features/EuGH-Kein-Urteil-im-Interesse-der-Migranten-4697000.html