Kürzlich hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass eine Mietpartei aus der Treptower Beermannstraße 20-22 keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Insgesamt 6 Mieter/innen mussten 2015 ihre Wohnungen verlassen, weil die Häuser für den Weiterbau der A100 abgerissen werden sollten. Doch die Mieter/innen hatten …
…. sich über mehrere Monate geweigert, ihre gut erhaltenen Wohnungen für eine Autobahntrasse zu räumen (siehe Mieterecho-Online vom 28.11. 2014). Doch den Abriss konnten sie nicht verhindern. Im Februar 2015 verließen die letzten Mieter/innen ihre Wohnungen in der Beermannstraße, nachdem sie mit der von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragten Enteignungsbehörde Entschädigungen ausgehandelt hatten. Die Vereinbarung sah vor, dass den Mieter/innen die Differenz zwischen den günstigen Mieten in der Beermannstraße und den künftigen höheren Mieten für die Dauer von 191 Monaten aus Bundesmitteln erstattet werden. Auch die Kaution für die Ersatzwohnungen und die Anwaltskosten der Mieter/innen sollte übernommen werden. Die großzügige Regelung krankte daran, dass das Bundesverkehrsministerium die Vereinbarung nicht anerkannte. Es beauftragte die Anwaltskanzlei White and Case gegen die Enteignungsbehörde zu klagen. Die Mieter/innen seien 2015 regulär gekündigt worden. Daher stehe ihnen keine Entschädigung zu, begründete das Berliner Verwaltungsgericht seine Entscheidung.
Mieter/innen wurden mürbe gemacht
Im Gespräch mit dem MieterEcho erklärte Benjamin S., einer der ehemaligen Bewohner/innen der Beermannstraße, dass hier Mieter/innenrechte mißachtet werden. Er erinnerte daran, dass schon die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass den Mieter/innen in der Beermannstraße regulär gekündigt worden sei, außeracht lässt, dass die sechs gekündigten Mietparteien vor unterschiedlichen Richter/innen landeten und es unterschiedliche Entscheidungen gegeben hat. So sei nur in einem Fall die Kündigung bestätigt worden, mehrere Fälle seien vom Gericht nicht angenommen worden. In einem Fall hat das Amtsgericht Köpenick die Kündigung nachträglich für unwirksam erklärt. Trotzdem bestehe jetzt die Gefahr, dass das Verwaltungsgericht allen 6 Mietparteien die Entschädigung aberkennt. Die Mieter/innen sind vor dem Gericht nur beigeordnet und können daher weder eigenen Anträge stellen, noch gegen die Entscheidung juristisch vorgehen. Daher fordert Benjamin S., dass die beklagte Enteignungsbehörde Rechtsmittel einlegt. Dazu braucht es öffentlichen Druck. Das wäre daher auch ein Thema für das Bündnis „A100 stoppen“, das sich am 6.2. um 20 Uhr in den Jugendclub E-Look in der Laskerstraße 6-8 trifft, um die nächsten Proteste gegen den Weiterbau der Autobahn zu planen. Die Entscheidung des Verwaltungsgericht soll auch ein Exempel gegen Mieter/innen statuieren, die der Trasse im Weg stehen und nicht weichen wollen. Peter Nowak
Peter Nowak
https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/a100-mieterinnen-entschaedigung/