
Auf der Stadtpolitischen Konferenz der BMG diskutierten Vertreter der Initiative Neuer Kommunaler Wohnungsbau (INKW) und der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) erstmals zusammen. Dabei wurde schnell deutlich, dass es ein gemeinsames Ziel gibt: dem renditegetriebenen Markt möglichst viele Wohnungen zu entziehen. Der Stadtsoziologe Andrej Holm, der auf der Konferenz die INKW vertrat, verwies auf deren Grundsatzerklärung, in der es heißt: …
… „Die Versorgung mit angemessenem Wohnraum ist eine öffentliche Aufgabe, die im Land Berlin sogar Verfassungsrang hat. Öffentliche Aufgaben gehören in die öffentliche Hand, sie können und dürfen nicht den privaten Akteuren überlassen werden. Die zu ihrer Erfüllung eingesetzten Mittel dürfen nicht der privaten Bereicherung dienen, wie dies im deutschen Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus leider über Jahrzehnte passiert ist. Ein zukünftiger, öffentlich finanzierter Wohnungsbau muss aus diesen Fehlern lernen: Er muss Wohnraum schaffen, der dauerhaft und garantiert im öffentlichen Eigentum verbleibt. Dieser Herausforderung wird ein neuer kommunaler Wohnungsbau gerecht.“ Auch DWE will Wohnungen dem Markt entziehen, wie Tilman Alder und Nico Hertz-Eichenrode auf der Konferenz betonten. Sie verwiesen darauf, dass rund 220.000 Wohnungen in Berlin der Profitlogik entzogen würden, wenn das Volksbegehren umgesetzt wäre. Das könne durchaus Pilotcharakter auch für
andere Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge haben, beispielsweise im Energie- oder Gesundheitsbereich. Doch bisher wurde keine Wohnung vergesellschaftet, obwohl sich im September 2021 über 59% der Abstimmenden
bei einem Volksentscheid für die Vergesellschaftungsinitiative ausgesprochen haben. Alder und Hertz-Eichenrode berichteten, dass DWE dabei ist, rechtssichere Gesetzesentwürfe zur Vergesellschaftung und zur Bewirtschaftung der betroffenen Wohnungen vorzubereiten, die wahrscheinlich 2027 in ein neues Volksbegehren münden werden. Beide machten deutlich, dass das kein Spaziergang werde. Die Kampagne werde viele
Kapazitäten in Anspruch nehmen und auch viel Unterstützung brauchen. Schließlich werden sich viele fragen, wie es passieren konnte, dass der Volksentscheid vom September 2021 nicht umgesetzt wurde.
Mehr Kooperation angestrebt
Nicht allen, die seinerzeit dafür unterschrieben und abgestimmt haben, und auch nicht allen Unterstützer/innen war klar, dass es sich bei dem Volksentscheid eher um einen Appell an die Politiker/innen des Senats handelte, ein Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten. Was der rot-rot-grüne Senat mittels der Einrichtung einer Kommission zunächst verschleppte, und der CDU/SPDNachfolgesenat mit einem „Rahmengesetz“ quasi beerdigte.
Das darf sich nicht wiederholen. Deshalb bereitet DWE diesmal einen Gesetzesvolksentscheid vor, der bei Erfolg unmittelbar in Kraft träte. Während man seitens DWE bei der alten Kampagne dem Thema Kommunaler Neubau nur wenig Beachtung schenkte, betonten deren Vertreter auf der Konferenz, dass die angestrebte Vergesellschaftung von Beständen nur eine Säule für die Überwindung der Wohnungskrise sein kann. Und die zweite Säule wäre ein Programm zum Wohnungsneubau in öffentlicher Trägerschaft. Also die Schaffung eines Wohnungssektors, in dem die Wohnungen von vornherein der profitgetriebenen Marktlogik entzogen sind. Andrej Holm stellte in diesem Zusammenhang klar, dass laut INKW-Konzept Wohnungen nicht ausschließlich für einkommensarme Menschen zur Verfügung gestellt werden sollen. Grundgedanke sei, bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zu schaffen – in kommunaler Trägerschaft. Das Verhältnis zwischen DWE und der von der BMG getragenen Initiative INKW war nicht immer spannungsfrei. Doch jetzt geht der Blick nach vorne. „Die Diskussion war eine gute Grundlage für eine Kooperation zwischen DWE und INKW“, betonte Nico Hertz-Eichenrode im Gespräch mit dem MieterEcho. Diese Zusammenarbeit könnte sich in gemeinsamen Veranstaltungen ausdrücken, aber auch durch gemeinsames Agieren auf Kundgebungen und Demonstrationen. Peter Nowak
https://www.bmgev.de/api/media/file/MieterEcho_Nr._458.pdf