
Gleich eine dreifache Niederlage gab es für den Logistikkonzern DHL vor dem Leipziger Arbeitsgericht. Die zuständige Richterin erklärte nicht nur die fristlose wie auch die nachgeschobene fristgerechte Kündigung von Christopher T. durch DHL für nichtig. Sie lehnte auch die gerichtliche Aufhebung seines Arbeitsvertrags ab, die das Unternehmen beantragt hatte. »Ein Sieg auf ganzer Linie«, freute sich Jörg Weidemann vom Solidaritätskreis für T., der sich kurz nach dem Rauswurf im September 2025 gegründet hat. T., der bei DHL am Airport Leipzig/Halle auch als Verdi-Vertrauensmann tätig war, hatte seine Kündigung erhalten, nachdem er auf einer Demonstration gegen …
… die deutsche Komplizenschaft bei Israels Krieg in Gaza am 23. August 2025 eine Rede gehalten hatte.
Darin begründete der Gewerkschaftler, warum er als DHL-Beschäftigter den Protestmarsch begrüße: »Es ist uns als Flughafenarbeiter ein großes Anliegen, dass unsere Arbeit nicht dem Krieg dient.« Er äußerte auch die Hoffnung, dass der Protest ein starkes Zeichen setzt und mehr Kolleg*innen am Flughafen sich der Kritik an den Rüstungstransporten anschließen. »Wir können uns nicht darauf verlassen, dass sich DHL auf eigene Bestrebungen zu Rüstung verzichten wird«, sagte T. Schließlich seien für den Konzern Rüstungsaufträge ein Geschäft wie jedes andere. Christopher T. betonte in der Rede auch, dass er gerne bei DHL arbeite. Aber er wolle mit seiner Tätigkeit dazu beitragen, zivile und keine Rüstungsgüter zu transportieren.
»Wir nehmen diese Entscheidung des Leipziger Arbeitsgerichts zur Kenntnis und bereiten die notwendigen Rechtsmittel vor, um die aus unserer Sicht klar fehlerhafte Entscheidung überprüfen zu lassen.«Erklärung der Presseabteilung von DHL
Die Richterin erklärte nun zu ihrer Entscheidung gegen Kündigungen und Aufhebungsvertrag, T. habe keine Schmähkritik gegen das Logistikunternehmen geäußert. Auch den Vorwurf von DHL, T. habe Betriebsgeheimnisse preisgegeben, weil er gesagt hat, er habe auch schon Lieferungen für die Rüstung befördern müssen, fand sie nicht nachvollziehbar.
Lilly Stark, Anwältin von T., hatte dazu erklärt, es sei allgemein bekannt, dass DHL auch Rüstungsgüter transportiere, unter anderem fertige der Konzern Lieferungen des Rheinmetall-Konzerns ab. Beide Unternehmen berichten über die Zusammenarbeit auf ihren Webseiten. Somit sei die Behauptung des Unternehmens, T. habe Geschäftsgeheimnisse verraten, gegenstandslos, betonte die vom DGB gestellte Anwältin. Sie monierte zudem das Prozedere, das zur Kündigung ihres Mandanten führte. So sei er von DHL zu einem Gespräch gebeten, kurz darauf freigestellt und dann entlassen worden. Das Gespräch sei bereits mit dem Ziel der Entlassung geführt worden, was rechtlich unzulässig sei.
Jörg Weidemann vom Solidaritätskomitee ging im Gespräch mit »nd« auf die Rhetorik des DHL-Anwalts ein. Er habe erklärt, T. bewege sich »in einem gewerkschaftlichen Milieu«. Daher sei damit zu rechnen, dass T. sich auch weiter politisch äußern werde. Zudem warf der Jurist T. Äußerungen in einer früheren Betriebsversammlung vor, in der er sich mit dem Tarifstreik von Hamburger Kolleg*innen solidarisiert hatte. Für Weidemann stellt sich danach die Frage, wie das DHL-Anwälteteam an den Redebeitrag gelangt ist. Schließlich seien Mitschnitte von Betriebsversammlungen rechtswidrig.
Nach seinem Erfolg vor dem Arbeitsgericht will Christopher T. so schnell wie möglich wieder seine Arbeit im DHL-Luftfrachtzentrum auf dem Flughafen Leipzig/Halle aufnehmen. Doch wann er dort wieder Pakete bearbeiten wird, ist noch unsicher. Denn gegen die Gerichtsentscheidung vom Mittwoch ist Revision zugelassen. Auf Nachfrage erklärte die DHL-Pressestelle: »Wir nehmen diese Entscheidung des Leipziger Arbeitsgerichts zur Kenntnis und bereiten die notwendigen Rechtsmittel vor, um die aus unserer Sicht klar fehlerhafte Entscheidung überprüfen zu lassen.«. Peter Nowak