
»Es wäre politisch unklug, diese gesetzlich verbrieften Mitwirkungsmöglichkeiten nicht zu nutzen«, sagt Michael Kohlstruck. Kohlstruck ist Mitglied im …
… Mieterbeirat Bülowstraße Ost – der gesetzlich verankerten »Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in den Quartieren«, wie es in deren Satzung heißt. Welche Rolle den Mieterbeiräten dabei tatsächlich zukommt und welche Rolle sie einnehmen sollten, ist dabei fortwährend Gegenstand von Diskussionen. Im Gespräch mit »nd« weist Michael Kohlstruck auf die sehr bescheidenen Einflussmöglichkeiten hin, die die Mieterbeiräte gegenüber den LWU haben. Den Mieterbeirat Bülowstraße Ost gibt es in seiner jetzigen Form seit fast zwei Jahren. Er wurde zuletzt im Juli 2024 gewählt und hat zwei Monate später seine Arbeit aufgenommen. Michael Kohlstruck ist einer der damals gewählten Mieterbeiräte (MBR) im Quartier der Gewobag, »von der Potsdamer Straße im Westen bis zur Bautzener Straße im Osten und von der Kurfürstenstraße im Norden bis zur Großgörschenstraße im Süden«, wie der Mieterbeirat auf seiner Webseite schreibt. Kohlstrucks Vorstellungen machen am Status quo nicht Halt. Demnach könnten die Beiräte »Ausgangsposition für weitere persönliche Vernetzungen mit gleichgesinnten Mieter*innen sein, um in Zukunft jede Chance für die Etablierung wirklicher Mitbestimmungsmöglichkeiten zu nutzen«, sagt er.
Das sei keine ferne Utopie.
Die Abgeordnetenhauswahl im September sei eine Chance, um danach die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mieterbeiräte zu verbessern. »Dann könnte das Wohnraumversorgungsgesetz novelliert werden und die Berliner Verfassung geändert werden«, so Kohlstruck. Das mehrfach angepasste Wohnraumversorgungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage der Mieterbeiräte. Das Gesetz ist das Ergebnis des Mietenvolksentscheids. Um den Entscheid abzuwenden, verständigten CDU, SPD und die Initiatoren der Mietenbewegungen einen Kompromiss. Der Verzicht, den Entscheid weiterzuführen, erkaufte sich die damalige Regierung unter anderem mit der Einführung der Mieterbeiräte und Mieterräte – ihrem Pendant auf Unternehmensebene der LWU. 2015 wurde das Gesetz verabschiedet, 2016 trat es in Kraft.
Der Mieterbeirat Kohlstruck zeigt im Gespräch auch auf Widersprüche. Glaubt man Stellungnahmen des Landes Berlin wie jenen vom für Wohnen und Mieterschutz zuständigen Staatssekretär Stephan Machulik, so handelt es sich bei den MBR um Mitwirkungsorgane. Machulik zufolge sollen sich die Beiräte auf die Gestaltung des Wohnumfeldes sowie die soziale und kulturelle Integration der Nachbarschaft konzentrieren und zu Planungen der LWU gehört werden, so erinnert sich Kohlstruck an die Ausführungen des Staatssekretärs auf einer Versammlung der Räte. Eine Interessenvertretung im materiellen Sinn sind sie derzeit also nicht.
Die Mieter*innen im Bülow-Kiez sehen das Kohlstruck zufolge ein bisschen anders. »Bislang hatte sich noch kein Mieter wegen der Organisation eines Straßenfestes an uns gewandt. Wer zu unserer monatlichen Sprechstunde kommt, hat konkrete Beschwerden und erwartet, dass der Mieterbeirat gegenüber der Gewobag dem jeweiligen Anliegen mehr Nachdruck verleiht.« Sie wollen also eine Vertretung, die die Stimme der Mieter*innen verstärkt. Hier liegt ein Ansatzpunkt der Räte als Gegenmacht auf Unternehmensentscheidungen einzuwirken.
Darüber hinaus sei auch eine Vernetzung wichtig, sagt Kohlstruck, um den Blick praktisch über den Tellerrand der eigenen LWU hinaus zu erweitern. Die sogenannte LWU-Vernetzung trägt dem Rechnung: als Austausch- und Unterstüzungsplattform von Mieter*innen und Mitgliedern der Mietergremien der LWU.
»Während die Mietergremien an der kurzen Leine der LWU geführt werden und als ›nicht rechtsfähige sonstige Organe‹ gelten, handelt es sich bei den Mieterinitiativen gewissermaßen um den außerparlamentarischen Arm der Mieterbewegung – bekanntlich sind im Freien auch die Freiheiten größer«, hebt Kohlstruck die unterschiedlichen Vorstellungen hervor. Auch hierbei denkt er an die nächste Abgeordnetenhauswahl. »Dass es in Berlin LWU gibt, wird von der LWU-Vernetzung als Chance gesehen, diese in Zukunft zu einem neuartigen Modell von kommunaler Wohnungspolitik weiterzuentwickeln.«
In dem Zusammenschluss sei man sich einig, dass die politische Kontrolle durch das Land deutlich verbessert werden muss. Wenn dann noch die Mitbestimmung durch die Mieterschaft gesetzlich verankert würde, könnten die Mieterbeiräte Keimzellen einer tatsächlichen Mitbestimmung der Mieter*innen in den LWU werden. Ob das gelingt, wird nicht nur im Abgeordnetenhaus entschieden. Denn neben den Räten und ihrer Vereinigung braucht es natürlich auch den Druck der Mieter*innen, die Mietbeiräte zu Organen ihrer Interessen zu entfalten. Peter Nowak
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1200548.wohnen-berlins-mieterbeiraete-mitwirkung-oder-gegenmacht.html