In Berlins landeseigenen Wohnungsunternehmen sind Mieterbeiräte gesetzlich vorgesehen. Was können sie tatsächlich leisten und wo liegt ihr Potenzial?

Berlins Mieterbeiräte: Mitwirkung oder Gegenmacht?

Bislang hatte sich noch kein Mieter wegen der Organisation eines Straßenfestes an uns gewandt. Wer zu unserer monatlichen Sprechstunde kommt, hat konkrete Beschwerden und erwartet, dass der Mieterbeirat gegenüber der Gewobag dem jeweiligen Anliegen mehr Nachdruck verleiht.« Sie wollen also eine Vertretung, die die Stimme der Mieter*innen verstärkt. Hier liegt ein Ansatzpunkt der Räte als Gegenmacht auf Unternehmensentscheidungen einzuwirken.

»Es wäre politisch unklug, diese gesetzlich verbrieften Mitwirkungsmöglichkeiten nicht zu nutzen«, sagt Michael Kohlstruck. Kohlstruck ist Mitglied im …

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