
Eva Maria Michelmann war am 18. Januar in der nordsyrischen Stadt Raqqa verschwunden, die lange unter Kontrolle der kurdisch-dominierten „Demokratischen Kräften Syriens“ (SDF) stand. An diesem Tag hatten regierungsnahe islamistische Milizen und Einheiten der syrischen Übergangsregierung die Stadt und andere …
… vorwiegend arabische Gebiete übernommen. Michelmann hatte mit ihrem kurdischen Kollegen Ahmet Polad für kurdische Medien über die Auseinandersetzungen berichtet.
Einen Monat nach ihrem Verschwinden begannen Angehörige und Freund*innen von Michelmann mit der Kampagne „Wo ist Eva? Wo ist Ahmed?“ Erst da war allen bewusst geworden, dass der Verbleib der beiden Journalist*innen unklar war.
Anfang April stand zweifelsfrei fest, dass Michelmann und Polad in syrischer Haft waren. Die Informationen kamen von ehemaligen Mitgefangenen, die nach ihrer Freilassung darüber berichteten. Die Freude über Michelmanns Rückkehr nach Deutschland ist nun groß. „Es war diese koordinierte Arbeit und Hartnäckigkeit, die schlussendlich die Freilassung von Eva Michelmann erwirken konnte. Eine Arbeit, welche die Notwendigkeit, Solidarität mit politischen Gefangenen zu organisieren, aufzeigt und beweist, dass ein Kampf für ihre Freiheit Erfolg bringen kann“, heißt es in einer Pressemeldung von Peoples-Bridge.
Ahmet Polad weiterhin in syrischer Haft
Diese Solidaritätsorganisation hat in den letzten Monaten mit Kundgebungen und Pressekonferenzen zunächst nach Aufklärung über den Verbleib der Journalist*innen gedrängt und danach ihre sofortige Freilassung gefordert.
„Michelmann hat sich nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zurückgezogen und steht vorerst für Anfragen nicht zur Verfügung“, betont der Rechtsanwalt Roland Meister, der die Angehörigen vertritt. Im Gespräch mit der taz betont er, dass die Solidaritätsarbeit noch nicht beendet ist. Schließlich befinde sich ihr Arbeitskollege Ahmet Polad weiterhin in syrischer Haft.
Dem Moderator für Özgür TV und Autor für Kurdistana Azad droht auch in seiner türkischen Heimat Verfolgung. Diese Gefahr ist noch gestiegen, weil das syrische Außenministerium Polad als hochrangigen Funktionär der mittlerweile aufgelösten kurdischen Arbeiterpartei (PKK) bezeichnet, die in der Türkei und in Deutschland verboten ist.
Michelmann wird vom syrischen Außenministerium vorgeworfen,„syrisches Staatsgebiet illegal betreten“ und sich „über einen längeren Zeitraum außerhalb der Kontrolle des syrischen Staates„ aufgehalten zu haben, wie der Spiegel kürzlich berichtete. Dem widerspricht Rechtsanwalt Meister im Gespräch mit dem taz.
Michelmann sei in die Gebiete der syrischen Selbstverwaltung als Journalistin eingereist, als das Assad-Regime noch in Syrien herrschte. Meister betont, dass Michelmann im Besitz einer Akkreditierung durch die kurdische Presseagentur gewesen sei. Die Solidaritätsgruppe Peoples Bridge verweist in ihrer Pressemitteilung auch noch einmal: „Journalismus ist kein Verbrechen“.
Peter Nowak
https://taz.de/Eva-Maria-Michelmann-frei/!6189530/