
Am 18. Januar 2026 wurden die Kölner Journalistin Eva Michelmann und ihr kurdischer Kollege Ahmed Polad in Raqqa bei der Evakuierung eines Gebäudes durch Sicherheitskräfte der syrischen Übergangsregierung verhaftet. Michelmann und Polad hatten dort für kurdische Medien über die Angriffe auf die kurdische Selbstverwaltung berichtet. Über mehrere Wochen hin war dann ungewiss, ob die beiden Medienvertreter*innen noch am Leben waren. Sie waren spurlos verschwunden. Erst Anfang April wurde durch die Arbeit von …
… Unterstützungsgruppen klar, dass die beiden Journalist*innen noch leben. Anfang April 2026 berichtete ein Zeuge per Video von der Nacht der Verhaftung von Michelmann und Polad. Am 11. April 2026 gaben schließlich Freigelassene aus dem Gefängnis in Aleppo bekannt, dass sie mit Polad inhaftiert gewesen seien und vor Ort auch eine deutsche Journalistin in Gewahrsam sei.Am 30. April 2026 bestätigte die syrische Regierung die Gefangenschaft der Deniz beiden Pressevertreter*innen. Nun hätte man denken können, dass ihre Freilassung nur noch eine Frage von wenigen Tagen sein würde. Doch diese Hoffnung verflog bei den Angehörigen schnell.
Syrische Seite verhindert weitere Termine
So zogen Eva Michelmanns Mutter, Rotraut Hake-Michelmann, sowie ihr Bruder Antonius Michelmann auf einer Pressekonferenz in Berlin am vergangenen Freitag, 29. Mai, ein bitteres Fazit. Wenige Stunden zuvor hatten die beiden gemeinsam mit ihrem Anwalt Roland Meister ein Gespräch mit dem Auswärtigen Amt gehabt. Die Ergebnisse, die sie auf der Pressekonferenz darlegten, waren ernüchternd.
Noch immer befänden sich Michelmann und Polad in Incommunicado-Haft. Das ist ein juristischer Begriff für eine strikte Isolationshaft ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt, auch der Kontakt zu Angehörigen, Anwält*innen und Ärzt*innen wird ihnen verweigert.
Auf den deutschen Staat hingegen können sich Journalist*innen nicht verlassen, auch und gerade nicht, wenn sie in einem Land verhaftet wurden, mit dem die Bundesrepublik gute Beziehungen pflegen will. Peter Nowak
Vertreter*innen des Auswärtigen Amtes konnten Michelmann nur einmal besuchen. Trotz Bemühungen der Behörde habe die syrische Seite weitere Termine bisher verhindert, wurde den Angehörigen und ihrem Anwalt beim Termin in Berlin mitgeteilt.
Dabei ist die syrische Regierung ein gern gesehener Partner der deutschen Politik. Als der islamistische syrische Präsident Ahmed al-Scharaa am 30. März 2026 auf Staatsbesuch in Berlin war, mussten Michelmann und Polad schon fast sechs Wochen im syrischen Kerker verbringen.
Schnell wieder nach Syrien abschieben
Es ist den Angehörigen und ihren Unterstützer*innen zu verdanken, dass ihr Aufenthaltsort bekannt wurde. Jetzt könnte man erwarten, dass das Auswärtige Amt Druck macht, damit die Journalist*innen schnell freigelassen werden. Und da hätte die deutsche Politik einige Hebel in der Hand.
Schließlich hat das noch durch keine demokratischen Wahlen bestätigte islamistische syrische Regime Interesse an guten Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland und der EU. Doch auch die deutsche Politik drängt auf enge Kontakte zu den Machthabern in Syrien. Schließlich will sie möglichst schnell wieder Geflüchtete nach Syrien abschieben.
Da ist der Einsatz für zwei Pressevertreter*innen, die für kurdische Nachrichtenagenturen arbeiten, vielleicht nur Störfaktor. Diese Befürchtung äußerte Rotraud Hake-Michelmann und verwies auf einen historischen Fall aus den 1970er Jahren in Argentinien. „Meine Tochter darf keine zweite Elisabeth Käsemann werden“, sagte sie.
Elisabeth Käsemann war am 9. März 1977 in Buenos Aires verhaftet und zweieinhalb Monate später in der Haft erschossen worden. Der damaligen Bundesregierung unter Helmut Schmidt waren gute Wirtschaftsbeziehungen zum argentinischen Militärregime wichtiger als der Einsatz für das Leben einer linken Aktivistin.
Die beste Unterstützung für Michelmann und Polad wäre eine starke zivilgesellschaftliche Bewegung. Schließlich sorgten 2018 große Demonstrationen, Konzerte und Autokorsos dafür, dass Deniz Yücel aus türkischer Haft freikam. Auf den deutschen Staat hingegen können sich Journalist*innen nicht verlassen, auch und gerade nicht, wenn sie in einem Land verhaftet wurden, mit dem die Bundesrepublik gute Beziehungen pflegen will. Peter Nowak
https://taz.de/Journalisten-in-syrischer-Haft/!6182946/