Sanktion verstossen gegen Arbeitsrecht

Bremen: Wenn die Anmeldung einer Kundgebung zum Jobverlust führt

Politik Es waren knapp 50 Menschen, die am 17. März vor der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ riefen. Die Polizei konstatierte einen friedlichen Verlauf.

Selbst der Verkehr verlief störungsfrei. Trotzdem kostete die kleine Manifestion im beschaulichen Vechta, wo Kirchen und Gefängnisse zumindest architektonisch eine Symbiose eingehen, der Anmelderin der Kundgebung den Job. Denn in der JVA Vechta ist das mutmassliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette inhaftiert.

So wurde die Kundgebung in vielen Medien als Unterstützung für die RAF bezeichnet, einer Organisation, die es seit 26 Jahren gar nicht mehr gibt. Dass hatte schon Folgen für die Anmelderin Ariane Müller. Der langjährigen Krankenschwester wurde schon wenige Tage vor der Kundgebung ihr Status als freigestellte Betriebsrätin beim Betriebsrat Bremen-Mitte entzogen. Dabei übten sich die übrigen Betriebsratsmitglieder, darunter neben dem Marburger Bund auch Verdi-Mitglieder, in vorauseilenden Gehorsam.

Verbot das Klinikgelände zu betreten

Diese unsolidarische Haltung war die Voraussetzung für den nächsten Sanktionsschritt gegen Ariane Müller. Sie wurde nun auch vom Arbeitgeber Gesundheit Nord bis auf Weiteres freigestellt – mit ausdrücklicher Befürwortung durch den Betriebsratsvorsitzenden. Müller wurde auch verboten, ausserhalb ihrer Betriebsratsarbeit das Klinikgelände zu betreten oder zu Kolleg*innen Kontakt aufzunehmen. Dabei geht es nicht etwa um bestimmte Äusserungen von Müller oder von Teilnehmer*innen auf der von ihr angemeldeten Kundgebung vom 17. März. Die verlief vollkommend friedlich und richtete sich gegen das Gefängnissystem.

Zu den Redner*innen gehörte auch die Anarchistin Hanna Poddig, die wegen der Blockade von Militärtransporten selbst für kurze Zeit in der JVA Vechta inhaftiert war. Sie wolle mit der Teilnahme an der Kundgebung vor allem den Gefangenen Grüsse von Draussen vermitteln.

Zudem wies sie auf den Niedriglohnsektor Gefängnis hin. „Arbeit im Gefängnis ist eine besondere Form von Ausbeutung“, betont Poddig. Sie knüpfte damit an die Forderungen der Gefangenengewerkschaft an, die Bezahlung nach Tarif für Lohnarbeit im Gefängnis und die Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in die Kranken- und Rentenversicherung fordern. Bisher fehlte der gesellschaftliche Druck, um die Forderungen durchzusetzen.

Der wird natürlich auch nicht wachsen, wenn schon eine völlig legale Handlung, wie die Anmeldung einer Kundgebung, mit der Öffentlichkeit über die Situation in den Gefängnissen hergestellt werden soll, den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge hat.

Sanktion verstossen gegen Arbeitsrecht

Mittlerweile regt sich auch Protest gegen diese Sanktionsmassnahme, allerdings ausserhalb des Klinikums. So zweifelt der bekannte Arbeitsrechtler Benedikt Hopmann die Grundlage der Massnahme an. „Allein die Tatsache, dass jemand eine Kundgebung anmeldet, ist kein Grund, in irgendeiner Weise arbeitsrechtliche Sanktionen auszusprechen, weil das Beschäftigungsverhältnis eben ein strukturelles Machtverhältnis ist«, sagte Rechtsanwalt Hopmann gegenüber junge Welt.

Es sei erkennbar, dass die Krankenhausleitung nicht wolle, dass sie mit den Beschäftigten spricht. Häufig würden diese Massnahmen mit der Begründung eingesetzt, dass es keine Unruhe im Betrieb geben solle. Aber diese Unruhe habe die Leitung mit ihren Disziplinierungsmassnahmen selbst geschaffen. „Das geht einfach nicht“, so Hopmann.

Auch der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler stufte gegenüber der Taz die Sanktion von Müller als Benachteiligung wegen einer völlig legalen politischen Handlung ein.

Solidaritätserklärung von Gewerkschafter*innen

Solidarische Gewerkschaftler*innen fordern in Protestbriefen an die Klinikleitung die Rücknahme der Sanktionen. Dort heisst es unter Anderem:

„Wir kennen Frau Müller als kämpferische Gewerkschafterin und Betriebsrätin, als Aktivistin für mehr Krankenhauspersonal (sie hatte das Bremer Volksbegehren für mehr Personal in Krankenhäusern massgeblich mit angestossen) und als Bremer Frau des Jahres 2021. Die Vermutung drängt sich auf, dass Frau Müller – und stellvertretend alle anderen Kolleg*innen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen – mit der Disziplinierung eingeschüchtert werden sollen. Wir solidarisieren uns mit Ariane Müller und fordern Sie unmissverständlich auf, die Massnahmen gegen sie zurückzunehmen.“

Der vollständige Text des Protestbriefs und die Emailadressen, an die er geschickt werden kann, findet sich hier.

Peter Nowak