Die Sanktionierung der Anmelderin wurde in einem Großteil der Medien nicht
kritisch hinterfragt. Im Gegenteil, sie lieferten die Grundlage, indem sie von einer
Solidaritätsaktion für die RAF schrieben,obwohl es die seit 26 Jahren nicht mehr
gibt. Über die realen Inhalte, einen Protest gegen das Gefängnissystem, schrieb
kaum jemand. Der bekannte Arbeitsrechtler Benedikt Hopmann zweifelt die gesetzliche Grundlage der Maßnahme an. „Allein die Tatsache, dass jemand eine
Kundgebung anmeldet, ist kein Grund, in irgendeiner Weise arbeitsrechtliche
Sanktionen auszusprechen, weil das Beschäftigungsverhältnis eben ein strukturelles
Machtverhältnis ist“, sagte Hopmann.
Es waren knapp 50 Menschen, die am 17. März vor der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ riefen. Die Polizei konstatierte einen friedlichen Verlauf. Trotzdem hatte die kleine Manifestation für die Anmelderin erhebliche Konsequenzen. Denn in der JVA Vechta ist …
Politik
Es waren knapp 50 Menschen, die am 17. März vor der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ riefen. Die Polizei konstatierte einen friedlichen Verlauf.
Selbst der Verkehr verlief störungsfrei. Trotzdem kostete die kleine Manifestion im beschaulichen Vechta, wo Kirchen und Gefängnisse zumindest architektonisch eine Symbiose eingehen, der Anmelderin der Kundgebung den Job. Denn in der JVA Vechta ist das mutmassliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette inhaftiert. So wurde die Kundgebung in vielen Medien als Unterstützung für die RAF bezeichnet, einer Organisation, die es seit 26 Jahren gar nicht mehr gibt. Dass hatte schon Folgen für die Anmelderin Ariane Müller. Der langjährigen Krankenschwester wurde …
Die Kampagne für ein umfassendes Streikrecht lädt an diesem Donnerstag zu einer Diskussionsveranstaltung mit Theresa Tschenker ins GEW-Büro in die Ahornstraße 5 ein. Tschenker hat zum politischen Streikrecht in der BRD nach 1945 promoviert. Denn in der Bundesrepublik gibt es im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ein besonders restriktives Streikrecht
Wenn es um die Verteidigung der Menschenrechtegeht, denken viele nicht unbedingt an das Streikrecht der Lohnabhängigen in Deutschland. Zu Unrecht, findet Rechtsanwalt Benedikt Hopmann. „Streikrecht ist ein Menschenrecht und das ist in Deutschland noch längst nicht umfassend verwirklicht.“ Das will der Jurist ändern. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Stadtteilinitiativen und juristischen Gruppen hat er sich im vergangenen Jahr in der Kampagne für …