Am 21.01.2022 wird sich um 9 Uhr ein Antifaschist vor dem Landgericht Fulda verantworten müssen.

Repression gegen Antirassist*innen in Osthessen

Es ist bereits der vierte Prozess in Folge den der junge Mann auf sich nehmen muss. Die Fuldaer Staatsanwaltschaft fordert ein Strafmaß in Form einer Geldstrafe in von 2250€ in Tagessätzen. Hier in Kürze die Hintergründe zu dem Verfahren.

„Nazis morden weiter und der Staat schiebt fleißig ab. Es ist und bleibt schlussendlich das gleiche Rassistenpack!“ Diese Parole wird häufig auf linken Demonstrationen skandiert. Das Amtsgericht Fulda verurteilte Anfang November 2021 einen Antifaschisten wegen …

Beleidigung und Verächtlichmachung der Polizei zu einer  Geldstrafe von 1800 Euro, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er für die Gerichtskosten aufkommen. Der 27jährigen Sozialarbeiter hatte die inkriminierte Parole am 13. April 2019 auf einer Demonstration in Fulda skandiert, auf der an den von einen Polizisten erschossenen Matiullah J. erinnert wurde. Der afghanische Geflüchtete war am 13. April 2018 in der Nähe seiner Unterkunft in Fulda von einem Polizisten erschossen worden, nachdem es einen Streit in einer Bäckerei zwischen ihm und Angestellten gegeben hatte. Während gegen den Polizeischützen keine Anklage erhoben wurde, wird weiterhin gegen zahlreiche Antirassist*innen, die dagegen protestierten, ermittelt. Mehrere Prozesse gegen sie stehen noch aus. Auch der verurteilte Sozialarbeiter könnte noch mal vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, weil sie eine höhere Strafe fordert. 

Peter Nowak 

Erstveröffentlichungsort:
https://www.akweb.de