Herrschen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Freiburg grundrechtswidrige Zustände?

Die schwäbische Hausordnung

Ein Rechtsgutachten bewertet die Hausordnung, die in der baden-württembergischen Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg für Flüchtlinge gilt, als grundrechtswidrig. Eine Kampagne fordert deshalb, die Vorschriften zu ändern und den Bewohnern eigentlich selbstverständliche Befugnisse einzuräumen.

»Im Land Baden-Württemberg können sich geflüchtete Menschen nicht auf die Wahrung ihrer Grund- und Menschenrechte verlassen. Wir haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das belegt: Die von Ihnen erlassene Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen ist in vielen Punkten eindeutig grundrechtswidrig.« Diese schweren Vorwürfe erhob die Kampagne ….

…..»Grundrechte am Eingang abgeben« Anfang September in einem offenen Brief. Dieser richtete sich gegen die Verantwortlichen im einzigen Bundeslandes, das von einem grünen Ministerpräsidenten – Winfried Kretschmann – regiert wird; die Grünen koalieren in Baden-Württemberg mit der CDU.

Die Freiburger Gruppen LEA-Watch – LEA steht für Landeserstaufnahmeeinrichtung – und Aktion Bleiberecht haben die Kampagne initiiert. Sie kritisieren vor allem die Vorschriften in den vier Erstaufnahmestellen in Baden-Württemberg, von denen eine sich in Freiburg befindet; das erwähnte Gutachten, welches die Aktion Bleiberecht in Auftrag gegeben hat, untersucht die Hausordnung dieser Einrichtung. Die Gruppen bemängeln, dass die Flüchtlinge in den ersten neun Monaten ihres Aufenthalts nicht arbeiten dürften. Das unerlaubte Verlassen der Einrichtung könne Geldstrafen nach sich ziehen. Zudem könnten sich die Bewohner nicht selbst versorgen. Der Sicherheitsdienst habe die Erlaubnis, beim Verlassen und Betreten des Geländes sowohl die Taschen der Flüchtlinge zu kontrollieren als auch jederzeit deren Wohnräume zu inspizieren.

Das Gutachten haben die Berliner Juristinnen Anne-Marlen Engler und Anja Lederer erstellt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass diese Praxis bereits deshalb rechtswidrig sei, weil sie das Hausrecht ausschließlich der zuständigen Behörde übertrage und damit gegen den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung verstoße. Zudem schreiben sie: »Ohne gesetzliche Grundlage werden hoheitliche Befugnisse an private (Security-)Firmen erteilt, die scheinbar nach Gutdünken Hausverbote erteilen können.«

Engler und Lederer unterziehen die Hausordnung der LEA Freiburg einer detaillierten juristischen Kritik. In der Ordnung ist beispielsweise festgelegt, dass die Bewohner keinen Anspruch auf einen Schlüssel für ihre Zimmer hätten. »Nach rein mietrechtlichen Grundsätzen sind selbst Vermieter von Geschäftsräumen nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Mieterinnen und Mieter einen Schlüssel einzubehalten«, schreiben Engler und Lederer. Die Vorgaben aus dem Mietrecht ließen sich zwar nicht unmittelbar auf öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnisse übertragen, doch »angesichts der Orientierung der Mietrechtsprechung an der strukturellen Unterlegenheit der Mieter« müsse auch in Unterkünften für Flüchtlinge gelten, dass »ausschließlich die Bewohnerinnen und Bewohner die Verfügungsgewalt über die Schlüssel für die von ihnen bewohnten Zimmer haben«.

Die Hausordnung sieht unangekündigte Kontrollen der Wohnräume vor, worin die Juristinnen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Privatsphäre sehen. Auch Taschenkontrollen verstießen gegen das Persönlichkeitsrecht, das »den eigenen persönlichen Lebensbereich und die Erhaltung seiner Grundbedingung« schütze. Politische Betätigung ist den Bewohnerinnen und Bewohnern verboten, was nach Ansicht von Engler und Lederer das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig einschränkt.

»Die Landesregierung benutzt die Hausordnung als politisches Mittel, um ein Funktionieren ihrer Massenlager mit bis zu 800 Personen auf engem Raum durchsetzen zu können«, sagte Walter Schlecht von der Aktion Bleiberecht der Jungle World. Während der Covid-19-Pandemie müssten die Grundrechte der Flüchtlinge besonders gestärkt werden. »Wenigstens in einem Seuchenfall wie dem derzeitigen müssten Sammellager aus Gründen des Schutzes der Bewohner vor Infektionen aufgelöst werden. Das entspräche am ehesten den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts«, so Schlecht. Die Aktion Bleiberecht fordert seit ihrer Gründung wie viele andere antirassistischen Gruppen die Auflösung der Massenunterkünfte; Flüchtlinge sollten stattdessen Wohnungen anmieten dürfen.

Trotz der eindeutigen juristischen Bewertung besteht wenig Hoffnung, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg die Lage der Bewohner in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbessern wird. Schließlich steht zu vermuten, dass sich der zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit einer strikten Politik für die im kommenden Jahr anstehende Landtagswahl profilieren will.

Das baden-württembergische Innenministerium bestreitet auf Anfrage der Jungle World, dass die Hausordnung der LEA Freiburg gegen Grundrechte verstießen. »Bei der Unterkunft in Freiburg handelt es sich nicht um eine allgemein zugängliche öffentliche Einrichtung. Deshalb erhalten nur berechtigte Personen Zugang zum Gelände. Dies dient in erster Linie dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner«, sagte Carsten Dehner von der Pressestelle des Ministeriums der Jungle World. Das Verbot der politischen Betätigung sei aus Gründen des Rechtsfriedens in den Erstaufnahmelagern notwendig.

Anders als bei den politisch Ver­antwortlichen finden das Gutachten und die Forderung nach einer grundrechtskonformen Ausgestaltung der LEA-Hausordnungen öffentlich durchaus Unterstützung. Zahlreiche anti­rassistische Gruppen, Flüchtlingsräte und Juristenorganisationen haben in den vergangenen Wochen den offenen Brief der Kampagne unterzeichnet. Auch die Künstlerin Natascha Sadr Haghighian, die im vergangenen Jahr den deutschen Pavillon auf der Kunstbiennale in Venedig gestaltete, hat unterschrieben. Peter Nowak