Herrschen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Freiburg grundrechtswidrige Zustände?

Die schwäbische Hausordnung

Ein Rechtsgutachten bewertet die Hausordnung, die in der baden-württembergischen Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg für Flüchtlinge gilt, als grundrechtswidrig. Eine Kampagne fordert deshalb, die Vorschriften zu ändern und den Bewohnern eigentlich selbstverständliche Befugnisse einzuräumen.

»Im Land Baden-Württemberg können sich geflüchtete Menschen nicht auf die Wahrung ihrer Grund- und Menschenrechte verlassen. Wir haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das belegt: Die von Ihnen erlassene Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen ist in vielen Punkten eindeutig grundrechtswidrig.« Diese schweren Vorwürfe erhob die Kampagne ….

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Offener Brief wendet sich gegen Unterbringung und Behandlung Geflüchteter in baden-württembergischer Aufnahmeeinrichtung

Grün-Schwarz verletzt Grundrechte

Die Berliner Juristinnen Anne-Marlen Engler und Anja Lederer kommen in einem Gutachten der Kampagne »Grundrechte am Eingang abgeben« zu dem Ergebnis, dass die Hausordnung in den Landesaufnahmeeinrichtungen grundrechtswidrig

In Baden-Württemberg, dem einzigen Bundesland, das von einem Ministerpräsidenten mit grünem Parteibuch regiert wird, nämlich Winfried Kretschmann, sind die Bewohner*innen von Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete (LEA) massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt. Das ist der Vorwurf der Kampagne »Grundrechte am Eingang abgeben«. Sie hat ihn in einem Offenen Brief erhoben, der von zahlreichen….

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