Ein Rechtsgutachten bewertet die Hausordnung, die in der baden-württembergischen Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg für Flüchtlinge gilt, als grundrechtswidrig. Eine Kampagne fordert deshalb, die Vorschriften zu ändern und den Bewohnern eigentlich selbstverständliche Befugnisse einzuräumen.
»Im Land Baden-Württemberg können sich geflüchtete Menschen nicht auf die Wahrung ihrer Grund- und Menschenrechte verlassen. Wir haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das belegt: Die von Ihnen erlassene Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen ist in vielen Punkten eindeutig grundrechtswidrig.« Diese schweren Vorwürfe erhob die Kampagne ….
Die Berliner Juristinnen Anne-Marlen Engler und Anja Lederer kommen in einem Gutachten der Kampagne »Grundrechte am Eingang abgeben« zu dem Ergebnis, dass die Hausordnung in den Landesaufnahmeeinrichtungen grundrechtswidrig
In Baden-Württemberg, dem einzigen Bundesland, das von einem Ministerpräsidenten mit grünem Parteibuch regiert wird, nämlich Winfried Kretschmann, sind die Bewohner*innen von Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete (LEA) massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt. Das ist der Vorwurf der Kampagne »Grundrechte am Eingang abgeben«. Sie hat ihn in einem Offenen Brief erhoben, der von zahlreichen….