»Im Land Baden-Württemberg können sich geflüchtete Menschen nicht auf die Wahrung ihrer Grund- und Menschenrechte verlassen. Wir haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das belegt: Die von Ihnen erlassene Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen ist in vielen Punkten eindeutig grundrechtswidrig.« Diese schweren Vorwürfe erhob die Kampagne ….
„Die schwäbische Hausordnung“ weiterlesenHerrschen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Freiburg grundrechtswidrige Zustände?
Die schwäbische Hausordnung
Ein Rechtsgutachten bewertet die Hausordnung, die in der baden-württembergischen Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg für Flüchtlinge gilt, als grundrechtswidrig. Eine Kampagne fordert deshalb, die Vorschriften zu ändern und den Bewohnern eigentlich selbstverständliche Befugnisse einzuräumen.