
Sie wenden sich in Ihrer Petition gegen eine Kürzung von Leistungen der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung. Um welche Teilhabeleistungen handelt es sich dabei? …
… Verena Gotzes: Wir als Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) setzen uns für die Interessen von Menschen mit körperlichen Behinderungen ein und weisen die Kürzungsvorschläge in der Eingliederungshilfe in einem geheimen Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mit Entrüstung und Empörung zurück. Diese Kürzungen würden Teilhabeleistungen wie Leistungen für persönliche Assistenz und die Hilfsmittelversorgung betreffen.
Welche Folgen hätten die Kürzungen für die Betroffenen?
VG: Die diskutierten Kürzungen würden Teilhabeleistungen wie persönliche Assistenz betreffen. Viele Menschen mit Behinderungen benötigen diese oft 24 Stunden am Tag. Die Bedarfe werden jetzt schon nicht überall gedeckt – dort noch weiter zu kürzen, ist völlig inakzeptabel und rechtswidrig. Auch die zurzeit schon nicht gute Hilfsmittelversorgung würde sich weiter verschlechtern, beispielsweise die Ausstattung mit Rollstühlen.
Inwieweit verletzen die diskutierten Kürzungen UN-Konventionen, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung anführen?
Jörg Bechtold: Selbstverständlich verstoßen die Kürzungsvorschläge gegen die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere gegen Artikel 19. Darin ist die Gewährleistung des Staates verankert, den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Leistungen für persönliche Assistenz zu garantieren. Das Recht, die eigene Wohnform zu wählen, darf nicht eingeschränkt werden.
Sie fordern weniger Befristung von Genehmigungsbescheiden und einfachere Verfahren. Wie meinen Sie das genau?
JB: Der BSK setzt sich für einen Bürokratieabbau ein, aber nicht auf dem Rücken der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen. Der einzige Weg ist die Schaffung von einfacheren und einheitlichen Antrags- und Bedarfsfeststellungsverfahren. Ebenso ist aus unserer Sicht die immer noch teilweise vorgenommene Befristung von Leistungsbescheiden von leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen aufzuheben, insbesondere bei gleichbleibenden Bedarfen. Viele Menschen mit Behinderungen erhalten dreimal Post im Jahr von Ämtern wegen Neubeantragungen. Selbstverständlich verursachen diese Antragsverfahren erhebliche Bürokratiekosten, die es einzusparen gilt. Alles andere ist unverständlich.
Wie sind die Reaktionen aus der Politik auf Ihre Unterschriftenaktion?
VG: Wir haben viele Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses und des Bundestags sowie die Bundesregierung und den Berliner Senat angeschrieben. Bisher haben wir Einladungen zu Gesprächen von den Bundestagsabgeordneten Heike Heubach (SPD) und Corinna Rüffel (Grüne) erhalten. Bei der Demonstration am 5. Mai zum europäischen Protesttag haben sich viele Politiker*innen von SPD, Grünen und Die Linke gegen die Kürzungen ausgesprochen. Wir als BSK fordern, dass die Versprechen eingehalten werden und diese Streichliste der Grausamkeiten nie Gesetzesrealität wird.
Planen Sie neben der Unterschriftenaktion weitere Aktionen?
JB: Wir arbeiten in einem Verbändebündnis mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz sowie den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell oder bei ambulanten Diensten beschäftigt sind, und mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zusammen. Dieses Bündnis hat schon kleinere Protestaktionen durchgeführt und wird noch weitere Aktionen organisieren. Interview: Peter Nowak
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1199592.gleichstellung-kuerzungen-sind-inakzeptabel.html