Polizeischüler haben einen schwarzen Basketballspieler mit Affengeräuschen beleidigt. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt. Einer wurde befördert.

Freispruch für Polizeischüler

Für Sören S. ist die Beförderung eine beunruhigende Nachricht. „Er wurde in den Polizeidienst berufen, obwohl das Verfahren schon lief, wenn auch noch kein Urteil gefallen war. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der Debatte um rechte Tendenzen auch bei der Berliner Polizei unverständlich“, erklärte er gegenüber der taz.

Zwei Polizeischüler, die im Juni 2019 wegen Sieg-Heil-Rufen bei einem Basketballspiel zu einer Geldstrafe verurteilt worden waren, sind am Freitagabend vom Berliner Landgericht nach einer dreitägigen Berufsverhandlung freigesprochen worden. Die beiden ZeugInnen, die die rechten Sprüche gehört hatten, sagten aus, dass sie …

…. mit einer Gruppe von Geflüchteten ein Alba-Spiel besucht hatten. Bald sei ihnen eine Gruppe junge Männer in ihrer unmittelbaren Umgebung aufgefallen, da diese einen dunkelhäutigen Spieler auf dem Platz mit Affengeräuschen beleidigt hätten. Später hätten sie aus der Gruppe mehrmals „Sieg Heil“-Rufe gehört. Die beiden SozialarbeiterInnen schalteten den Sicherheitsdienst ein, der die Polizei verständigte.

Am 16. Mai fand der Prozess gegen drei der Männer vor dem Amtsgericht Tiergarten statt. Dort stellte sich heraus, dass es sich bei der Männergruppe um Polizeischüler handelt, die den Geburtstag eines Kollegen gefeiert hatten. Vor Gericht erklärte der Beschuldigte Tobias B., er sei mit anderen in die „Sieg“-Rufe des Alba-Fanblocks eingefallen, „Heil“-Rufe habe er aber nicht gehört.

Auch die PolizistInnen, die die Gruppe nach S.s Anzeige kontrolliert hatten, wurden vernommen. Eine Polizistin erklärte, dass die Gruppe bereits in der Vergangenheit wegen der Verletzung von Polizeidienstvorschriften in einem rechten Kontext aufgefallen sei. Die Staatsanwaltschaft sah es in ihrem Plädoyer als erwiesen an, dass alle drei Angeklagte durch verfassungsfeindliche „Sieg Heil“-Rufe aufgefallen sind.

Befördert trotz Anzeige

Das Gericht verurteilte die drei Männer zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe: Zwei Angeklagte müssen, da sie noch Polizeianwärter sind, Geldstrafen von 40 Tagessätzen à 30 Euro bezahlen, der dritte Angeklagte, der unterdessen zum Polizeimeister auf Probe befördert wurde, muss Tagessätze von 50 Euro zahlen.

Für Sören S. ist die Beförderung eine beunruhigende Nachricht. „Er wurde in den Polizeidienst berufen, obwohl das Verfahren schon lief, wenn auch noch kein Urteil gefallen war. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der Debatte um rechte Tendenzen auch bei der Berliner Polizei unverständlich“, erklärte er gegenüber der taz. Niklas Schrader, der für die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, bereitet dazu eine parlamentarische Anfrage vor. Von der Pressestelle der Berliner Polizei war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu bekommen. Peter Nowak