Neuköllner Mieterin soll für Zweitwohnung der Eigentümerin ausziehen

Lisa L. soll ihre Wohnung in der Neuköllner Leinestraße 6 verlieren, weil sich dort die Wohnungsbesitzerin eine Zweitwohnung einrichten will. Das Amtsgericht Neukölln gab einer Eigenbedarfskündigung der Eigentümerfamilie statt. Dabei haben bei der mündlichen Verhandlung Anfang Juni nicht nur die zahlreichen Prozessbesucher/innen sondern auch die Anwält/innen der Mieterin Lisa S. Zweifel am Eigenbedarf der Wohnungseigentümerin angemeldet. Schließlich hat diese Eigenbedarfskündigung eine Vorgeschichte:
2017 hat Lisa S. von der GbR Leinestraße eine Mieterhöhung erhalten, die sie mit Verweis auf die Mietpreisbremse zurückwies. Sei bekommt vor Gericht Recht. Zudem wird der bestehende Mietpreis gerügt, weil er oberhalb des Mietspiegels liegt. Die Eigentümerin ignoriert die Rüge und meldet Eigenbedarf an. Die mündliche Verhandlung verstärkt die Zweifel an dem Eigenbedarf noch mehr: Die Eigentümerfamilie besitzt ein Einfamilienhaus am Stadtrand von Berlin. Der Ehemann der Eigentümerin erklärte, dass seine Frau manchmal von ihrer Tätigkeit als Anwältin in einer Immobilienfirma abgespannt sei. Deshalb habe man nach einer Wohnung in Berlin-Mitte gesucht. Da man dort nichts gefunden habe, wolle die Familie nun in der Leinestraße 6 eine Zweitwohnung beziehen. Daher soll Lisa S. ausziehen.
Der Mann erklärte auch, dass die Wohnung mehrere Monate im Jahr leerstehen werde. Auf Nachfragen der Mieteranwälte räumte er zudem ein, dass seiner Frau die Hälfte des Wohnhauses in der Leinestraße 6 mit 26 Wohnungen, sowie ein Gewerbeobjekt in Lichtenberg gehören. Auch in der Schönhauser Allee besitzt die Frau gemeinsam mit ihrer Tochter eine Immobilie. Der Ehemann musste sogar einräumen, die Wohnung in der Leinestraße noch nie gesehen zu haben. Dass es dort weder fließend heißes Wasser noch ein Badezimmer gibt, habe er schon gehört, störe ihn aber nicht weiter, weil er vor 30 Jahren auch in einfachen Verhältnissen gewohnt habe, erklärt der Mann. Auf weitere Nachfragen der Mieteranwälte zu der finanziellen und Situation der Familie reagierte er gereizt und erklärte, keine weiteren Fragen dazu mehr beantworten zu wollen.

Mieterin ging an die Öffentlichkeit
Nach der mündlichen Verhandlung hatten viele Prozessbesucher/innen die Hoffnung, dass das Gericht werde die Eigenbedarfsklage zurückweisen. Doch sie hatten sich getäuscht. Die Richterin gab der Klage mit der Begründung statt, dass der Eigenbedarf glaubwürdig vorgetragen worden sei. Enttäuscht war die Initiative Solidarische Aktion Neukölln, die die Mieterin bei dem Prozess begleitet hat. Beim Prozess waren mehr als 70 Interessierte, darunter viele Nachbar/innen anwesend, so dass das Verfahren in einen größeren Saal verlegt werden musste. Auch zur Urteilsverkündung, die in der Regel ohne jedes Publikum verläuft, waren wieder 10 Nachbar/innen vor Ort, was die Richterin in Erstaunen versetzte.
Ein Mitglied der Solidarischen Aktion äußerte gegenüber MieterEcho Online, dass man Lisa S. weiter unterstützen werde, wenn sie sich entschließt, weiter gegen ihre Kündigung zu kämpfen. Es sei sehr positiv zu bewerten, dass sie die Kündigung nicht einfach hingenommen habe, sondern damit an die Öffentlichkeit gegangen sei. Schon lange ist bekannt, dass Eigenbedarfskündigungen zunehmend ein Instrument von Eigentümer/innen werden um Mieter/innen aus der Wohnung zu bekommen. Die Zahl der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen hat in den letzten Jahren zugenommen. Auch Sven Fischer, der sich seit Jahren erfolgreich gegen seine Verdrängung aus der Kopenhagener Straße 46 wehrt, gehörte zu den Prozessbesuchern. Er befürchtet, demnächst ebenfalls eine Eigenbedarfskündigung zu bekommen. „Da sind keine Schlupflöcher für Vermieter in den Gesetzen, sondern Scheunentore“, war sein Kommentar.

Peter Nowak

aus: MieterEcho 28.06.2018