Gewalttätig ausgelebte Eventkulur und ritualisierte Empörung

Das Berliner Landgericht fällte im Fall von Torben P. kein Racheurteil

Zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilte das Berliner Landgericht den 18jährigen Gymnasiasten Torben P. wegen versuchten Totschlags. Er war zu Ostern auf einem Berliner U-Bahnhof betrunken mit einem Passanten in Streit geraten.

Die kurzen Videodequenzen, auf denen zu sehen ist, wie der Jugendliche auf seinen am Boden liegenden Kontrahenten einschlug, mit dem Fuß gegen dessen Kopf trat und von anderen Fahrgästen nur mit Mühe von weiteren Attacken auf sein schon schwerverletztes Opfer abgehalten wurden konnten, sorgten für heftige Debatten über die Sicherheitslage in Berlin. Forderungen nach besonders schweren Strafen wurden schnell laut.

Als das Gericht P. aus der Untersuchungshaft entließ, war die medial inszenierte Empörung groß. Doch bald stellte sich auch die Frage nach der medialen Aufbereitung solcher Gewalttaten. Nachdem ein längerer Ausschnitt des Videos veröffentlicht worden war, schrieb der Tagesspiegel, dass es „die Rolle von Opfern und Täter in einem neuen Licht erscheinen lässt“.

Denn dort wurde auch gezeigt, wie die Kontrahenten in Streit gerieten und beide Seiten mit aggressivem Verhalten die Stimmung anheizten. Das entschuldigt die Attacken des Angeklagten nicht, macht aber die Genese solcher Konflikte deutlich, die sehr eng mit einer aggressiv ausgelebten Feier- und Eventkultur verbunden ist. Vor allem an Wochenenden und Feiertagen treffen in Großstädten oft betrunkene Menschen in U- und S-Bahnhöfen aufeinander. Das Umschlagen der öffentlich zelebrierten Spaßkultur in Aggression und Gewalt ist oft sehr schnell zu beobachten. Die Auslöser sind oft sehr banal und im Nachhinein schwer zu rekonstruieren.

Gerade der Fall Torben P. blamiert alle, die diese Gewalt als sogenanntes Unterschichtenproblem aus der Gesellschaft ausgliedern wollen. Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen Gymnasiasten aus bürgerlichem Elternhaus, der nach den Zeugenaussagen seiner Mitschüler in seiner Umgebung nicht durch besondere Aggressivität und Gewalttätigkeit aufgefallen war. So darf man sein Bekunden, er sei von seiner Tat selber im Nachhinein entsetzt, nicht nur als prozesstaktisches Manöver werden.

Die Forderung nach hohen Strafen oder ein Alkoholverbot in Bussen und Bahnen wie in Hamburg, gehen von der illusionären Annahme aus, mit einer Politik der harten Hand könnte man die Gewalt bändigen. Die Frage, warum sich so viele oft sehr junge Menschen in oberflächliche Zerstreuungen und eine aggressiv ausgelebte Eventkultur flüchten, wird gar nicht erst gestellt. Dafür folgt auf die nächste Gewalttat und ihre spezielle Medienaufarbeitung erneut rituelle Empörung.

Fragwürdige Medienaufarbeitung

Am Tag des Urteilsverkündung gegen Torben P. sorgte ein neuer Fall von Gewalt in einer Berliner U-Bahn mit Todesfolge für Schlagzeilen.

Am Wochenende verunglückte ein 23jähriger Berliner tödlich, nachdem er nach einer Auseinandersetzung in einer U-Bahn vor drei Angreifern auf die Straße geflohen war. Gegen zwei Beteiligte, die sich der Polizei stellten, wurde inzwischen Haftbefehl erlassen. Ob sie den Angeklagten in den Tod hetzten, wie es in manchen Medien heißt, müssen die Gerichte klären.

Die emotional aufbereitete Medienberichterstattung hat viel mit einer Auflagensteigerung, wenig aber mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun. Wenn dann die Gerichtsurteile nicht mit den öffentlichen Forderungen nach harten Strafen übereinstimmen, mögen vor allem die Boulevardmedien und ihre Leser unzufrieden sein. Damit wird aber deutlich, dass sich die Justiz nicht von solchen Kampagnen unter Druck setzen lässt – und das ist zu begrüßen.

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35520/1.html

Peter Nowak


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