FAU darf sich doch Gewerkschaft nennen

RECHT Amtsgericht hebt einstweilige Verfügung gegen anarchosyndikalistische Gewerkschaft auf
Die anarchosyndikalistische Freie ArbeiterInnen Union (FAU) darf sich wieder Gewerkschaft nennen. Am Donnerstag hat das Berliner Amtsgericht eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts aufgehoben, die der FAU das unter Androhung hoher Ordnungsstrafen und sogar Haft für Sekretäre verboten hatte.

Den Antrag auf die einstweilige Verfügung hatte die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte im Dezember 2009 gestellt. In dem Kino hatte eine FAU-Betriebsgruppe einen Haustarifvertrag ausgearbeitet. Die Geschäftsführung lehnte Verhandlungen mit der Begründung ab, dass die FAU keine Gewerkschaft sei. Das Berliner Kammergericht schloss sich dieser Auffassung an und gab der einstweiligen Verfügung statt. Die FAU sei wegen ihrer mangelnden Verankerung nicht tariffähig und daher keine Gewerkschaft, so die Begründung.

Die FAU ging in die nächste Instanz, wo sie nun Erfolg hatte. Richter Stefan Neuhaus betonte in seiner Begründung, dass das Recht sich Gewerkschaft zu nennen unter die Meinungsfreiheit falle. Dem Kriterium der Tariffähigkeit sprach er eine untergeordnete Bedeutung zu. Der Berliner FAU-Sekretär Lars Röhm war hocherfreut: „Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen“, sagte er der taz. „Jetzt können wir im Kino Babylon wieder unsere Gewerkschaftsrechte wahrnehmen“, meinte auch FAU-Sprecherin Milena Fehrte. Dazu gehört vor allem die Beteiligung an Betriebsversammlungen.

Zufrieden zeigte sich auch Jochen Gester vom Solidaritätskomitee für Gewerkschaftsfreiheit, in dem sich auch Mitglieder von DGB-Gewerkschaften engagieren. „Es geht uns nicht um das Programm der FAU, sondern um das Recht der Gewerkschaften, selber zu entscheiden, wie sie ich organisieren“, betont Gester. Von der Geschäftsführung des Kinos war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2010%2F06%2F11%2Fa0224&cHash=f177beffa8

Peter Nowak