»Zahltag« vor Jobcenter untersagt

Erwerbsloseninitiativen wollen trotzdem in Wuppertal protestieren

Erstmals hat die Polizei eine Protestaktion von Erwerbslosen vor einem Jobcenter untersagt. Doch diese wehren sich dagegen.

»Wir wollen soziale Rechte in den Jobcentern erkämpfen und Sonderrechtszonen für Erwerbslose verhindern«, heißt es im Aufruf zu einer Protestaktion am 1. September vor dem Jobcenter in Wuppertal-Oberbarmen. Am »Zahltag«, dem ersten Werktag im Monat, wird seit der Umsetzung der Agenda 2010 traditionell demonstriert. »Viele kommen zur Behörde, weil ihr Arbeitslosengeld II gar nicht oder nicht in der erwarteten Höhe auf das Konto überwiesen wurde. Sie fordern eine sofortige Auszahlung, um ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihre Miete zahlen zu können«, erklärt Harald Thomé von der Erwerbsloseninitiative Tacheles. Diese hat in den vergangenen Jahren häufig zu »Zahltagen« aufgerufen. In Wuppertal will man darauf aufmerksam machen, dass hier Unterkunftskosten für Erwerbslose zu niedrig bemessen werden, was Sozialgerichte häufig korrigieren.

Nun wurde die Veranstaltung unmittelbar vor dem Jobcenter untersagt. Für Thomé ist dies eine Konsequenz aus der zunehmenden Privatisierung hoheitlicher Aufgaben. Das Wuppertaler Jobcenter befinde sich auf einem Privatgelände, der Eigentümer wünsche keine Proteste vor der Tür. Die Erwerbslosen müssten ihre Aktion ca. 50 Meter entfernt auf öffentliches Straßenland verlegen. Die Erwerbslosenaktivisten sehen darin eine Beeinträchtigung ihres Protestes, denn es werde schwieriger, die Betroffenen anzusprechen.

»Wir wollen uns das Recht, vor dem Jobcenter zu protestieren, nicht nehmen lassen«, betont Thomé. Man wolle per Eilantrag das Verbot kippen. Sollte das keinen Erfolg haben, werde der Gang durch alle Instanzen angetreten. Thomé verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2005, wonach auf dem privaten Gelände eines Flughafens Proteste gegen die Abschiebung von Flüchtlingen möglich sein müssten, weil dort hoheitliche Tätigkeiten vollzogen werden. Auch vor einem Jobcenter müsse deshalb Protest möglich sein, meinen die Erwerbslosengruppen, die sich am kommenden Montag beteiligen wollen. Sollten sie bis dahin keinen juristischen Erfolg haben, würden sie sich trotzdem vor dem Jobcenter versammeln und das »spontane Versammlungsrecht« wahrnehmen, kündigte ein Erwerbsloser an, der namentlich nicht genannt werden wollte.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/943772.zahltag-vor-jobcenter-untersagt.html

Peter Nowak

Knastverbot für den Weihnachtsmann


BESCHERUNG Für Inhaftierte können kleine Gesten viel bedeuten, beispielsweise ein Weihnachtspaket von Unbekannten. Doch in fünf Bundesländern sind sie nun verboten: Die Kontrolle sei zu aufwendig

BERLIN taz „Leider habe ich keine Angehörigen, die mich unterstützen könnten. Daher würde ich mich über eine Spende sehr freuen.“ Diese Bitte richtete ein Insasse der Justizvollzugsanstalt Lingen an den Verein Freiabos e. V (www.freiabos.de). Der Verein vermittelt seit fast 30 Jahren Zeitungsabos und auch Paketwünsche von Häftlingen. Doch obwohl die Nachfrage nach den Paketen in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist, dürfen Gefangene in Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen keine Pakete mehr bekommen.

Diese Bundesländer haben Gesetze verabschiedet, die das Versenden von Paketen in die Gefängnisse untersagen. Begründet wurde das Verbot mit dem großen Verwaltungsaufwand. Schließlich müssten alle Sendungen auf gefährliche und auf im Gefängnis verbotene Gegenstände untersucht werden. Geldgeschenke für Häftlinge sind dagegen weiterhin erlaubt. Der Verein Freiabos wirbt für diesen Paketersatz und vermittelt SpenderInnen.

Doch Vereinsmitarbeiterin Annette Baginska äußerte Unverständnis dafür, dass aus verwaltungstechnischen Gründen die Rechte von Inhaftierten eingeschränkt werden. „Wenn man sich ein Gefängnis mal von innen angesehen hat, dann merkt man einfach, wie kleine Dinge plötzlich eine große Bedeutung bekommen und wie das Leben eines Gefangenen von sehr vielen Regeln, aber auch sehr viel Verzicht bestimmt wird“, meint Baginska.

Mit dem Paketverbot werde den Gefangenen die Möglichkeit genommen, sich über ein überraschendes Präsent zu freuen. Dabei gehe es nicht in erster Linie um Geschenke von großen materiellem Wert. Auch ein selbstgemaltes Bild, eine Bastelei oder ein Foto werde den Häftlingen vorenthalten.

Welche Bedeutung solche Gesten für sie haben können, drückt sich in den zahlreichen Dankesbriefen aus, die der Verein in Auszügen auf seiner Homepage veröffentlicht hat. „Vielen Dank, dass Sie es ermöglicht haben, dass ich hier im Gefängnis ein bisschen Weihnachten feiern konnte. Meine eigene Familie hat mich abgeschrieben“, schrieb ein Häftling nach dem Paketempfang. Und die Nachfrage ist weiterhin sehr groß. Zurzeit warten noch knapp 80 Häftlinge auf Pakete.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=2012%2F12%2F22%2Fa0136&cHash=069a96cfec3e839986f3cb640b2d9550

Peter Nowak

Kein Pride in Belgrad

Homosexuellen-Parade bleibt auch 2012 verboten

Der bei der Berlinale preisgekrönte Film »Parada« hat die rechten Angriffe auf Homosexuelle im Jahr 2010 in Belgrad zum Thema. Darin werden ehemalige Kriegsveteranen zum Schutz des »Belgrad Pride« angeheuert – in der Realität bleibt das undenkbar. Wie schon im letzten Jahr wurde die für Samstag von Schwulen- und Lesbengruppen geplante Demonstration in Belgrad vom serbischen Ministerpräsident und Innenminister Ivica Dacic verboten.

Er habe nach der Auswertung der Sicherheitshinweise entschieden, alle geplanten Versammlungen in der Hauptstadt zu verbieten, teilte das Innenministerium mit und stützte sich damit auf dieselbe Begründung wie 2011, um Kundgebungen von Schwulen und Lesben zu verbieten. Es ist die Reaktion auf Bilder von knüppelschwingenden Männern, die vor zwei Jahren brutal auf feiernde Teilnehmer einer Homosexuellenparade in Belgrad einschlugen.

Auch in diesem Jahr hatten rechte Gruppen zu Angriffen auf die Parade aufgerufen. Mit dem Verbot werden sie aber noch gestärkt. Die Maßnahme ist auch ein Affront gegen die EU. Schon 2010 übte Brüssel Kritik am mangelnden Schutz der Homosexuellen. Der EU-Berichterstatter für den serbischen EU-Beitritt, Jelko Kacin, will weiter Druck auf die serbische Regierung ausüben. »LGBT-Rechte sollten das ganze Jahr über geachtet werden. Die ersten Verurteilungen wegen Hassgewalt haben wesentliche Präzedenzfälle geschaffen«, so Kacin.

Die Organisatoren der Belgrader Parade wollen trotz des Verbots feiern, legen es aber nicht auf eine Konfrontation mit der Polizei an und werden deshalb eine Saalveranstaltung abhalten.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/800298.kein-pride-in-belgrad.html
Peter Nowak

Homosexuellenparade in Belgrad verboten

Wie schon zuvor werden als Grund mögliche Ausschreitungen angegeben

Nach Angaben verschiedener serbischer Medien werden die Behörden eine für den kommenden Samstag geplante Homosexuellenparade in der serbischen Hauptstadt verbieten. Der offizielle Grund lautet, es bestehe die Gefahr von Auseinandersetzungen, weil rechte und nationalistische Gruppen wie die Bewegung Dveri angekündigt hatten, die Parade mit allen Mitteln zu verhindern.

Dass es die serbische Rechte nicht bei Drohungen belässt, zeigte sich in den vergangenen Jahren. Seit sich 2001 in Serbien erstmals Homosexuelle organisierten und in die Öffentlichkeit gingen, traten militante Rechte auf den Plan, um diese anzugreifen. 2010, als in Belgrad die erste große Schwulenparade stattfand, gingen Bilder von knüppelschwingenden Rechten, die tanzende Homosexuelle angreifen, um die Welt. Auch im letzten Jahr war die Parade verboten worden, ebenfalls mit der Begründung mangelnder Sicherheit.

Die Problematik ist mittlerweile auch in Deutschland einem größeren Publikum bekannt, seit der auf der Berlinale ausgezeichnete und kürzlich in den Kinos angelaufenen Film Parada diese Angriffe zum Thema gemacht hat In dem Film schützen Kriegsveteranen die Homosexuellen vor den Angriffen.

Test für die EU-Tauglichkeit Serbiens?

Davon kann im realen Alltag in Serbien keine Rede sein. Seit es die Angriffe auf die Homosexuellen gibt, versuchen diese, Unterstützer in und außerhalb des Landes zu finden. Weil die Kräfte im Inland sehr schwach sind, haben sie schon vor 10 Jahren auf die EU gesetzt. So sehen einige der Gruppen, die sich für die Rechte von Schwulen und Lesben einsetzen, den Umgang mit der Parade als eine Art Lackmuspapier auf die serbische EU-Tauglichkeit. Nachdem der prowestliche Präsident durch einen Exponenten der nationalistischen Rechten, der erst vor wenigen Jahren seinen Frieden mit der EU gemacht hat, abgelöst wurde, haben EU-Behörden diesen Standpunkt noch einmal bekräftigt. So erklärte der Berichterstatter für den serbischen EU-Beitritt Jelko Kacin: „Wir werden den Behörden in Belgrad weiterhin zureden, dass sie sicherstellen, dass die nächste Reise eines MEP zur Pride-Parade in Belgrad nicht nur für eine Pressekonferenz sein wird, so wie meine Reise letztes Jahr. LGBT-Rechte sollten das ganze Jahr über geachtet werden, und die ersten Verurteilungen wegen Hassgewalt haben wesentliche Präzedenzfälle geschaffen.“

Die Anlehnung an die EU ist aus der Sicht der schwachen demokratischen Kräfte im Land verständlich, aber keineswegs unproblematisch. Denn damit wird die diffizile Frage, wie der Umgang der EU mit Serbien zu beurteilen ist, mit der Haltung zur Schwulenparade kurzgeschlossen. Das gibt nationalistischen Gruppen die Gelegenheit, alle diejenigen, die aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen die EU-Politik ablehnen, gegen die angeblich von der EU gesponserten Homosexuellen und ihre Freunde zu mobilisieren. Umgekehrt werden damit Homosexuelle unabhängig von ihrer sozialen Situation und ihrer politischen Positionierung automatisch ins Lager der EU-Freunde gerechnet.

Die Veranstalter wolle nun die Parada nach drinnen verlegen, aber dennoch während des Tages „gewisse Ereignisse“ organisieren. Man werde nicht untägig herumsitzen, wenn das Verbot tatsächlich verhängt werden sollte.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/152902
Peter Nowak

Zivilgesellschaft statt Verbot

Es könnte Szenarien geben, die eine Vorführung des Mohammed-Trailers ohne Rückgriff auf staatliche Verbote und Religionsschutz verhindern

Eine bunte und friedliche Demonstration sei es gewesen, der Anmelder habe im Vorfeld mit der Polizei kooperiert und ein Sprecher der Polizei erklärte im Nachhinein, dass die Aufregung im Vorfeld bei den Medien größer gewesen sei als bei ihnen. So wie in Freiburg haben in den letzten Tagen auch in anderen deutschen Städten jeweils einige hundert Menschen gegen den von rechten Christen aus den USA lancierten Mohammad-Movie-Trailer protestiert.

Dass hier also das Recht auf Meinungsfreiheit völlig im Rahmen des deutschen Demonstrationsrechts in Anspruch genommen wurde, ist für den Großteil der Medien nicht besonders interessant. Da werden noch immer zum großen Teil die Nachrichten aus den Ländern in den Mittelpunkt gestellt, in denen die Proteste gegen den Trailer gewalttätig verlaufen sind. Dabei wird oft unterschlagen, dass auch in den arabischen, asiatischen und afrikanischen Ländern, in denen es Proteste militanter Islamisten gab, nur eine verschwindende Minderheit beteiligt war. Dass fast zeitgleich in Ägypten ungleich mehr Menschen gegen soziale Missstände demonstriert und gestreikt haben, war hingegen in Deutschland kaum jemandem eine größere Nachricht wert.

Unfähig, die Welt im Plural zu denken

Man muss nun den Medien nicht unterstellen, dass sie hier bewusst ein Feindbild des Islam aufbauen oder gar „Islamophobie“ schüren wollen. Viel besser bringt es die Kennerin vieler islamisch geprägter Länder, die Reisekorrespondentin Charlotte Wiedemann, mit der Formulierung auf den Begriff, dass hier „die Unfähigkeit, die Welt im Plural zu denken“ deutlich werde. Tatsächlich sind in der Debatte um den Kurzfilm solche differenzierten Stellungnahmen noch immer die Ausnahme. Zu den Ausnahmen gehört auch das Kompetenzzentrum Islam der Aktion 3.Welt Saar, das in einer Pressemitteilung sowohl auf die antisemitischen und antiamerikanischen Töne der islamistischen Kampagne der letzten Tage hinwies, aber auch die rassistischen Untertöne in den hiesigen Medien benannte.

„Die in den Medien geführte Diskussion zu den Vorfällen trägt auch rassistische Züge. Moslems und Araber werden nicht als entscheidungsfähige, handelnde Subjekte gesehen, sondern als Pawlow’sche Hunde, die nicht anders können, als bei jeder vermeintlichen Beleidigung des Propheten Mohammed instinktiv mit Gewalt zu reagieren. Diese rassistische Grundhaltung teilen offenbar manche Anhänger der multikulturellen Gesellschaft und Politiker verschiedener Parteien mit den Rechtspopulisten von ‚Pro Deutschland‘, die jetzt mit dem Film hausieren gehen.“

In der Pressemitteilung wird zudem gegen ein Verbot des Films argumentiert, das schnell auch dazu führen könnte, religionskritische Stimmen generell zum Schweigen zu bringen. Zumindest bei manchen Stellungnahmen aus dem Spektrum der CSU, in denen einer Verschärfung des Paragraphen 166 das Wort geredet wurde, ist die Befürchtung tatsächlich nicht von der Hand zu weisen. Denn dabei geht es um die Sanktionierung einer angeblichen Schmähung der Religion.

Das Dresden-Szenario

Statt eines Verbotes sollte eine gesellschaftliche Debatte darüber geführt werden, ob der Film gezeigt werden soll oder nicht. Dass die bereits im Gange ist, zeigte die Abfuhr, die sich Cinema for Peace holten, als sie als eine Art Trittbrettfahrer des Medienhypes über den Film kurzzeitig ankündigten, ihn demnächst in Berlin zeigen zu wollen. Wahrscheinlich wollten sie damit vor allem das Medieninteresse auf ihr dahin dümpelndes Projekt lenken und hatten noch nicht einmal den Geschäftsführer des Kinos vorher kontaktiert, in dem Cinema for Peace den Film zeigen wollte.

Es wäre absurd, ihm deswegen den Vorwurf zu machen, er würde das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Es ist ein Unterschied, ob ein staatliches Verbot durchgesetzt werden soll oder ob sich Kinobetreiber, Filmverleiher und auch Filmvorführer weigern, den Film zu zeigen. Letzteres ist eine zivilgesellschaftliche Entscheidung, die sich vor allem gegen das Umfeld und die politische Stoßrichtung derer richtet, die lautstark verkünden, den Trailer öffentlich zeigen zu wollen. Dagegen zu protestieren, könnte auch das Ergebnis jener „breiten gesellschaftlichen Diskussion“ sein, die Bundesinnenminister Friedrich am Sonntag im Interview mit dem Deutschlandfunk einforderte. Nur sollte es dabei nicht um den „Schutz religiöser Gefühle“ gehen, wie Friedrich sich ausdrückte, sondern um eine Absage sowohl an Islamismus, aber auch an Rassismus und Rechtspopulismus.

Friedrich gibt in dem Interview auch den Hinweis darauf, dass es ein Szenario geben könnte, das eine öffentliche Filmvorführung aus der rechten Ecke ohne Rückgriff auf den Schutz der Religionen verhindern könnte.

„Wenn konkret zu befürchten wäre, dass es Unruhen und Auseinandersetzungen – gewalttätige Auseinandersetzungen – gibt, die Sie nicht beherrschen können auf andere Art und Weise, dann könnte man so etwas untersagen. Aber das wäre etwas, was im Einzelfall ganz konkret vor Ort von den Länderbehörden zu beurteilen wäre.“

Das ist das gleiche Szenario, das in der Vergangenheit schon die Durchführung vieler rechter Demonstrationen beispielsweise in Dresden verhindert hat. Politiker, die immer nach Verboten und staatlichen Sanktionen rufen, wären dann wieder einmal durch die Aktivitäten der Zivilgesellschaft blamiert.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/152839
Peter Nowak

Grundrechte im Zeitalter der Krise

Die Behörden fahren eine harte Linie gegen Occupy, weil sie die Interessen der Geschäftswelt bedroht sehen. Die konservative Presse gibt dem Vorschub

Die Frankfurter Innenstadt dürfte in den nächsten Tagen zu einem heißen Pflaster werden. Kapitalismuskritiker aus ganz Europa wollen im Rahmen der Blockupy-Tage ab dem 16. Mai gegen die Politik von Banken, Konzernen und Regierungen protestierten. Seit Monaten hat ein Bündnis, das von Attac über Linkspartei bis zur Interventionistischen Linken reicht, ein umfangreiches Protestprogramm vorbereitet.
Doch in den letzten Tagen sind die Aktivisten vor allem mit der Repression beschäftigt, mit der die Behörden auf die Proteste reagieren. Schon in der letzten Woche wurden sämtliche Anlauf- und Kundgebungspunkte verboten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Verbote inzwischen weitgehend bestätigt und lediglich das Demonstrationsverbot für einige Veranstaltungen am Mittwoch und Samstag aufgehoben. Auch das Occupy-Camp in unmittelbarer Nähe der Europäischen Zentralbank (EZB) soll während der Aktionstage geräumt sein.
Zudem wurde mehreren Hundert Menschen aus ganz Deutschland verboten, sich während der Protesttage in der Frankfurter Innenstadt aufzuhalten. Sollten sie dagegen verstoßen und etwa auf die Idee kommen, in der Frankfurter Innenstadt auch nur einzukaufen, wird ihnen die „Anwendung unmittelbaren Zwanges“ durch die Polizei und ein Zwangsgeld von 2.000 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe angedroht, heißt es in einem Schreiben. Viele der von dem temporären Frankfurt-Verbot Betroffenen sind nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Es genügte offenbar schon, auf dem Weg zu einer Demonstration von der Polizei kontrolliert worden zu sein, um auf die Liste der verbannten Personen zu geraten.

Altes Instrument aus der Schublade gezogen

Mit dieser Maßnahme haben die Ordnungsbehörden wieder ein Instrument aus der Schublade gezogen, das vor einem Jahrzehnt auf dem Höhepunkt der globalisierungskritischen Proteste extensiv zur Anwendung kam und in ganz Europa in die Kritik geraten ist. Schon damals monierten Menschenrechtler und Juristen, dass die Unschuldsvermutung aufgehoben würde, wenn schon eine Polizeikontrolle für ein Demonstrationsverbot ausreichen sollte. Zahlreiche Betroffene haben deswegen vor Gericht geklagt – und Recht bekommen. In den letzten Jahren haben die Behörden nur noch selten von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht.
Dass nun im Vorfeld der Krisenproteste in Frankfurt wieder die Repressionskeule geschwungen wird, hat nicht nur lokale Gründe. Es greift zu kurz, wenn Frankfurter Rechtshilfegruppen vor allem dem Frankfurter Ordnungsdezernenten Markus Frank (CDU) vorwerfen, eine neue Eskalationsstufe beschritten zu haben. Die Maßnahmen gegen die Proteste in Frankfurt liegen im europäischen Trend. So wurden kürzlich in Spanien neue Gesetze erlassen, die das Zelten auf öffentlichen Plätzen mit hohen Strafen belegt. Als „die Empörten“ am 12. Mai ihre Bewegung neu erwecken und öffentliche Plätze besetzen wollten, verhinderte das die Polizei prompt.
Während Feuilletonisten der Occupy-Bewegung bescheinigen, sie hätten doch sehr vernünftige Forderungen und man sollte mit ihnen in den Dialog treten, regieren Behörden und Polizisten mit Verboten, Polizeiknüppel und sogar Untersuchungshaft. So wurde in Spanien die CGT-Gewerkschafterin Laura Gomez am 29. März verhaftet, nachdem sie einen landesweiten Generalstreiks maßgeblich mitorganisiert hatte. In den Leitmedien Deutschlands war das bisher keine großen Berichte wert.

Faz lieferte Drehbuch für Demoverbot

Wenn jetzt auch in manchen Medien verhaltene Kritik aufkommt, ob die Ordnungsbehörden in Frankfurt mit ihrer harten Linie nicht über das Ziel hinausschießen, so darf nicht vergessen werde, dass konservative Medien schon vor Wochen genau eine solche harte Hand gegen Krisenprotestler forderten. Unter der Überschrift „Stadt muss Flagge zeigen“ lieferte die FAZ am 11. April praktisch das Drehbuch für den Umgang der Behörden mit Blockupy. „Warum suchen linksextreme Demonstranten immer wieder ausgerechnet diese Großstadt heim? Die Antwort dürfte einfach sein: Weil Frankfurt wie keine andere deutsche Stadt für die Finanzwelt steht und sich deshalb besonders eignet, um den Protest gegen Kapitalismus und die europäische Finanzpolitik kundzutun“, schrieb die FAZ-Korrespondentin Katharina Iskandahar und listete konkrete Gegenmaßnahmen auf. „Dass es als liberale Großstadt aber auch darum geht, im Sinne der Bürger zu entscheiden und, wenn auch nur symbolisch, ein Verbot auszusprechen, hat die Politik lange Jahre versäumt.“

Nicht nur für konservative Journalisten sind Demonstrationen und Proteste in erster Linie eine Bedrohung für die Interessen der Geschäftswelt statt Bürgerrecht. Darauf stützen sich auch die Verbote der Ordnungsbehörden. Ob sie symbolisch bleiben, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Schon jetzt aber hat die Haltung der Behörden nicht nur in Frankfurt denjenigen Recht gegeben, die davor warnen, dass eine neoliberale Wirtschaftspolitik und eine autoritäre Innen- und Rechtspolitik einander bedingen.
http://www.freitag.de/politik/1219-grundrechte-im-zeitalter-der-krise
Peter Nowak

Krisenproteste in Frankfurt/Main weiter größtenteils verboten

Das Verwaltungsgericht folgte in weiten Teilen den Bedrohungsanalysen von Polizei und Politikern

Am Montagabend hat das Frankfurter Verwaltungsgericht ein erstes Urteil zu den von der Stadt Frankfurt ausgesprochenen Verboten der am kommendem Donnerstag beginnenden Krisenproteste in Frankfurt/Main gefällt. Danach wird die Großdemonstration am Samstag unter Auflagen erlaubt sein, auch ein Rave-Konzert am Mittwoch kann stattfinden.

Verboten bleiben allerdings weiterhin die Aktionstage am Donnerstag und Freitag, die eigentlich der Kern des Blockupy-Protestes sein sollen. An diesen Tagen soll das Bankenviertel gewaltfrei blockiert werden. In Schreiben an die Beschäftigten haben die Organisatoren schon deutlich gemacht, dass sich die Aktion nicht gegen sie sondern gegen die kapitalistischen Verwertungsinteressen richtet, denen sie selber unterworfen sind. Zudem haben die Organisatoren mehrmals betont, dass es sich um gewaltfreie Proteste des zivilen Ungehorsams handeln soll und von den Aktivisten keine Gewalt ausgehen wird. Trotzdem folgte das Verwaltungsgericht in weiten Teilen den Bedrohungsanalysen von Polizei und Politik.

Räumung des Occupy-Camps am Mittwoch

Auch die von den Ordnungsbehörden verfügte Räumung des Occupy-Camps vor der Europäischen Zentralbank hat das Gericht genehmigt. Sollten die Aktivisten den Platz nicht freiwillig verlassen, könnte am Mittwoch eine polizeiliche Räumung erfolgen. In diesem Fall sind Sitzblockaden angekündigt. Die Gerichtsentscheidung kann als Bestätigung der Linie der Ordnungsbehörden verstanden werden, wie es die meisten Medien auch kommentieren.

Die Aktivisten hingegen sprechen von einen Teilsieg vor Gericht und schüren damit Illusionen. Schließlich war klar, dass in erster Linie die Aktionstage verboten werden sollten. Schon in der Vergangenheit wurde sowohl von der Politik als auch den Ordnungsbehörden eine Großdemonstration anders behandelt als dezentrale Kleinaktionen. Mit dem Totalverbot haben die Behörden so einen Spielraum für das Gericht geschaffen, einige Verbote aufzuheben, aber den Teil der Protestagenda zu untersagen, die über Symbolpolitik hinausgeht.

Große Macht der Polizei

Zudem hat das Gericht ein Junktim zwischen dem Ablauf der Aktionstage und der Demonstration hergestellt, der der Polizei einen großen Ermessensspielraum gibt. Sollte es beispielsweise bei der Räumung des Occupy-Camps zu Auseinandersetzungen kommen, können alle Folgeaktionen, auch die Großdemonstration verboten werden. Die Protestorganisatoren haben angekündigt, vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen. Die Begründung zeigt auch, dass die Organisatoren das Urteil nicht als Teilsieg sehen, wie sie in der Überschrift suggerieren.

„Wenn man die Beschlüsse des Gerichts liest, stellt man fest, dass es sich das allein auf die Aussagen und Gefahrenprognosen von Stadt und Polizei bezieht. Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit wird – anders als die Grundrechte der Berufsfreiheit und des Eigentums – nicht gewürdigt“, moniert Blockupy-Sprecher Martin Behrsing.

Mittlerweile wächst der Kreis der Unterstützer der Blockuppy-Aktionen. Das Komitee für Grundrechte hat für den 17.Mai in Frankfurt eine Kundgebung für ein uneingeschränktes Versammlungsrecht angemeldet.

Dort soll auch dagegen protestiert werden, dass über 400 Menschen ein Aufenthaltsverbot für Frankfurt während der Protesttage bekommen haben. So scheinen sich schon im Vorfeld der Aktionstage jene Warnungen zu bestätigen, die einen Zusammenhang zwischen der Durchsetzung einer neoliberaler Wirtschaftspolitik und eine autoritäre Innen- und Rechtspolitik sehen. Damit liegt Frankfurt im europäischen Trend. So wurde kürzlich bekannt, dass in Spanien die Gewerkschafterin Laura Gomez, die an der Vorbereitung des dortigen Generalstreiks beteiligt war, seit 29. März in Untersuchungshaft sitzt.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152002

Peter Nowak

Schwarz gegen Braun und Dunkelrot

Nicht der totalitarismustheoretische Ansatz der CSU ist bemerkenswert, sondern die Schnelligkeit, mit dem nach dem angeblichen Schock über die NSU-Morde die Rhetorikmaschine wieder auf Normalbetrieb gestellt wird

Nachdem die Morde des nationalsozialistischen Untergrunds die Republik erschütterten, wurde wieder verstärkt über ein NPD-Verbot diskutiert. Über die politische Sinnhaftigkeit und die juristischen Möglichkeiten war in den letzten Wochen ausgiebig gestritten wurden. Da wenige neue Argumente dazu kamen, begann sich die Debatte im Kreise zu drehen.

Nun hat die CSU wieder etwas Leben in die Debatte gebracht. Dabei hat ihr Generalsekretär Alexander Dobrindt nur eine Forderung recycelt, die die Partei fast jährlich zum Jahresbeginn vor ihrem Klausurtreffen in Bad Kreuth wiederholt. Wie auch im letzten Jahr forderte Dobrinth erneut, ein Verbot der Linkspartei zu prüfen. Nun ist allen Beobachtern klar, dass diese Forderung keine praktische Relevanz haben wird. Nicht nur aus der FDP, sondern auch aus der Union wurde die Forderung sofort zurückgewiesen.

Natürlich soll damit nur der betont konservative Kurs der CSU unterstrichen werden. Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag Gerda Hasselfeldt hat schon vor einigen Tagen die Vorlage geliefert, als sie in der FAZ für mehr Deutschland in Europa eintrat und Kriterien forderte, mit denen renitente Staaten aus der Eurozone gewiesen werden können. Hasselfeldt hat auch ihren Generalsekretär bei dem Kampf gegen die Linke sekundiert. Die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz ist für sie selbstverständlich, ein Verbot wollte sie nicht ausschließen. Zudem solle wie die NPD auch die Linkspartei von der finanziellen Förderung durch den Staat ausgeschlossen werden.

Wie im letzten Jahr

Eigentlich müsste man sich fragen, ob die CSU-Politiker tatsächlich die Forderungen vom Vorjahr, nur mit einigen aktuellen Vorbemerkungen versehen, immer wiederholen. Im letzten Jahr war es die Kommunismusdebatte, die auch die CSU gegen die Linkspartei aufgebracht hat. In diesem Jahr ist es die Debatte um das NPD-Verbot. Nach dem Prinzip einer Gleichbehandlung wird dann eben auch wieder ein Verbot der Linkspartei in Erwägung gezogen.

Doch selbst diese scheinbare totalitarismustheoretische Gleichbehandlung ist nur oberflächlich. Denn bei der CSU gilt schon seit den Tagen von Franz Josef Strauss das Prinzip, dass sie dafür sorgen will, dass rechts von ihr keine Partei sich etablieren kann. Das heißt, sie stellt selber Forderungen, die ein rechtes Klientel befriedigen und einbinden soll. Mehr Deutschland in Europa gehört dazu. Wenn die SPD aber dafür sorgen wollte, dass links von ihr keine Partei sich etablieren kann, also Wähler der Linkspartei einbinden wollte, käme aus der CSU sofort das Lamento, die SPD drifte nach links ab und verlasse den Konsens der Demokraten, der nach dieser Lesart wohl weit rechts der Mitte liegen muss.

Nichts gelernt aus dem NSU-Schock?

Was bei den aktuellen CSU-Forderungen besonders auffällt, ist der Zeitpunkt. Es ist erst einige Wochen her, dass das Bekanntwerden des nationalsozialistischen Untergrunds scheinbar zu einem Schock bei Politik und in der Öffentlichkeit geführt hat. Die Tatsache, dass eine Nazi-Terrorgruppe unbemerkt von der Öffentlichkeit morden konnte und dass niemand auch nur in Erwägung gezogen hat, dass die Täter aus der rechten Ecke kommen könnten, hat scheinbar nachdenklich gemacht. Dass dagegen bei den Opfern die Schuld gesucht wurde und ihre Verwandtschaft und ihre Freunde fast schon als potentielle Verdächtigte behandelt worden sind, schien zumindest etwas Beschämung auszulösen.

Die neuen Forderungen nach einen NPD-Verbot kamen auf, weil es Hinweise gab, dass es Überschneidungen zum NS-Untergrund gegeben haben könnte. Allerdings meinten andere, die Debatte um das NPD-Verbot solle vor allem von der Rolle des Verfassungsschutzes ablenken. Wenn jetzt Dobrinth und Co. ein Verbot der Linkspartei mit der Debatte um ein NPD-Verbot ins Spiel bringen, machen sie deutlich, dass sie zu den Opfern des NS-Untergrundes höchstens ein instrumentelles Verhältnis haben. Die Zeit der Betroffenheit ist um. Die Rhetorikmaschine ist zumindest in der CSU wieder auf Normalbetrieb gestellt.
Peter Nowak

Protest vor dem Reichstagsgebäude teilweise verboten

 

Berliner Polizei verbietet Demonstration gegen Sparpaket, weil zwei antifaschistische Gruppen dazu mit aufrufen

Die Debatte um den neuen Haushalt hat heute im Bundestag begonnen. In diesem Rahmen soll am kommenden Freitag auch das Sparpaket beschlossen werden, das Einschnitte unter anderem bei Erwerbslosen und Rentnern vorsieht. Dagegen ruft seit Monaten ein breites Bündnis unter dem Motto Sparpakete stoppen am 26. November zur Belagerung des Bundestags auf. Heute hat die Berliner Polizei die geplante Demonstration verboten. Lediglich eine Kundgebung am Brandenburger Tor wurde genehmigt.

Im Vorfeld waren verschärfte Auflagen für die Proteste angekündigt werden, weil am 26. November der russische Präsident Putin zu Besuch in Berlin ist. Dieser Staatsbesuch spielt nun in der Verbotsverfügung keine Rolle mehr. Auch die erhöhte Sicherheit anlässlich der Terrorwarnungen, von denen auch der Reichstag betroffen ist, wird in dem Bescheid nicht erwähnt. Die Sicherheitsbehörden sehen offenbar doch in der Berliner linken Szene die größere Gefahr.

In der Begründung zum Verbot wird darauf verwiesen, dass zu den Protesten neben Untergliederungen der Linken, gewerkschaftlichen und sozialen Gruppen auch die Antifaschistische Linke Berlin und die Antifaschistische Revolutionäre Aktion aufrufen. Bei beiden Gruppen bestünde die Gefahr, dass sie in die Bannmeile um den Reichstag vordringen könnten und so die Sicherheit gefährden würden, begründete das Berliner Landeskriminalamt das Verbot.

Der Pressesprecher des Protestbündnisses Michael Prütz kündigte juristische Schritte gegen das Verbot an. Damit will er nicht nur die Proteste gegen das Sparpaket in der geplanten Form durchsetzen, sondern auch gegen die Einschränkung des Demonstrationsrechtes vorgehen. „Schließlich gab es in der Vergangenheit zahlreiche Demonstrationen, zu denen auch die beiden Organisationen mit aufgerufen haben, die jetzt als Begründung für das Verbot genannt werden.“ Sollte das Beispiel Schule machen, könnten in Zukunft viele Demonstrationen verboten werden, befürchtet nicht nur Prütz. Auf einer von dem Bündnis geplanten Pressekonferenz wird auch die Bezirksvorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Berlin sprechen. 
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/148798

Peter Nowak

Verbot für Hamas-Unterstützer in Deutschland

Bundesinnenminister de Maizière verbietet die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH)
Heute hat das Bundesinnenministerium den Verein „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“ (IHH) mit der Begründung verboten, die Tätigkeit der IHH sei gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet. Damit verstoße sie gegen Artikel 9 Abs. 2 GG / § 3 Abs. 1 des Vereinsgesetzes.

Als Begründung führte Bundesinnenminister Thomas de Maizière an, dass die IHH unter dem Deckmantel der Humanität Unterstützungsarbeit für Sozialorganisationen leiste, die der im Gazastreifen regierenden islamistischen Hamas unterstehen. „Die Hamas übt Gewalttaten gegenüber Israel und israelischen Staatsbürgern aus und beeinträchtigt dadurch die friedliche Verständigung des israelischen und palästinensischen Volkes“, heißt es in der Erklärung des BMI.

Der IHH wird vorgeworfen, durch Zuwendungen an die Sozialorganisationen „in Wahrheit die Terrororganisation Hamas als Ganzes“ zu unterstützen. In der Verbotsbegründung heißt es:

„Dadurch trägt die IHH zum einen dazu bei, den Einfluss der Hamas wegen ihres vermeintlichen sozialen Engagements weiter zu steigern. Zum anderen wird das Gesamtbudget der Hamas entlastet, so dass ihr mehr Mittel für terroristische Aktivitäten zur Verfügung stehen. Damit leistet die IHH dem Terror und der Gewalt in den palästinensischen Gebieten Vorschub.“

Ob diese Einschätzung einer späteren juristischen Prüfung standhalten wird, muss sich zeigen, hat aber keine aufschiebende Wirkung. Das Verbot wurde sofort vollzogen.

In Hessen, Hamburg und NRW wurden Büros der IHH durchsucht; ihre Website wurde abgeschaltet. Es ist sicher kein Zufall, dass das Verbot nur wenige Wochen nach einer der spektakulärsten von IHH-Organisationen gesponserten Aktionen erfolgte. Die von israelischen Militärs gestoppte sogenannte Gaza-Solidaritätsflotte war wesentlich vom türkischen Zweig der IHH organisiert. Die dortige Organisation hat auch gute Kontakte zur gegenwärtigen türkischen Regierung.

Der Bundesinnenminister ließ selber keinen Zweifel, dass das IHH-Verbot mit dem Nahostkonflikt im Zusammenhang steht:

„Das geradezu zynische Verhalten der IHH kommt schon in der Vereinsbezeichnung „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“ zum Ausdruck. Sie missbraucht die Hilfsbereitschaft gutgläubiger Spender, um mit dem für vermeintlich gute Zwecke gespendeten Geld im Ergebnis eine terroristische Organisation zu unterstützen.

Organisationen, die sich unmittelbar oder mittelbar von deutschem Boden aus gegen das Existenzrecht des Staates Israel richten, haben ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit verwirkt.“

http://www.heise.de/tp/blogs/8/148006

Peter Nowak

FAU darf sich doch Gewerkschaft nennen

RECHT Amtsgericht hebt einstweilige Verfügung gegen anarchosyndikalistische Gewerkschaft auf
Die anarchosyndikalistische Freie ArbeiterInnen Union (FAU) darf sich wieder Gewerkschaft nennen. Am Donnerstag hat das Berliner Amtsgericht eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts aufgehoben, die der FAU das unter Androhung hoher Ordnungsstrafen und sogar Haft für Sekretäre verboten hatte.

Den Antrag auf die einstweilige Verfügung hatte die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte im Dezember 2009 gestellt. In dem Kino hatte eine FAU-Betriebsgruppe einen Haustarifvertrag ausgearbeitet. Die Geschäftsführung lehnte Verhandlungen mit der Begründung ab, dass die FAU keine Gewerkschaft sei. Das Berliner Kammergericht schloss sich dieser Auffassung an und gab der einstweiligen Verfügung statt. Die FAU sei wegen ihrer mangelnden Verankerung nicht tariffähig und daher keine Gewerkschaft, so die Begründung.

Die FAU ging in die nächste Instanz, wo sie nun Erfolg hatte. Richter Stefan Neuhaus betonte in seiner Begründung, dass das Recht sich Gewerkschaft zu nennen unter die Meinungsfreiheit falle. Dem Kriterium der Tariffähigkeit sprach er eine untergeordnete Bedeutung zu. Der Berliner FAU-Sekretär Lars Röhm war hocherfreut: „Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen“, sagte er der taz. „Jetzt können wir im Kino Babylon wieder unsere Gewerkschaftsrechte wahrnehmen“, meinte auch FAU-Sprecherin Milena Fehrte. Dazu gehört vor allem die Beteiligung an Betriebsversammlungen.

Zufrieden zeigte sich auch Jochen Gester vom Solidaritätskomitee für Gewerkschaftsfreiheit, in dem sich auch Mitglieder von DGB-Gewerkschaften engagieren. „Es geht uns nicht um das Programm der FAU, sondern um das Recht der Gewerkschaften, selber zu entscheiden, wie sie ich organisieren“, betont Gester. Von der Geschäftsführung des Kinos war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2010%2F06%2F11%2Fa0224&cHash=f177beffa8

Peter Nowak