
Nach seinem Erfolg vor dem Arbeitsgericht will Christopher T. so schnell wie möglich wieder seine Arbeit im DHL-Luftfrachtzentrum auf dem Flughafen Leipzig/Halle aufnehmen. Doch wann er dort wieder Pakete bearbeiten wird, ist noch unsicher. Denn gegen die Gerichtsentscheidung vom Mittwoch ist Revision zugelassen. Auf Nachfrage erklärte die DHL-Pressestelle: »Wir nehmen diese Entscheidung des Leipziger Arbeitsgerichts zur Kenntnis und bereiten die notwendigen Rechtsmittel vor, um die aus unserer Sicht klar fehlerhafte Entscheidung überprüfen zu lassen.«
Gleich eine dreifache Niederlage gab es für den Logistikkonzern DHL vor dem Leipziger Arbeitsgericht. Die zuständige Richterin erklärte nicht nur die fristlose wie auch die nachgeschobene fristgerechte Kündigung von Christopher T. durch DHL für nichtig. Sie lehnte auch die gerichtliche Aufhebung seines Arbeitsvertrags ab, die das Unternehmen beantragt hatte. »Ein Sieg auf ganzer Linie«, freute sich Jörg Weidemann vom Solidaritätskreis für T., der sich kurz nach dem Rauswurf im September 2025 gegründet hat. T., der bei DHL am Airport Leipzig/Halle auch als Verdi-Vertrauensmann tätig war, hatte seine Kündigung erhalten, nachdem er auf einer Demonstration gegen …
„Kritik an Rüstungstransporten kein Kündigungsgrund“ weiterlesen