
Berlinweit wurden bereits über 150 000 Wohnungen in Eigentum umgewandelt. Im Zuge dessen sind immer mehr Mieterinnen mit Eigenbedarfskündigungen konfrontiert. Eigentümerinnen kündigen den Mieterinnen mit der Begründung, dass sie oder nahe Angehörige dort einziehen wollen. Auch Monika Smolarek hat eine Eigenbedarfskündigung erhalten – doch sie will …
… mit ihrer Familie nicht aus ihrer Charlottenburger Wohnung in der Nähe des Olympiastadions ausziehen. Seit über zehn Jahren wohnt sie dort. Mitte Februar 2025 hat Monika Smolarek eine Petition unter dem Titel »Unser Zuhause ist in Gefahr« gestartet. »Ich bin an die Öffentlichkeit gegangen, weil ich eine Mutter bin, die ihrer neunjährigen Tochter ein gutes Leben garantieren will«, sagt Smolarek zu »nd«. Sie habe nichts zu verlieren, betont sie. Sie würde auch ausziehen, wenn sie eine neue Wohnung mit ähnlicher Miete finden würde. »Ich habe in den letzten Wochen viele Zettel für die Wohnungssuche in meinen Stadtteil aufgehängt und mich auf kostenpflichtigen Wohnportalen angemeldet«, erzählt Smolarek. Doch sie habe keinen Erfolg gehabt. »Da ist nichts zu machen«, lautet ihr Fazit. Die Mieterin kämpft nicht das erste Mal gegen eine Kündigung. Vor vier Jahren hatte sie schon einmal Erfolg. Damals wollte sie der frühere Eigentümer im Rahmen einer Verwertungskündigung aus der Wohnung werfen. Er versuchte die Wohnung für den Verkauf freizubekommen, denn mit einer leeren Wohnung lässt sich ein höherer Erlös erzielen. Doch Smolarek konnte in ihrer Wohnung bleiben. Dass es sich lohnt zu kämpfen, habe die Mutter damals gelernt, sagt sie. 2023 sei ihre Wohnung dann an einen 26-jährigen Mann verkauft worden. Nur einen Tag nachdem der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde, habe Smolarek die Kündigung im Briefkasten gehabt. Der Eigentümer gab an, dass er gemeinsam mit seiner Partnerin aus seinem zwölf Quadratmeter großen Kinderzimmer seiner elterlichen Villa in Charlottenburg in die Wohnung in Westend einziehen wolle. Doch noch ist er nicht an diesem Ziel. Im August 2024 beantragte die Anwältin Carola Handwerg im Auftrag von Smolarek beim Gericht, die Kündigung abzuweisen. Sie bestreiten, dass tatsächlich Eigenbedarf vorliegt. Zudem gebe es erhebliche Unterschiede zwischen zwei Unterschriften des Eigentümers – einmal auf dem Kündigungsdokument und einmal auf einem Dokument, das über den Eigentümerwechsel informierte. Bei einem ersten Gerichtstermin konnten die Zweifel bei Monika Smolarek und ihrer Anwältin Carola Handwerg nicht ausgeräumt werden. Außerdem habe sich herausgestellt, dass die Familie des Käufers neben der großzügigen Villa, in dem der 26-Jährige nur ein kleines Kinderzimmer bewohnt haben soll, noch weitere Immobilien besitzt. Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht Charlottenburg ließ sich der Wohnungskäufer von seinem Vater Alexander Ollendorff vertreten, der als Anwalt auf Immobilienrecht spezialisiert ist. Smolarek und ihrer Anwältin sind noch weitere Ungereimtheiten aufgefallen, die beim nächsten Verhandlungstermin vor Gericht eine Rolle spielen werden. »Es ist sehr deutlich, dass die Unterschrift des Käufers bei der Bekanntmachung als Eigentümer nicht mit der Unterschrift unter der Kündigung, die ich erhalten habe, übereinstimmt«, sagt die Mieterin. Deswegen lässt das Gericht ein Gutachten erstellen, das prüfen soll, ob nicht tatsächlich zwei unterschiedliche Personen mit demselben Namen unterzeichnet haben. Wenn das Gutachten zu diesem Schluss kommt, dürfte die Kündigung ins Wanken geraten. Denn hat der 26-Jährige nicht selber unterzeichnet, ist sie ungültig. Dann würde sogar der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum stehen, was ein Straftatbestand ist. Deshalb ist der nächste Gerichtstermin für Monika Smolarek entscheidend. Am 25. März findet dieser vor dem Amtsgericht Charlottenburg statt. »Ich würde mich über solidarische Begleitung bei dem Prozess sehr freuen«, sagt die Mieterin. »Schließlich kämpfe ich nicht nur für meine Wohnung, sondern für die vielen Mieterinnen in Berlin, die von Eigenbedarfskündigung betroffen sind«, sagt Monika Smolarek.