Bei der vorgezogenen Bundestagswahl könnte die Marxistisch Leninistische Partei (MLPD) auf den Wahlzetteln fehlen. Denn …
… der maoistischen Splitterpartei droht die Nichtzulassung. Das ist das Ergebnis einer Sondersitzung des Bundeswahlausschusses am Dienstag. Der Grund ist ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, den die Mehrheit des Gremiums für so gravierend hielt, den MLPD-Vorstand für nicht handlungsfähig zu erklären.
Hintergrund ist, dass das Parteiengesetz im Paragrafen 11 vorschreibt, dass der Vorstand einer Partei mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt werden muss. Die MLPD hat für sich jedoch in ihrem Statut festgelegt, dass das nur für ihre Leitungen auf Orts-, Kreis- und Landesebene gilt. Bundesparteitage sollen satzungsgemäß hingegen nur alle vier Jahre stattfinden. Die letzte Wahl des Zentralkomitees fand 2021 statt.
Sieben der elf Mitglieder des Bundeswahlausschusses sahen darin einen Grund, der amtierenden MLPD-Führung abzusprechen, eine Beteiligungsanzeige für die Bundestagswahl einreichen zu können. Die ist jedoch eine Grundvoraussetzung, um eine Partei zur Wahl zuzulassen. Neben den zwei Richter*innen des Bundesverwaltungsgerichts stimmten die beiden CDUler sowie die Vertreter*innen von CSU, AfD und Grünen für die Ausschlussandrohung, während die zwei Abgesandten der SPD und der FDP-Vertreter dagegen stimmten. Bundeswahlleiterin Ruth Brand enthielt sich der Stimme.
Zuvor hatte sich der Bundeswahlausschuss knapp eineinhalb Stunden die Begründung der MLPD angehört, warum sie es für richtig und notwendig hält, das Parteiengesetz in Bezug auf ihren Bundesparteitagsrhythmus zu ignorieren – und warum das aus ihrer Sicht kein Grund darstellt, nicht zur Wahl zugelassen zu werden. „Wir machen extra diese Parteitage nur alle vier Jahre, weil bei uns dauert eine Parteitagsvorbereitung ein Jahr“, argumentierte Zentralkomitee-Mitglied Peter Weispfennig in der Sitzung. Die MLPD wolle, dass ein solcher Parteitag „gründlich, demokratisch und durch alle Mitglieder vorbereitet“ werden könne – während andere Parteien ja nur „Showveranstaltungen“ durchführten.
Seit 2005 ununterbrochen bei der Bundestagswahl dabei
Die Vierjahresregel für Bundesparteitage gelte seit Gründung 1982. Dass sie nunmehr zum Problem erklärt werde, sei für ihn nicht nachvollziehbar, so Weispfennig. Schließlich habe die Partei ohne Beanstandung 1987 erstmalig an einer Bundestagswahl teilgenommen, seit 2005 sei sie ununterbrochen dabei. Bei der Wahl 2021 erhielt die MLPD, die für sich in Anspruch nimmt, den „echten Sozialismus“ zu vertreten, 22.535 Erst- und 17.799 Zweitstimmen.
Zwar habe es 2021 bereits zum ersten Mal eine Diskussion mit dem Bundeswahlausschuss darüber gegeben, so Weispfennig. Aber trotzdem sei seine Partei schließlich wieder zugelassen worden. Daher verstehe er nicht, warum das dieses Mal anders sein solle. Eine Antwort darauf, was sich aus der Sicht der Ausschussmehrheit inzwischen geändert hat, bekam der Parteifunktionär und Rechtsanwalt jedoch nicht. Von Pascal Beucker und Peter Nowak
https://taz.de/MLPD-droht-Nichtzulassung-zur-Wahl/!6056008/