Hintergrund ist, dass das Parteiengesetz im Paragrafen 11 vorschreibt, dass der Vorstand einer Partei mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt werden muss. Die MLPD hat für sich jedoch in ihrem Statut festgelegt, dass das nur für ihre Leitungen auf Orts-, Kreis- und Landesebene gilt. Bundesparteitage sollen satzungsgemäß hingegen nur alle vier Jahre stattfinden. Die letzte Wahl des Zentralkomitees fand 2021 statt.
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl könnte die Marxistisch Leninistische Partei (MLPD) auf den Wahlzetteln fehlen. Denn …
„Scheitert der „echte Sozialismus“ am Parteiengesetz?“ weiterlesen