Eine Juristin hat bei der Behörde Schmerzensgeld eingeklagt, nachdem sie durch Mobbing im Berliner BfV-Standort krank wurde

Mobbing beim Verfassungsschutz gerichtlich bestätigt

Mit Mobbing-Fällen wird sich die Rechtsanwältin wohl auch in Zukunft öfter beschäftigen. Sie arbeitet in Berlin als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Mobbing-Verfahren.

Jetzt hat auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seinen ersten gerichtlich bestätigten Mobbing-Fall. Der Juristin Christiane Meusel wurde vom Berliner Arbeitsgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen. Sie hatte von 2013 bis 2019 in der Berliner Außenstelle der Behörde unter anderem im Referat Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet. Zu ihren Aufgaben gehörte unter anderem die …

… Beobachtung islamistischer Propaganda in sozialen Netzwerken. Doch bald seien ihr die meisten Aufgaben entzogen worden, berichtet sie gegenüber Telepolis. Sie sei in ihrem Büro von anderen Mitarbeitern isoliert worden. Im April 2016 war sie sich wegen Depressionen in einer Klinik für Psychosomatik in ärztlicher Behandlung. Im Abschlussbericht wurde ihr aus gesundheitlichen Gründen ein Arbeitsplatzwechsel empfohlen.

Nachdem Bitten um eine Versetzung innerhalb der Behörde keinen Erfolg hatten, kündigte Meusel im Februar 2019. Danach hat sie ihren früheren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld „aufgrund von Verletzung von Arbeitgeberfürsorgepflichten, unerlaubter Handlung und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ verklagt.

Die Rechtsanwältin sieht einen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und ihrer Behandlung am Arbeitsplatz, die sie als Mobbing bezeichnet. Sie kann sich dabei auf ein im Auftrag der Agentur für Arbeit erstelltes sozialmedizinisches Gutachten berufen. Trotzdem war Meusels Klage auf Schmerzensgeld in erster Instanz abgelehnt worden.

Für die Klägerin ist der Fall noch nicht erledigt

Rechtsanwalt Gregor Gysi, der Christiane Meusel in der Berufungsklage vertrat, kritisierte, dass der Richter keinerlei Beweisaufnahme vorgenommen habe. Gutachten, die die Angaben der Klägerin bestätigt hätten, seien vom Gericht ignoriert worden. Auch Zeugen, die Meusels Version hätten bestätigen können, seien vom Gericht nicht geladen worden.

Dass ihr in der Berufsklage jetzt ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zugesprochen wurde, sieht Meusel als Teilerfolg. Schließlich wird damit auch implizit festgestellt, dass die Arbeitsbedingungen am Amt für Verfassungsschutz zu ihrer Krankheit beigetragen haben.

Unverständlich ist es für sie allerdings, dass das Gericht einen Zusatzantrag, in dem eine lebenslange Entschädigung gefordert worden war, abgelehnt hatte. Deshalb ist für die Juristin die Angelegenheit auch juristisch noch nicht erledigt. Sie will in diesem Punkt eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Für Meusel ist es auch aus juristischen Gründen nicht zu erklären, dass ihr einerseits Schmerzensgeld für den Umgang am Arbeitsplatz zugesprochen, aber eine Entschädigung abgesprochen wurde. Mit Mobbing-Fällen wird sich die Rechtsanwältin wohl auch in Zukunft öfter beschäftigen. Sie arbeitet in Berlin als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Mobbing-Verfahren.

Auf ihrer Homepage sind unter ihren besonderen juristischen Kompetenzen und Berufserfahrung auch „sechs Jahre Erfahrungen mit dem Kaltgestellt werden in der Bundesverwaltung“ aufgeführt. Tatsächlich gleichen sich die Methoden bei den Mobbing-Fällen.

Dazu gehört das Isolieren von Beschäftigen von ihren Kollegen und die gezielte Unterbeschäftigung. Übrigens hat Meusel, die in der DDR-Oppositionsbewegung sozialisiert wurde, heute keinerlei Sympathie für den Verfassungsschutz mehr und hält ihn für überflüssig.(Peter Nowak)