Räumungsklage: Mieterhöhnung nach Modernisierung wegen Formfehler abgelehnt
Der Gerichtstermin am Schöneberger Amtsgericht am Mittwochmorgen war kurz. Ein Routinefall, wie es sie in Berlin tagtäglich gibt. Es ging um die Räumungsklage der schwerkranken Angelika L., die mit einer Krankenschwester und einem Beatmungsgerät im Gerichtssaal erschienen war. Die Wohnungsgesellschaft DeGeWo wirft ihr vor, die Mieterhöhung nach einer Modernisierung trotz Ankündigung ignoriert zu haben und fordert die Räumung der Wohnung. In der ersten Instanz wurde der Klage stattgegeben und die Mieterin zur Räumung aufgefordert. Die Entscheidung in der zweiten Instanz steht noch aus.
Frau L. bezeichnete die Mieterhöhung wegen eines Formfehlers als ungültig. Daher sei sie berechtigt gewesen, die erhöhte Miete nicht zu zahlen. Die DeGeWo habe für die Modernisierung Kredite der KfW-Bank erhalten und diese Förderung in der Ankündigung der Mieterhöhung nach der Modernisierung nicht bekannt gemacht. Aus diesem Grund habe ein Nachbar von L., der ebenso die Mieterhöhung verweigerte, vor Gericht Recht bekommen. Weil die Mieterhöhung fehlerhaft begründet gewesen sei, müsse er die erhöhte Miete nicht zahlen, so das Gericht.
Joachim Oellerich von der Berliner Mietergemeinschaft betont gegenüber »nd«, es komme häufiger vor, dass Mieterhöhungen wegen Formfehlern unwirksam sind. Das habe zur Konsequenz, dass die Wohnungsbaugesellschaften eine neue korrigierte Mieterhöhung schicken müssen. Dass große Wohnungsbaugesellschaften wie die DeGeWo einen so entscheidenden Fehler machen und die Förderung durch die KfW zu erwähnen vergessen, sieht allerdings auch Oellerich als einen Ausnahmefall an. Normalerweise arbeiten solche Unternehmen sehr professionell und sind darauf bedacht, solche Fehler zu vermeiden, die ihnen nur Geld kosten, berichtet Oellerich aus der Alltagspraxis der Mietergemeinschaft.
Auch Juristen, die sich häufig mit Mietstreitigen befassen, bestätigten gegenüber »nd«, dass Gerichte wegen fehlende oder unvollständiger Angaben zu Fördermitteln eine Mieterhöhung für unwirksam erklärt haben.
Der Pressesprecher der Berliner DeGeWo, Lutz Ackermann erklärte, ihm sei der Fall erst durch die Presseanfrage bekannt geworden. Man recherchiere zur Zeit im Haus intensiv und erarbeite dann eine Stellungnahme. Die lag jedoch bis Redaktionsschluss noch nicht vor.
Sehr interessiert beobachtet die Angelegenheit auch eine Mieterinitiative, an die sich Angelika L. gewandt hatte. Ihrer Meinung nach könnte die Angelegenheit größere Kreise ziehen.
»Möglicherweise haben alle Bewohner von DeGeWo-Häusern, die die gleiche Ankündigung einer Mieterhöhung nach der Modernisierung ohne den Verweis auf die KfW-Förderung bekommen haben, die Möglichkeit, die erhöhte Miete zurückzufordern«, erklärt David Kaufmann von der Mieterinitiative. Er betont allerdings, dass sich Betroffene an Mieterorganisationen wenden und juristisch beraten lassen sollen.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/821609.praezedenzfall-fuer-die-degewo.html
Peter Nowak
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