In einer Pressemeldung fordern die Mieteraktivist/innen ein sofortiges Moratorium bei Zwangsräumungen. Auch das Abstellen von Strom und Gas bei Menschen soll sofort ausgesetzt werden.

Mietenproteste in Zeiten des Corona-Notstands

Unter dem Motto „Gemeinsam gegen Corona“ wollen die Stadtteilaktivist/innen vor allem Menschen, die einer Risikogruppe angehören, unterstützen.

Es sollte ein Höhepunkt einer Mieter/innenbewegung werden: Für den 28. März waren in vielen Städten in Deutschland und Europa Demonstrationen und Proteste gegen den Mietenwahnsinn geplant. Die Berliner Demonstration sollte deutlich machen, dass es auch nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels genügend Gründe für weiteren Protest gibt.  Doch jetzt wurden sämtliche….

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Karl-Heinz Peters rechnet mit der Berliner Wohnungspolitik ab

„Ohne diesen Mann gäbe es sie nicht, wie sie ist und sie würde auch nicht Gropiusstadt heißen. Der Vorstand des gemeinnützigen Wohnungsunternehmens Gehag, Dr. Karl-Heinz Peters, ist der Gründer unseres Stadtteils“, heißt es auf der  Homepage des Quartiersmanagement Gropiusstadt. Jetzt hat der mittlerweile 103jährige Peters im VSA-Verlag ein Buch veröffentlicht, in dem vehement mit der Berliner Wohnungspolitik  der letzten 30 Jahre  abrechnet.  Bereits 1984 meldete sich  Peters mit der Schrift „Wohnungspolitik am Scheideweg“ kritisch zu Wort und warnte davor, den Weg des sozialen Wohnungsbaus zu verlassen. Dieses Buch ist heute nur noch antiquarisch zu erwerben. Nun hat Peters in seinem neuen Buch die Kritik aktualisiert und zugespitzt.  Gleich im Vorwort benennt Peters das Kernanliegen seiner Kritik: „1990 gab die Wohnungspolitik dem jahrelangen, hartnäckigen Drängen von Lobbyisten der verschiedenen Verbänden der privaten Haus- und Grundbesitzer nach: Sie hob die steuerrechtlichen Privilegien für den großen Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft auf, die vor allem den Mietern zugutegekommen waren“: Im Buch zeigt er dann allerdings auf, dass die Weichen für die Entwicklung schon Ende der 1970er  Jahre gestellt, mit dem Ende der DDR aber wesentlich forciert worden ist. So beschreibt Peters einen Wechsel im GEHAG-Vorstand im Jahr 1978: „Auf Vorschlag von Hermann Brandt wurde Wolfgang Materne 1978 auf fünf Jahre zum Vorstandsmitglied bestellt. Schon bei der ersten Abteilungsleiterbesprechung erklärte er: „Ihr seid hier alle viel zu gemeinnützig““. Solches Insiderwissen streut Peters immer wieder ein und manchmal kann er die Entwicklung sehr polemisch beschreiben: So spart er nicht mit beißender Kritik an den Funktionär/innen der DGB-nahen Neuen Heimat, die in den 1980er Jahren zum Inbegriff von Filz und Klientelpolitik im Berliner Wohnungsbau werden sollte.

Der erste  Nagel zum Sarg der GEHAG


Über Wolfgang Materne, der sich nach fünf Jahren im GEHAG-Vorstand  mit 75 % seiner letzten Bezüge verrenten ließ, schreibt Peters: „Der erste Nagel zum Sarg  der GEHAG hatte für sein Leben lang ausgesorgt.“ Im letzten Kapitel  gibt sich Peters sogar als Befürworter einer kämpferischen MieterInnenpolitik zu erkennen, begrüßt den Widerstand gegen Zwangsräumungen und fordert solidarische MieterInnenorganisationen. „Heute sind die Mieter die Ausgebeuteten. Die Mieterorganisationen müssen – über ihre hervorragende Hilfe im Einzelfall hinaus –hierüber aufklären, so dass alle Mitglieder, vor allem die der fraglichen Einkommensgruppen, sich solidarisch erklären und die Organisationen unterstützen“. Peters betont mehrmals, dass nur eine Wiederaufnahme des sozialen Wohnungsbaus und die Ausweitung des kommunalen Wohnungsbaus den Bedarf an preiswerten Wohnraum decken können.  Die Wohnungspolitik müsse mit zwei Prämissen brechen: die Portfoliomaximierung  und die Politik einer höchstmöglichen Rendite. Diese klaren Worte machen das Buch des ehemaligen GEHAG-Vorstands lesenswert. Dabei sollten auch die Schwachpunkte in seiner Argumentation nicht verschwiegen werden: So sieht er die Ursachen für die von ihm kritisierte Entwicklung in der Wohnungspolitik allein im Agieren von Heuschrecken. Auch sein Lob für die DeGeWo, die er als Lichtblick und Gegenpol zur Entwicklung der  GEHAG beschreibt, muss doch stark relativiert werden. Die DeGeWo lässt Zwangsräumungen vollstrecken und in den letzten Monaten haben in den Räumen des Wohnungsunternehmens dagegen Proteste stattgefunden.   Auch seine Rolle als Mitglied der  Reichswirtschaftskammer ab 1942 wird von Peters  in keiner Weise kritisch hinterfragt. Dafür spart er nicht mit Kritik an der Politik der Alliierten, die die GEHAG noch 1949 auf einer Liste der abzuwickelnden nationalsozialistischen Unternehmen führten.

http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/karl-heinz-peters.html

MieterEcho online 23.12.2016

Peter Nowak

Die Degewo und der faire Moment

„Zeig uns deinen fairsten Moment und gewinne vom 25. Mai bis 19. Juli 2015 wöchentlich 1.000,– € für deinen Kiez“. Mit dieser Berlin-Fair-Kampagne wirbt die Wohnungsbaugesellschaft Degewo seit einigen Wochen auf ihrer Homepage http://www.fairesberlin.degewo.de/ .  Dort sind Menschen zu finden, die Musik in Friedhofskapellen  machen oder das Loveparade-Revival „Zug der Liebe“ vorbereiten. Doch in den letzten Tagen finden sich auf der Degewo-Homepage Termine, die zu Protesten über eine drohende Zwangsräumung aufrufen.

Es geht um Jenny N.,  die mit ihrer zehnjährigen Tochter  seit vielen Jahren in einem der Degewo gehörenden Haus im Neuköllner Ortsteil Britz wohnt. Der  Lehramtsstudentin wurde von dem Unternehmen wegen Mietrückständen gekündigt. Das Gericht gab dem Unternehmen recht. Bis zum 31. August soll N. die Wohnung verlassen. Sie wandte sich an das Berliner Bündnis gegen Zwangsräumung, das am vergangenen Donnerstag ein Go-In ins Foyer der Degewo-Verwaltung unternahm. Auch die Mieterin war bei der Aktion dabei. Dort erklärte sie, wegen gravierender Mängel die Miete gemindert zu haben “Dreimal habe ich schon einen Schimmelbefall gemeldet, der inzwischen meine  eigene Einbauküche zerstört und meiner Tochter gesundheitliche Probleme gebracht hat“. Das Unternehmen habe jede Kommunikation mit ihr verweigert und die Mängel nicht beseitigt, nachdem  sie  sich 2009 erfolgreich gegen eine Mieterhöhung gewehrt hat, moniert Jenny N.  Die Aktion wurde beendet, nachdem ein Gespräch zwischen Degewo-MitarbeiterInnen, der Mieterin und einer Delegation des Bündnisses „Zwangsräumung verhindern“ für den 7. Juli vereinbart war.  Auf dem Treffen wurde die Zwangsräumung nicht zurückgenommen. Doch  die Degewo erklärte sich bereit, eine geeignete Ersatzwohnung für die Mieterin in der Nähe ihres  bisherigen  Wohnumfeldes anzubieten.  Die Frage, ob der Fall Jenny N. noch mit einem fairen Moment endet, bleibt also offen.  „Die  Degewo hat jetzt zwei Wochen Zeit um eine Lösung zu finden und die  Zwangsräumung von Jenny zu verhindern“, erklärt Bündnismitarbeiterin Sarah Walter gegenüber MieterEcho-Online.

Rund  200  Zwangsräumungen  jährlich bei der Degewo

Degewo-Pressesprecher  Lutz Ackermann verweist  gegenüber  MieterEcho-Online auf eine  „lange nicht immer glücklichen Beziehung mit der Mieterin“. Es habe bereits Mietrückstände gegeben, bevor N. die Mängel gemeldet habe  „Eine Zwangsräumung ist für uns immer nur das letzte Mittel. Deshalb betreiben wir 25 Mietschuldenberatungsstellen, die Hilfestellung geben können“, betonte Ackermann. Doch dieses letzte Mittel wird im Jahr ca. 200 Mal angewandt.  „Im Jahr waren es 2013  exakt 198 Zwangsräumungen bei Degewo-Wohnungen, im Vorjahr waren es  225 und 2011 mussten 230 MieterInnen ihre Wohnung verlassen“, erklärt  Laura Berner gegenüber MieterEcho Online. Sie ist Mitautorin der im April 2015 vom Institut für Sozialwissenschaften der HU-Berlin  herausgegebenen Studie „Zwangsräumung und die Krise des Hilfesystems“. https://www.sowi.hu-berlin.de/de/lehrbereiche/stadtsoz/forschung/projekte/studie-zr-web.pdf.  In der Studie wird  auch  eine Mitarbeiterin  des Bezirksamt Mitte zitiert,  die zumindest Zweifel am fairen Selbstbild der Degewo aufkommen lässt:  „Es gibt eine Wohnungsbaugesellschaft, bei der ich zunehmend das Gefühl  habe, die wollen ihre komplette Mieterschaft austauschen, das ist die Degewo. […] Die haben keinen Willen mehr, Mietverträge fortzusetzen, auch nicht, wenn wir die Mietzahlung absichern […] und diese Anweisungen kommen von ganz oben“ (Bezirksamt Mitte;  S.81).  Auch Stimmen von Degewo-MitarbeiterInnent, die einer Zwangsräumung positive Seiten abgewinnen können, sind in der Studie zu finden. „Es gibt auch Leute, für die ist ’ne Zwangsräumung auch gut…  Na, wir finden da Wohnungen vor, von Messies oder sonstwas, wo man sagt ‚höchste Zeit, dass da mal jemand vorbeigekommen ist und gesagt hat ‚hier muss sich mal was ändern‘.“ (S. 87).

aus:  MieterEcho online 10.07.2015

http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/degewo-zwangsraeumungen.html
Peter Nowak

Hoffen auf einen fairen Moment

MIETE Das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ unterstützt eine alleinerziehende Mutter in Neukölln

Am heutigen Dienstag entscheidet sich, ob Jenny N. ihre Wohnung im Neuköllner Ortsteil Britz verlassenmuss. Um 9 Uhr hat sie mit AktivistInnen des Bündnisses „Zwangsräumung verhindern“ einen Termin in der Zentrale des Wohnungsunternehmens Degewo.  Für  David Schuster vom Zwangsräumungsbündnis wäre dieser Termin ein schöner Anlass für einen ehrlichen Moment. Schließlich wirbt die Degewo auf ihrer Homepage mit einer Kampagne: „Zeig uns deinen fairsten Moment und gewinne bis 19. Juli 2015 wöchentlich 1.000,– € für deinen Kiez“, heißt es dort. Jenny N., Lehramtsstudentin und alleinerziehende Mutter einer 10-jährigen Tochter, wurde von der Degewo wegen Mietrückständen gekündigt. Bis 31. August soll sie ihre Wohnung verlassen, sonst droht eine Zwangsräumung. Deshalb
hatten am Donnerstag rund 30 MietrebellInnen ein spontanes Protestpicknick in der Degewo-Zentrale abgehalten. Sie zogen erst ab, als der Verhandlungstermin vereinbart war. Mit dabei war auch die Mieterin, die erklärte, wegen gravierender Mängel die Miete gemindert zu haben. „Dreimal habe ich schon einen Schimmelbefall gemeldet, der inzwischen meine eigene Einbauküche zerstört und meiner Tochter gesundheitliche Probleme gebracht hat.“ Das Unternehmen habe jede Kommunikation mit ihr verweigert und die Mängel nicht beseitigt, nachdem sie sich 2009 erfolgreich gegen eine Mieterhöhung gewehrt habe, moniert Jenny N.
Degewo-Pressesprecher Lutz Ackermann erklärt, dass es eine „lange und nicht immer glückliche Beziehung mit der Mieterin“ gegeben habe. Die Mietrückstände seien bereits angefallen, bevor die Mängel gemeldet wurden. Dem Ergebnis der Verhandlungen wollte Ackermann nicht vorgreifen, doch die Degewo sei an einer gemeinsamen Lösung
interessiert: „Eine Zwangsräumung ist für uns immer nur das letzte Mittel. Deshalb betreiben wir 25 Mietschuldenberatungsstellen, die Hilfestellung geben können.“ Trotzdem „gab es 2013 exakt 198 Zwangsräumungen bei Degewo-Wohnungen, im Vorjahr mussten 225 und 2011 30 Degewo-MieterInnen ihre Wohnung zwangsweise verlassen“, so Laura Berner. Sie ist Mitautorin der im April 2015 vom Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-
Universität herausgegebenen Studie „Zwangsräumung und die Krise des Hilfesystems“.

aus Taz: 7.7.2015

Peter Nowak


Mieter muss nicht umziehen

WOHNEN Von Räumung bedrohter Mieter erreicht Vergleich mit der Degewo – Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“ wertet das als Erfolg seiner Arbeit

Dieter S. darf aufatmen. Der von einer Räumung bedrohte Mieter einer Degewo-Wohnung in Moabit kann dort wohnen bleiben, wo er seit 15 Jahren lebt. Sein Anwalt und die Wohnungsbaugesellschaft Degewo haben sich auf diesen Vergleich geeinigt. Die Degewo hatte S. gekündigt, weil der mehrmals seine Mietzahlungen gemindert hatte, unter anderem wegen Baulärm. Nur ein Teil der Mietminderungen wurden gerichtlich anerkannt. Obwohl S. die offenen Forderungen beglichen hatte, entschied das Berliner Amtsgericht im April 2014, die Kündigung der Degewo sei rechtmäßig.

S. wandte sich auch an das Berliner Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“, das vergangenen Freitag bei einem Go-in mit Picknick in der Degewo-Zentrale die Rücknahme der Kündigung forderte. „Von den Degewo-VertreterInnen hörten wir, dass ein Vergleich vorbereitet wird“, sagte Sara Walter von dem Bündnis gegenüber der taz. Auch der betroffene Mieter sie davon überrascht worden.

Isabella Canisius von der Degewo betonte gegenüber der taz, der Vergleich sei bereits vor der Aktion des Bündnisses geplant gewesen. In der Vereinbarung habe S. zusagen müssen, seine Verpflichtungen als Mieter künftig einzuhalten. Er habe zugesichert, seine Forderungen nach Mietminderung nicht mehr weiter zu verfolgen und einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen.

Für Sara Walter vom Bündnis sind diese Klauseln ein Wermutstropfen bei der Vereinbarung. S. habe auf Mieterrechte verzichten müssen, um eine Zwangsräumung zu verhindern. Die Einigung sieht sie auch als Erfolg der Aktivitäten des Bündnisses. In den vergangenen Monaten habe das Bündnis öfter bei Wohnungsbaugesellschaften, Sozialbehörden und Jobcentern interveniert, um Zwangsräumungen zu verhindern. Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (Piraten) hat ergeben, dass es von 2008 bis April 2013 bei der Degewo 1.223 Räumungen gegeben hat.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2014%2F08%2F22%2Fa0122&cHash=e0e8108f3671ff7124c9d4a309ee69b7

Peter Nowak

Zwangsräumung steht ins Haus

MIETRECHT Weil eine schwer kranke Mieterin aufgrund eines Formfehlers in der Mieterhöhung nicht zahlt, will die Degewo sie räumen lassen. Prozess vertagt

In Schöneberg könnte es bald zur Zwangsräumung einer schwer kranken Frau kommen. Angelika L. war am Mittwoch mit Beatmungsgerät und Pflegerin zur Verhandlung vor dem Schöneberger Amtsgericht erschienen. L.s Vermieterin, die Wohnungsbaugesellschaft Degewo, verlangt die Räumung der Wohnung, weil L. mit der Miete im Verzug ist. Zum Urteil kam es nicht: Das Gericht vertagte den Fall, um Auskünfte einzuholen.

„Die Mietschulden waren so hoch, dass wir den juristischen Weg gehen mussten“, erklärte Degewo-Sprecher Lutz Ackermann gegenüber der taz. Die Auseinandersetzung mit L. habe sich mehrere Jahre hingezogen, mittlerweile hätten sich hohe Mietschulden angehäuft.

Laut L. entstanden die Mietschulden wegen der unwirksamen Ankündigung einer Mieterhöhung durch die Degewo: Weil dort nicht erwähnt worden sei, dass das Unternehmen für eine Modernisierung Fördermittel von der staatlichen KfW-Bank erhalten hatte, habe ein Gericht bei einem Nachbarn die Mieterhöhung wegen des Formfehlers für unwirksam erklärt. Der Degewo-Sprecher bezeichnet diese Darstellung als „komplett falsch“.

Fehler unwahrscheinlich

Laut Joachim Oellerich von der Berliner Mietergemeinschaft kommt es häufiger vor, dass Mieterhöhungen durch Formfehler unwirksam werden. Die Vermieter müssten dann eine korrigierte Mieterhöhung verschicken. Dass eine große Wohnungsbaugesellschaft wie die Degewo einen solchen kostenträchtigen Fehler begingen, hält Oellerich für unwahrscheinlich.

Angelika L. und ihr Lebensgefährte wollen die Wohnung nicht freiwillig räumen – auch wenn das Gericht zu ihren Ungunsten entscheidet. Sie haben das Bündnis gegen Zwangsräumungen um Unterstützung gebeten, falls sich der Gerichtsvollzieher ankündigen sollte. Bündnis-Aktivist David Schuster sieht das als Zeichen, dass der Widerstand gegen Räumungen auch außerhalb linker Zusammenhänge wächst. Für eine Unterstützung sei nun entscheidend, welchen Weg die MieterInnen gehen wollen. An einer Eskalation habe man kein Interesse. Oft versuche das Bündnis mit den MieterInnen Lösungen zu finden, um eine Räumung zu verhindern.

Nachdem vor einigen Wochen die schwer kranke Rosemarie F. kurz nach der Zwangsräumung gestorben war, hatten MieterInneninitiativen ein Räumungsmoratorium für SeniorInnen und Kranke gefordert. Die Diskussion ist jedoch schnell wieder versandet.
taz
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2013%2F05%2F17%2Fa0151&cHash=7cfb9692d210a36228184e1a97da67cd

Peter Nowak

Droht neue Zwangsräumung einer schwerkranken Mieterin?


In Schöneberg könnte es bald eine neue Räumung einer schwerkranken Mieterin geben.

Angelika L. war am Mittwoch mit einem Beatmungsgerät und einer Pflegerin bei der Verhandlung vor dem Schöneburger Amtsgericht erschienen. Das Gericht hat sich vertagt, weil es weitere Auskünfte einholen will. Die Vermieterin von L., die Wohnungsbaugesellschaft DeGeWo, verlangt die Räumung der Wohnung, weil Angelika L. mit der Miete im Verzug ist. „Die Mietschulden sind inzwischen so hoch, dass wir den juristischen Weg gehen mussten“, erklärte der Pressesprecher der DeGeWo Lutz Ackermann. Die Auseinandersetzung mit der Mieterin habe sich schon mehrere Jahre hingezogen.
Angelika L. erklärte, die Mietschulden seien wegen der unwirksamen Ankündigung einer Mieterhöhung durch die DeGeWo entstanden. Weil dort nicht erwähnt worden sei, dass die DeGeWo für eine Modernisierung Fördermittel von der KfW-Bank erhalten hat, habe ein Gericht bei ihrem Nachbarn entschieden, dass diese Mieterhöhung wegen des Formfehlers unwirksam sei. Daher habe auch die diese Mieterhöhung ignoriert. Diese Darstellung der Mieterin Angelika L. bezeichnet Lutz Ackermann von der DeGeWo als komplett falsch und nicht nachvollziehbar.

Zum Widerstand entschlossen

Angelika L. und ihr Lebensgefährte wollen die Auseinandersetzung mit der DeGeWo fortsetzen und sind entschlossen, die Wohnung nicht freiwillig zu räumen, auch wenn das Gericht der DeGeWo Recht geben sollte Die Mieter haben mittlerweile das Bündnis gegen Zwangsräumungen um Unterstützung gebeten. Es hat in den vergangenen Monaten in mehreren Fällen am Tag der Räumung mit Blockaden und Kundgebungen vor Ort protestiert. Bisher gelangen Verzögerungen und eine große öffentliche Aufmerksamkeit für die Thematik der Zwangsräumungen. Bündnis-Aktivist David Schuster sieht es sehr positiv, dass sich wie im Fall von Angelika L. auch Mieter zum Widerstand bereit sind, die bisher politisch nicht aktiv waren. Zu den Ursachen der Mietschulden könne und wolle das Bündnis keine Stellung nehmen, betonte Schuster. Das sei auch nicht die Aufgabe des Bündnisses. Für die Unterstützung gegen Räumungen sei nur entscheidend, welchen Weg die MieterInnen gehen wollen. An einer Eskalation habe man aber kein Interesse. Oft versuche das Bündnis gemeinsam mit den MieterInnen Lösungen zu finden, um eine Räumungen zu verhindern.

Räumungsmoratorium für Schwerkranke nie diskutiert

Ob es im Fall von Angelika L. noch Kompromissmöglichkeiten gibt, ließ auch der DeGeWo-Sprecher Ackermann offen. Nachdem vor einigen Wochen die schwerkranke Rosemarie F. zwei Tage nach einer Zwangsräumung in einer Notunterkunft gestorben war, hatten Politiker aller Parteien verbal große Betroffenheit geäußert. Doch nach einigen Tagen war das Thema aus den Medien verschwunden. Ein Räumungsmoratorium zumindest für Schwerkranke, das von verschiedenen Initiativen gefordert wurde, ist nie ernsthaft diskutiert worden.

aus: Mieterecho online
http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/zwangsraeumung-degewo.html
Peter Nowak

Präzedenzfall für die DeGeWo?

Räumungsklage: Mieterhöhnung nach Modernisierung wegen Formfehler abgelehnt

Der Gerichtstermin am Schöneberger Amtsgericht am Mittwochmorgen war kurz. Ein Routinefall, wie es sie in Berlin tagtäglich gibt. Es ging um die Räumungsklage der schwerkranken Angelika L., die mit einer Krankenschwester und einem Beatmungsgerät im Gerichtssaal erschienen war. Die Wohnungsgesellschaft DeGeWo wirft ihr vor, die Mieterhöhung nach einer Modernisierung trotz Ankündigung ignoriert zu haben und fordert die Räumung der Wohnung. In der ersten Instanz wurde der Klage stattgegeben und die Mieterin zur Räumung aufgefordert. Die Entscheidung in der zweiten Instanz steht noch aus.

Frau L. bezeichnete die Mieterhöhung wegen eines Formfehlers als ungültig. Daher sei sie berechtigt gewesen, die erhöhte Miete nicht zu zahlen. Die DeGeWo habe für die Modernisierung Kredite der KfW-Bank erhalten und diese Förderung in der Ankündigung der Mieterhöhung nach der Modernisierung nicht bekannt gemacht. Aus diesem Grund habe ein Nachbar von L., der ebenso die Mieterhöhung verweigerte, vor Gericht Recht bekommen. Weil die Mieterhöhung fehlerhaft begründet gewesen sei, müsse er die erhöhte Miete nicht zahlen, so das Gericht.

Joachim Oellerich von der Berliner Mietergemeinschaft betont gegenüber »nd«, es komme häufiger vor, dass Mieterhöhungen wegen Formfehlern unwirksam sind. Das habe zur Konsequenz, dass die Wohnungsbaugesellschaften eine neue korrigierte Mieterhöhung schicken müssen. Dass große Wohnungsbaugesellschaften wie die DeGeWo einen so entscheidenden Fehler machen und die Förderung durch die KfW zu erwähnen vergessen, sieht allerdings auch Oellerich als einen Ausnahmefall an. Normalerweise arbeiten solche Unternehmen sehr professionell und sind darauf bedacht, solche Fehler zu vermeiden, die ihnen nur Geld kosten, berichtet Oellerich aus der Alltagspraxis der Mietergemeinschaft.

Auch Juristen, die sich häufig mit Mietstreitigen befassen, bestätigten gegenüber »nd«, dass Gerichte wegen fehlende oder unvollständiger Angaben zu Fördermitteln eine Mieterhöhung für unwirksam erklärt haben.

Der Pressesprecher der Berliner DeGeWo, Lutz Ackermann erklärte, ihm sei der Fall erst durch die Presseanfrage bekannt geworden. Man recherchiere zur Zeit im Haus intensiv und erarbeite dann eine Stellungnahme. Die lag jedoch bis Redaktionsschluss noch nicht vor.

Sehr interessiert beobachtet die Angelegenheit auch eine Mieterinitiative, an die sich Angelika L. gewandt hatte. Ihrer Meinung nach könnte die Angelegenheit größere Kreise ziehen.

»Möglicherweise haben alle Bewohner von DeGeWo-Häusern, die die gleiche Ankündigung einer Mieterhöhung nach der Modernisierung ohne den Verweis auf die KfW-Förderung bekommen haben, die Möglichkeit, die erhöhte Miete zurückzufordern«, erklärt David Kaufmann von der Mieterinitiative. Er betont allerdings, dass sich Betroffene an Mieterorganisationen wenden und juristisch beraten lassen sollen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/821609.praezedenzfall-fuer-die-degewo.html

Peter Nowak