Erfolg im Spätverkauf

Minijobber erstreitet Lohnnachzahlungen und Arbeitszeugnis

Am Dienstag ging vor dem Berliner Arbeitsgericht der Lohnkampf in einen
Spätkauf mit einem Vergleich zu Ende. Ein Angestellter hatte auf Lohnnachzahlungen geklagt, weil er nach eigenen Angaben auf Minijobbasis bis zu 60 Stunden wöchentlich gearbeitet habe. Der am erzielte Vergleich sieht vor, dass der Angestellte eine Abfindung von 4000 Euro und ein Arbeitszeugnis bekommt, das bestätigt, dass er sechs Tage wöchentlich in den Laden gearbeitet hat. Dieser Passus sei ihm besonders wichtig gewesen, betonte der Verkäufer gegenüber »nd«. Für die anarchosyndikalistische Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU) und die Berliner Gruppe »Internationale Kommunisten«, die in den
letzten Wochen mehrere Veranstaltungen und Kundgebungen zu dem Fall organisierten betonten, zeigt das Ergebnis, dass selbst in schwer organisierbaren Branchen, wie den Spätverkäufen Erfolge möglich sind.
Bisher war weder der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di noch der FAU ein Fall bekannt, in dem ein Spätverkäufer sich juristisch und politisch gegen seien Arbeitsbedingungen wehrt. »Informelle Beschäftigungsverhältnisse und das hohe Maß an Prekarität, das auch die Ladenbesitzer mit einschließt, machen Widerstand schwer«, erklärt der auf soziale Kämpfe spezialisierte Publizist Holger Marcks. Heinz Steinle von der Nachbarschaftsinitiative, die de Verkäufer unterstützte, sieht das Problem auch im Niedriglohnsektor Einzelhandel, in dem Beschäftigte seit langem über die schlechter werdenden Arbeitsbedingungen klagen. Beispielsweise die Streichung von Abend- und Nachtzuschlägen war Gegenstand eines langen Arbeitskampfes im Jahr 2007.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/214001.erfolg-im-spaetverkauf.html
Peter Nowak


Kommentare sind geschlossen.