VVN-BdA hat immer noch nicht die Gemeinnützigkeit zurück

Weiter von Konkurs bedroht

Anfang Oktober sind weitere Aktionen geplant, so eine Veranstaltung Ende Oktober, mit der der Druck auf die Politik erhöht werden soll, Organisationen nicht mittels Vereinsrecht zu reglementieren. Denn, so schreibt die VVN-BdA auf ihrer Homepage: »Die Gängelung zivilgesellschaftlicher Akteure ist durch die Bundesregierung politisch gewollt und kein ›Unfall‹, wie es von den Verantwortlichen immer wieder kolportiert wird.«


Eigentlich haben die Aktiven der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) genug zu tun. In den vergangenen Wochen beteiligte sich die Organisation an Protesten gegen nach rechts offene Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen. Auch bei der Blockade gegen den Aufmarsch der Neonazipartei »Dritter Weg« am Samstag in Berlin waren sie dabei. Trotzdem haben sich Mitglieder Zeit für eine weitere Aktion genommen. Am 1. Oktober machten sie vor dem ….

…. Berliner Abgeordnetenhaus darauf aufmerksam, dass die in allen Bundesländern aktive Organisation den vom Berliner Finanzamt entzogenen Gemeinnützigkeitsstatus noch immer nicht zurückerhalten hat. Und sie planen weitere Aktionen, damit das Thema nicht aus dem öffentlichen Gedächtnis verschwindet.

Ewald Leppin von der Berliner VVN-BdA sagte im Gespräch mit »nd«, Ziel sei es gewesen, mit Flugblättern daran zu erinnern, dass über dem Verein immer noch das Damoklesschwert des Konkurses schwebt. Das Berliner Finanzamt hatte der ältesten antifaschistischen Organisation im November 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Zur Begründung hieß es, sie werde im Verfassungsschutzbericht Bayerns als »bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus« bezeichnet. Gegen das Vorgehen der Behörde protestierten zahlreiche Prominente.

Doch in letzter Zeit war es ruhiger geworden um die Causa Gemeinnützigkeit. Zwar macht den Antifaschist*innen die Tatsache Hoffnung, dass die VVN-BdA im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2019 nicht mehr aufgeführt ist (»nd« berichtete). »Eine Entwarnung kann aber noch nicht gegeben werden«, sagte Markus Tervooren, Geschäftsführer der VVN-BdA Berlin, dem »nd«. Denn die Finanzamtsentscheidung sei weiter gültig. Bisher hat sie für die VVN-BdA keine finanziellen Folgen, weil die juristische Auseinandersetzung darum aufschiebende Wirkung hat. Zudem sind seit ihrem Bekanntwerden laut VVN-BdA mehr als 1500 Menschen aus Solidarität Mitglieder der Organisation geworden. Sollte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aber Bestand haben, müsste die VVN-BdA Gelder in bis zu fünfstelliger Höhe an das Finanzamt zurückzahlen. Dann müsste sie Konkurs anmelden, sagt Tervooren. Diese Bedrohung sei auch eine Belastung für die politische Arbeit. »Wir haben eigentlich als antifaschistische Organisation wirklich Besseres zu tun, als uns mit dem Finanzamt auseinanderzusetzen«, meint Tervooren.

Deshalb sind weitere Aktionen geplant, so eine Veranstaltung Ende Oktober, mit der der Druck auf die Politik erhöht werden soll, Organisationen nicht mittels Vereinsrecht zu reglementieren. Denn, so schreibt die VVN-BdA auf ihrer Homepage: »Die Gängelung zivilgesellschaftlicher Akteure ist durch die Bundesregierung politisch gewollt und kein ›Unfall‹, wie es von den Verantwortlichen immer wieder kolportiert wird.« So sind auch das globalisierungskritische Netzwerk Attac und die Kampagnenplattform Campact von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedroht. Die VVN-BdA stehe solidarisch an der Seite von Attac und anderen Betroffenen. Peter Nowak