Zwei Gerichtsinstanzen haben in den vergangenen Tagen entschieden, dass die Großdemonstration der Corona-Maßnahme-Gegner heute stattfinden kann. Dass damit noch längst nicht klar ist, dass das dann auch geschieht, war Beobachtern von Großdemonstrationen in den vergangenen Jahrzehnten klar. Letztlich kann die Polizei vor Ort entscheiden, wie sie das Demonstrationsrecht auslegt. Dabei spielen auch immer Opportunitätsgründe eine Rolle. Das bedeutet, ob ….
…. eine Demonstration laufen kann oder aufgelöst wird, liegt auch daran, wie hoch die prognostizierten Gefahren bei den jeweiligen Entscheidungen sind. Dabei kann eine aufgeheizte Stimmung ebenso eine Rolle spielen wie ein unübersichtliches Gelände, bei dem es zu Panikreaktionen kommen kann.
Vom Vermummungsverbot zum Vermummungsgebot
In der Vergangenheit war das Vermummungsverbot der Knackpunkt. Immer wieder wurden meist linke Demonstrationen aufgelöst, weil ein Teil der Teilnehmer Schals oder Sonnenbrillen getragen hat, selbst wenn die Witterung für das Tragen dieser Utensilien sprach. So wurde 2017 in Hamburg die linksoffene Welcome to Hell-Demonstration anlässlich des G20-Gipfels aufgelöst, weil ein kleiner Teil der Demonstranten Schals und Brillen trugen. Auch nachdem ein Großteil die inkriminierten Utensilien abgenommen hatten, durfte die Demonstration nicht losgehen. Darauf entwickelten sich dann eine militante Auseinandersetzung.
2013 wurde in Frankfurt/Main eine Blockupy-Demonstration, die sich gegen den Bau der Europäischen Zentralbank in der Mainmetropole wandte, eingekesselt, weil viele der Teilnehmer Schirme trug. Es dauerte bis in die Nachtstunden, bis die Demonstranten einzeln aus den Kessel treten durften und ihre Namen angeben mussten.
Am Samstag bei den Corona-Protesten wurde die gleiche Taktik angewandt – nur mit einem Unterschied. Dieses Mal wurde die Großdemonstration aufgelöst, weil der Großteil der Teilnehmer keine Maske trug, also das Vermummungsgebot missachtete. Die Auflage, eine Maske zu tragen, erfolgte durch die Berliner Polizei erst, nachdem die zuvor verbotene Demonstration durch zwei Instanzen gekippt wurde.
Nun gibt es allerdings in Deutschland keine Verpflichtung, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen. Es gibt auch keine medizinischen Beweise, dass die Ansteckungsgefahr auf einer Großdemonstration ohne Maske wächst. Zumindest gab es nach den Demonstrationen der letzten Wochen, dazu gehörten die Black-Lives-Matter-Proteste, aber auch die Corona-Proteste vom 1. August, bei der auch ein Großteil der Telilnehmer keine Masken getragen hat, keine Indizien dafür, dass sich dadurch das Infektionsrisiko vergrößert hatte.
Der Grund für die Auflösung bestand darin, dass die Demoteilnehmer die Mindestabstände nicht eingehalten haben. Die Polizei hatte das Areal weiträumig abgesperrt, es gab nur einen Zugang von der Behrendstraße in Berlin-Mitte. Durch die Absperrung wurde es der Masse der Demonstranten gar nicht möglich, die geforderten Mindestabstände einzuhalten. Ein Beobachter sprach vom größten Polizeikessel der letzten Jahrzehnte in Deutschland.
Aktuell verkündet die Polizei per Lautsprecherwagen auf der gesamten Strecke der Demonstration die Auflösungsverfügung. Die Menschen reagieren mit Pfiffen und Buh-Rufen, aber es bleibt friedlich. Mittlerweile wurden auch die ersten Personen von der Polizei abgeführt. Es wird sich in den nächsten Stunden zeigen, wie die Masse der Demonstranten reagiert, die vom Typus überwiegend zwischen 40 und 50 Jahre alt sind.(Peter Nowak)
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