Zwei Gerichtsinstanzen haben in den vergangenen Tagen entschieden, dass die Großdemonstration der Corona-Maßnahme-Gegner heute stattfinden kann. Dass damit noch längst nicht klar ist, dass das dann auch geschieht, war Beobachtern von Großdemonstrationen in den vergangenen Jahrzehnten klar. Letztlich kann die Polizei vor Ort entscheiden, wie sie das Demonstrationsrecht auslegt. Dabei spielen auch immer Opportunitätsgründe eine Rolle. Das bedeutet, ob ….
„Vom Vermummungsverbot zum Vermummungsgebot“ weiterlesenDemo der Corona-Maßnahmen-Gegner von der Polizei aufgelöst
Vom Vermummungsverbot zum Vermummungsgebot
In der Vergangenheit war das Vermummungsverbot der Knackpunkt. Immer wieder wurden meist linke Demonstrationen aufgelöst, weil ein Teil der Teilnehmer Schals oder Sonnenbrillen getragen hat, selbst wenn die Witterung für das Tragen dieser Utensilien sprach. Am Samstag bei den Corona-Protesten wurde die gleiche Taktik angewandt - nur mit einem Unterschied. Dieses Mal wurde die Großdemonstration aufgelöst, weil der Großteil der Teilnehmer keine Maske trug, also das Vermummungsgebot missachtete.