Wenn Erwerbslose zur Gefahr werden


„Kein Anspruch auf Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern“ – Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine mündliche Begründung ist Klassenkampf von oben

Seit Jahren kämpfen Erwerbslosenaktivisten dafür, dass die Jobcenter die dienstlichen Telefonnummern ihrer Mitarbeiter öffentlich zugänglich machen[1]. Die meisten Jobcenter lehnen das ab und verweisen auf den Datenschutz. Am 20. Oktober hat ihnen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Recht gegeben[2].

Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig e.V.[3], Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner mündlichen Begründung für die Zurückweisung der Klage ausgeführt, dass die Herausgabe der Te

Das Bundesverwaltungsgericht erkannte eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, was nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausnahmsweise die Verweigerung der Telefonnummern rechtfertige. In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil[4] heißt es:

Das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verwaltungsgerichtshof München haben im Einklang mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften entschieden, dass zu Lasten der Kläger der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 2 IFG[5] eingreift. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann.

Zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehören u.a. Individualrechtsgüter wie Gesundheit und Eigentum sowie die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerledigung staatlicher Einrichtungen. Deren Gefährdung liegt vor, wenn aufgrund einer auf konkreten Tatsachen beruhenden prognostischen Bewertung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Bekanntwerden der Information das Schutzgut beeinträchtigt.

Von diesem rechtlichen Ausgangspunkt aus haben das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verwaltungsgerichtshof München jeweils Tatsachen festgestellt, die zu einer solchen Gefährdung führen. Sie besteht namentlich in nachteiligen Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter, die infolge von direkten Anrufen bei den Bediensteten eintreten können.Bundesverwaltungsgericht[6]

Hier schwingt die alte Furcht vor den Unterklassen noch immer mit, obwohl es doch nur Ansätze einer engagierten Erwerbslosenbewegung in Deutschland gibt. An der Kampagne gegen renitente Erwerbslose beteiligen sich auch die in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi organisierten Jobcentermitarbeiter, die die Repressalien gegen renitente Erwerbslose noch verschärften wollen und es schon in der Akte dokumentieren wollen[7], wenn jemand mal lauter wird.

Auf die Idee, dass es die Ungerechtigkeiten des Hartz IV-Systems sein könnte, die manche Erwerbslose wütend macht, kommen auch die gewerkschaftlich organisierten Jobcentermitarbeiter in der Regel nicht. Daher gibt es hierzulande auch keine Fabienne Brutus, eine Jobcentermitarbeitern aus Frankreich, die erklärt hat, sie wolle Betroffene bei der Arbeitsvermittlung unterstützen, sich weigerte, zu strafen und sanktionieren, und dafür im ganzen Land Solidarität erfuhr.

In Deutschland gibt es keinen Aufschrei, wenn Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt werden. „Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters nicht möglich. Die eingerichteten Servicenummern werden nun weiterhin zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden“, bedauert Kläger Sven F. von der Erwerbsloseninitiative Braunschweig.

Hier schwingt die alte Furcht vor den Unterklassen noch immer mit, obwohl es doch nur Ansätze einer engagierten Erwerbslosenbewegung in Deutschland gibt. An der Kampagne gegen renitente Erwerbslose beteiligen sich auch die in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi organisierten Jobcentermitarbeiter, die die Repressalien gegen renitente Erwerbslose noch verschärften wollen und es schon in der Akte dokumentieren wollen[7], wenn jemand mal lauter wird.

Auf die Idee, dass es die Ungerechtigkeiten des Hartz IV-Systems sein könnte, die manche Erwerbslose wütend macht, kommen auch die gewerkschaftlich organisierten Jobcentermitarbeiter in der Regel nicht. Daher gibt es hierzulande auch keine Fabienne Brutus, eine Jobcentermitarbeitern aus Frankreich, die erklärt hat, sie wolle Betroffene bei der Arbeitsvermittlung unterstützen, sich weigerte, zu strafen und sanktionieren, und dafür im ganzen Land Solidarität erfuhr. Hierzulande nahm die Initiative für soziale Gerechtigkeit, ISG Gera[8] den Funken auf und startete die Aktion deutsche Fabienne[9].

In Deutschland gibt es keinen Aufschrei, wenn Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt werden. „Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters nicht möglich. Die eingerichteten Servicenummern werden nun weiterhin zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden“, bedauert Kläger Sven F. von der Erwerbsloseninitiative Braunschweig.

Frag das Jobcenter

Der Kampf um die Veröffentlichung der Telefonlisten geht schon länger. Der Erwerbslosenverein Tacheles[10] war nach Klagedrohungen gezwungen, die Liste mit Telefonnummern von Jobcentermitarbeitern von seinem Internetportal zu nehmen[11]. Auch die Berliner Piratenfraktion, die daraufhin die Telefonnummern online veröffentlichte, entfernte nach Klagedrohungen angesichts der unsicheren Rechtslage die Daten wieder von ihrer Homepage.

Das Urteil aus Leipzig wird die Diskussion um mehr Transparenz der Jobcenter nicht beenden. Im Gegenteil. Die Initiative Frag das Jobcenter[12] ruft dazu auf, Onlineanfragen an die Behörde zu starten, in denen sie zur Veröffentlichung ihrer Transparenzregeln aufgefordert werden.

„Nachdem der juristische Versuch gescheitert ist, muss der Druck auf die Jobcenter erhöht werden“, meinte ein Initiator. „Schließlich haben die Leipziger Richter den Jobcentern nicht verboten, die Daten zu veröffentlichen, sondern die Entscheidung in ihr Ermessen gestellt.“

Delikt sozialwidriges Verhalten: Repressalien gegen Hartz IV-Bezieher werden verfeinert

Während Erwerbslosen die dienstlichen Nummern ihre Fallmanager verweigert wird, werden sie selbst für die Behörden „immer gläserner“. Nicht nur alle Kontodaten können vom Jobcenter eingesehen werden können. Oft werden sogar Sozialdetektive losgeschickt, die kontrollieren sollen, ob Hartz IV-Bezieher und ihre Mitbewohner eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Zudem wird die Repressionsschraube weiter angezogen. So können die Leistungen empfindlich gekürzt werden, wenn die Behörde den Erwerbslosen sozialwidriges Verhalten vorwirft[13].

So sollen die Jobcenter Gelder sogar nachträglich zurückfordern können, wenn ein Berufskraftfahrer wegen Trunkenheit seinen Führerschein und damit auch seinen Job verloren hat. Oder wenn eine alleinerziehende Mutter nicht den Namen des Kindsvaters nennen möchte. Oder wenn Aufstocker einfach so ihren Job aufgeben und deshalb mehr Hartz-IV-Leistungen benötigen als bislang.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis zum sozialwidrigen Verhalten auch Rauchen oder falsche Ernährung gezählt wird. Wer ein eigenes Haus besitzt, dann Leistungen nach Hartz IV beziehen muss, kann gezwungen werden, das Haus zu verkaufen. Der Erlös muss für die Deckung der Lebenshandlungskosten verwendet werden. Dabei dürfen allerdings keine Urlaubsreisen oder Luxusgüter gekauft werden.

Das könnte ebenfalls als sozialwidriges Verhalten sanktioniert werden[14]. So ist die Verheimlichung der Dienstnummern der Jobcenterangestellten nur ein weiterer Baustein einer systematischen Entrechtung von Erwerbslosen unter Hartz IV. Mit der Verweigerung der Telefonnummer wird ihnen deutlich gemacht, dass sie keine gleichberechtigen Gesprächs- und Verhandlungspartner sind, sondern gefährliche Klassen, die man im Zweifel ausgesperrt lässt.

Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49774/1.html

Anhang

Links

[0]

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland)#/media/File:Reichsgerichtsgebauede_-_frontal.jpg

[1]

https://www.heise.de/tp/news/Wann-duerfen-Telefonnummern-von-Jobcenter-Mitarbeitern-veroeffentlicht-werden-2553191.html

[2]

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=86

[3]

http://www.hartz4-im-netz.de/PagEd-index-index-page_id-56.html

[4]

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=86

[5]

https://dejure.org/gesetze/IFG/3.html

[6]

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=86&PageSpeed=noscript

[7]

https://publik.verdi.de/2016/ausgabe-04/gewerkschaft/gewerkschaft/seiten-4-5/A2

[8]

http://www.isg-gera.de/

[9]

http://www.isg-gera.de/index.php?action=fabienne

[10]

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite

[11]

https://www.heise.de/tp/news/Telefonlisten-der-Jobcenter-sollen-geheim-bleiben-2102729.html

[12]

http://blog.fragdenstaat.de/2016/fragdasjobcenter

[13]

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-so-hart-koennen-hartz-iv-empfaenger-nun-bestraft-werden-a-1110686.html

[14]

http://www.rp-online.de/wirtschaft/bundessozialgericht-hartz-iv-empfaenger-muessen-zu-grosses-haus-verkaufen-aid-1.6323254


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