Verwaltungsgericht entscheidet, dass Jobcenter keine Telefonlisten herausgeben müssen
Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig, Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner Begründung angeführt, dass die Herausgabe der Nummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährde. Das rechtfertige ausnahmsweise die Verweigerung der Nummern. Demnach hätten direkte Anrufe »nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter«. Das Urteil macht ein Zweiklassensystem bei Arbeitslosen deutlich: Anders als Langzeiterwerbslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht: Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer des Bearbeiters. Hartz-IV-Bezieher dagegen müssen bei einer Servicenummer anrufen und hoffen, dass ihr Anliegen weitergeleitet oder vom Callcenter-Mitarbeiter geklärt wird.
»Damit werden Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt«, empört sich die Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten. Es sei offensichtlich, dass mit viel »juristischer Verrenkung« versucht wurde, einen Grund zu finden, um Erwerbslosen die Nummern vorzuenthalten. »Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben«, so Felten.
Auch beim Kläger stieß das Urteil auf Kritik: »Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den Mitarbeitern nicht möglich. Die Servicenummern werden nun weiter zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden«.
Dirk Feiertag, einer der Klägeranwälte, bezeichnete das Urteil gegenüber »nd« als »frustrierend«. Derzeit betreue seine Kanzlei noch rund 100 ähnliche Klagen, die werde man nun alle zurückziehen müssen.
Der Kampf um transparente Telefonlisten währt lange. Der Erwerbslosenverein Tacheles hatte vor drei Jahren Listen veröffentlicht, sie nach Klagedrohungen aber entfernt. Auch die Berliner Piratenfraktion nahm veröffentlichte Nummern angesichts der Rechtslage wieder aus dem Netz.
Das Urteil wird die Diskussion nicht beenden, im Gegenteil: Die Initiative »Frag das Jobcenter« ruft dazu auf, Onlineanfragen an die Behörde zu starten und sie zur Veröffentlichung ihrer Transparenzregeln aufzufordern. »Nachdem der juristische Versuch gescheitert ist, muss der Druck auf die Jobcenter erhöht werden«, so ein Initiator. Die Richter hätten den Jobcentern nicht verboten, Daten zu veröffentlichen, sondern es ihrem Ermessen überlassen.
Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig, Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner Begründung angeführt, dass die Herausgabe der Nummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährde. Das rechtfertige ausnahmsweise die Verweigerung der Nummern. Demnach hätten direkte Anrufe »nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter«. Das Urteil macht ein Zweiklassensystem bei Arbeitslosen deutlich: Anders als Langzeiterwerbslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht: Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer des Bearbeiters. Hartz-IV-Bezieher dagegen müssen bei einer Servicenummer anrufen und hoffen, dass ihr Anliegen weitergeleitet oder vom Callcenter-Mitarbeiter geklärt wird.
»Damit werden Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt«, empört sich die Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten. Es sei offensichtlich, dass mit viel »juristischer Verrenkung« versucht wurde, einen Grund zu finden, um Erwerbslosen die Nummern vorzuenthalten. »Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben«, so Felten.
Auch beim Kläger stieß das Urteil auf Kritik: »Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den Mitarbeitern nicht möglich. Die Servicenummern werden nun weiter zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden«.
Dirk Feiertag, einer der Klägeranwälte, bezeichnete das Urteil gegenüber »nd« als »frustrierend«. Derzeit betreue seine Kanzlei noch rund 100 ähnliche Klagen, die werde man nun alle zurückziehen müssen.
Der Kampf um transparente Telefonlisten währt lange. Der Erwerbslosenverein Tacheles hatte vor drei Jahren Listen veröffentlicht, sie nach Klagedrohungen aber entfernt. Auch die Berliner Piratenfraktion nahm veröffentlichte Nummern angesichts der Rechtslage wieder aus dem Netz.
Das Urteil wird die Diskussion nicht beenden, im Gegenteil: Die Initiative »Frag das Jobcenter« ruft dazu auf, Onlineanfragen an die Behörde zu starten und sie zur Veröffentlichung ihrer Transparenzregeln aufzufordern. »Nachdem der juristische Versuch gescheitert ist, muss der Druck auf die Jobcenter erhöht werden«, so ein Initiator. Die Richter hätten den Jobcentern nicht verboten, Daten zu veröffentlichen, sondern es ihrem Ermessen überlassen.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1029638.kein-anruf-ohne-diese-nummer.html
Von Peter Nowak und Grit Gernhardt