Akt von Zivilcourage

161 Studierende der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main müssen mit juristischen Verfahren wegen ihrer Aktivitäten im Bildungsstreik rechnen.

Sie gehören zu den 171 Personen, deren Personalien bei der Räumung eines besetzten Unigebäudes am 2. Dezember 2009 festgestellt wurden. Die Universitätsleitung hat die von zahlreichen Studierenden und Wissenschaftlern geforderte Rücknahme der Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch von der Unterzeichnung einer Erklärung abhängig gemacht, in der sich die Betroffenen zur Gewaltlosigkeit am Campus verpflichten sollen. In einem Einschreiben wird auch die Besetzung von Unigebäuden als Gewaltakt bezeichnet.

Die Betroffenen haben die Unterschrift unter diese Erklärung verweigert. Sie lehnten die Einführung von Benimmregeln an der Uni ab, heißt es in einer Erklärung. Dort kritisieren sie, dass zwar die Besetzungsaktion als Gewalt bezeichnet werde, die polizeiliche Räumung, bei der Studierende verletzt wurden, dagegen nicht. Die Kommilitonen verweisen in ihrer Erklärung auf die strukturelle Gewalt in der Gesellschaft, von der die Hochschulen keineswegs ausgenommen seien.

Die Zivilcourage der Unterzeichner ist zu begrüßen. Schließlich nehmen sie mit ihrer konsequenten Haltung unter Umständen ein langwieriges juristisches Verfahren in Kauf. Auch in Düsseldorf und in Berlin sind Studierende und Schüler mit Anklagen wegen ihrer Bildungsstreikaktivitäten konfrontiert. So steht in Berlin am 10 März ein 17-jähriger Aktivist der Schülerinitiative »Bildungsblockaden einreißen« wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht. Er war nach einer Demonstration im Rahmen des Bildungsstreiks als Rädelsführer festgenommen worden, weil er ein Megaphon bei sich trug. Hierbei trug er zahlreiche ärztlich attestierte Verletzungen davon. Ein Arbeitskreis des Bildungsstreikbündnisses hat ein Solidaritätskonto eingerichtet.

Peter Nowak