
Der Andrang am Leipziger Flughafen war am Samstag wegen der Herbstferien in mehreren deutschen Bundesländern besonders groß. Doch viele Menschen, die sich dort einfanden, wollten nicht verreisen: Etwa 500 Personen demonstrierten am Nachmittag …
… anlässlich eines bundesweiten Aktionstages im Eingangsbereich gegen Abschiebungen und Abschiebehaft. »Stop Deportation« skandierten sie, die Parole stand auch auf mehreren Plakaten. »Der Flughafen ist ein Tatort bei Abschiebungen geworden«, sagte eine Rednerin unter Applaus. Menschen würden immer öfter gegen ihren Willen mit dem Flugzeug unter Polizeibegleitung in Länder gebracht, in die sie nicht wollen. Mehrere Redebeiträge berichteten von Widerstand und Zivilcourage, mit denen Abschiebungen verhindert worden seien. Betroffene Geflüchtete hätten sich gewehrt und Mitreisende darauf aufmerksam gemacht, dass sie anders als diese nicht freiwillig im Flugzeug sitzen. Daraufhin hätten sich Passagiere solidarisiert und etwa geweigert, ihre Plätze einzunehmen, wodurch sich der Start verzögert habe. Mitunter weigere sich auch die Flugkapitänin oder der Flugkapitän, Menschen mitzunehmen, die gegen ihren Willen an Bord sind. »Da der Pilot die oberste Entscheidungsbehörde im Flugzeug ist, muss dann die Abschiebung abgebrochen werden. Das ist in der letzten Zeit häufiger vorgekommen«, sagte eine Rednerin und erntete Applaus.
Erstes Urteil zum Grenzverfahren
Ein großes Polizeiaufgebot sorgte dafür, dass der Protest in Leipzig im Eingangsbereich des Flughafens blieb. Die meisten Reisenden nahmen die Demonstration scheinbar ohnehin nicht zur Kenntnis. Einige blieben aber stehen und nahmen Informationsblätter der Antirassist*innen an. Darin wurde auch das Flughafenverfahren kritisiert, das nach dem neuen Asylgrenzverfahren gilt und seit dem vergangenen 12. Juni mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) eingeführt wurde.
Inzwischen gibt es ein erstes Gerichtsurteil, das dieser Praxis Grenzen setzt, wie eine Rednerin erklärte: Das Verwaltungsgericht Cottbus stoppte das Grenzverfahren für eine Familie mit drei Kindern und einen allein eingereisten, kranken Mann. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Versorgung Asylsuchenden am Hauptstadtflughafen BER nicht gesichert sei. Die Geflüchteten können nun ein reguläres Asylverfahren durchlaufen.
»Das sind keine Einzelfälle. Dahinter steht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tempo und Abschreckung zählen in den neuen Grenzverfahren mehr als Menschenrechte. Asylsuchende gehören nicht hinter Zäune und Mauern. Grenzverfahren müssen ganz abgeschafft werden – und Familien mit Kindern und besonders Schutzbedürftige müssen schon jetzt davon ausgenommen werden«, erklärte eine Rednerin bei den Protesten zum Aktionstag am Berliner Flughafen.
Protest an sieben Flughäfen
Unter dem gemeinsamen Titel »Bundesweit gegen Abschiebewahn« protestierten Antirassist*innen am Samstag auch an den Flughäfen Frankfurt am Main, Köln, München, Düsseldorf und Hannover. In Frankfurt kamen knapp 300 Menschen zusammen. Das Geld, das für Abschiebungen ausgegeben werde, solle in Maßnahmen zur Integration geflüchteter Menschen investiert werden, sagte eine Sprecherin des antirassistischen Netzwerks, das in Frankfurt zum Aktionstag aufgerufen hatte.
An den sieben Flughäfen bewegten sich die Teilnehmerzahlen insgesamt im dreistelligen Bereich. An den Airports Köln/Bonn und Düsseldorf sprach die Polizei von jeweils rund 50 Demonstranten.
Die Proteste stehen in einer längeren antirassistischen Tradition: Seit den 1990er-Jahren gibt es Aktionen gegen Abschiebungen an Flughäfen. Umkämpft war, ob die Flughäfen dazu auch betreten werden dürfen. 2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Fraport-Urteil, dass die Betreiber des Frankfurter Flughafens an die Versammlungsfreiheit gebunden ist, weil die AG mehrheitlich Land Hessen und Stadt Frankfurt gehört. Geklagt hatte eine Abschiebungsgegnerin, die 2003 im Terminal Flugblätter verteilt hatte und dafür ein Hausverbot erhielt. Peter Nowak